8.11.2019

Ü65 – wenn sich mit dem Alter auch die Leistungen der Unfallversicherung ändern

Viele Menschen schließen eine private Unfallversicherung ab, um sich vor möglichen finanziellen Folgen zu schützen, wenn sie aufgrund eines Unfalls einen bleibenden Schaden erleiden. Bei einigen Unfallversicherungen endet der Versicherungsvertrag automatisch, wenn Versicherte ein bestimmtes Höchstalter erreicht haben. Oder der Versicherer reduziert die Leistung, etwas indem er die Progression entfernt oder die Versicherungssumme reduziert.

Das ist vielen Versicherten nicht bewusst bzw. sie merken es erst im Schadenfall, und so werden wir beim BdV von betroffenen älteren Mitgliedern dann regelmäßig gefragt, was sie tun können, um ihren Versicherungsschutz zu behalten bzw. wo sie eine neue Unfallversicherung abschließen können.
Denn auch als Rentner*in kann es sinnvoll sein, eine Unfallversicherung abzuschließen oder die bestehende aufrecht zu erhalten. Denn viele Senior*innen sind auch im Alter noch aktiv, treiben Sport, verreisen oder arbeiten im Garten. Doch oftmals ist es schwer und noch dazu teuer, eine neue private Unfallversicherung abzuschließen.

Bei Senioren-Unfallversicherungen gibt es zudem häufig besondere Einschränkungen, auf die Verbraucher*innen vor dem Abschluss achten sollten.

  • Sie sollten beim Versicherer erfragen, in welcher Höhe er das Mitwirken von Vorerkrankungen bei einer dauerhaften Invalidität unberücksichtigt lässt. Das Versicherungsangebot sollte hier einen Mitwirkungsanteil von mindestens 50 Prozent vorsehen, der unberücksichtigt bleibt.
  • Der Vertrag sollte nicht bei Erreichen eines bestimmten Alters enden.
  • Sie sollten sich für eine Unfallversicherung entscheiden, bei der sie auch nach dem 65. Geburtstag wählen können, ob sie die Leistung als einmalige Kapitalzahlung oder als Rente erhalten.
  • Versicherungsschutz für einen unfallbedingten Oberschenkelhalsbruch oder Unfälle nach einem Herzinfarkt oder Schlaganfall sind im Vertrag eingeschlossen.

Wenn die Unfallversicherung altersbedingt endet, können Versicherte ggf. bei ihrem Versicherer in einen anderen Tarif wechseln oder versuchen, bei einer anderen Versicherungsgesellschaft einen Vertrag abzuschließen. Doch sie müssen dabei als Senior*innen in der Regel mit deutlich höheren Beiträgen rechnen.
Und Sie sollten wissen, dass mit einem Vertragswechsel auch eine erneute Risikoprüfung stattfinden kann. Dazu müssen Sie bei vielen Anbietern erneut Gesundheitsfragen beantworten.
Hierbei besteht das Risiko, dass der Versicherer Leistungen ausschließt oder den Vertrag ablehnt.

Weitere Informationen gibt's im BdV-Infoblatt "Unfallversicherung".


Claudia Frenz, Pressereferentin beim Bund der Versicherten

Über mich

Hallo, ich heiße Claudia Frenz. Ich bin Pressereferentin beim Bund der Versicherten und leite das Team der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Das Spannende an der Arbeit beim BdV ist für mich, dass wir dabei helfen, Licht in den Versicherungsdschungel zu bringen, dafür mit Medien sprechen, Tipps und Ratschläge für alle Fragen rund um private Versicherungen geben, also aktiv Verbraucherschutz betreiben. Und zwar unabhängig. Der BdV-Ratgeber ist ein weiterer Kanal, um Versicherte zu informieren und über Fallstricke und Kleingedrucktes aufzuklären. Ich freue mich auf den Austausch mit unseren Fans & Followern.