Kfz-Versicherung: Wann lohnt es sich, einen Unfallschaden selbst zu bezahlen?
Auch wenn man sich zu den umsichtigen Autofahrer*innen zählt, manchmal passiert es eben doch: Man ist mit dem Auto unterwegs, übersieht etwas – z. B., das Vorfahrt-achten-Schild beim Abbiegen, den Poller beim Einparken – und dann rummst es. Gott sei Dank meist ohne Personenschaden, aber die Sachschäden werden selbst bei kleinen Unfällen schnell mal 4-stellig.
Schnell stellt sich die Frage: Wer zahlt, wenn ich einen Unfall verursacht habe? Die Kfz-Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn Sie andere mit Ihrem Kfz schädigen. Für Schäden am eigenen Auto kommen die Kaskoversicherungen auf (sofern Sie diesbezüglich eine Versicherung abgeschlossen haben).
Doch wann lohnt es sich, einen Schaden selbst zu bezahlen, statt bei einem Autounfall die Versicherung in Anspruch zu nehmen? Genau darum geht es in diesem Artikel.
Das Wichtigste auf einen Blick:
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Selbst zahlen oder regulieren: Bei einem Unfallschaden kann es günstiger sein, kleine Schäden selbst zu zahlen, um den Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) und die niedrigeren Beiträge zu behalten.
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Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung: Bei Kfz-Haftpflicht muss jeder Schaden gemeldet werden, auch wenn die Kaskoversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt.
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Prüfung der Optionen: Versicherer bieten Rechentools an, um zu ermitteln, ob es günstiger ist, den Schaden selbst zu begleichen oder über die Versicherung abzuwickeln.
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Einfluss der SF-Klasse: Höhere SF-Klassen bedeuten niedrigere Prämien. Je nach SF-Klasse und Schadenhöhe kann es sinnvoll sein, Schäden selbst zu tragen.
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Persönliche Umstände: Faktoren wie Fahrverhalten oder zukünftige Pläne mit dem Auto (z.B. Abmeldung) sollten ebenfalls in die Entscheidung einfließen.
Warum ein kleiner Unfall teuer werden kann: SF-Klassen und Schadenfreiheitsrabatt
Wer sich fragt, wird Kfz-Haftpflicht teurer, wenn man einen Schaden meldet? Dem muss man leider entgegnen: Ja. Dasselbe gilt für die Vollkaskoversicherung. Denn mit jedem Unfall-Schaden, den die Autoversicherung für einen reguliert, büßt man etwas von seinem Schadenfreiheitsrabatt ein. Immer. Egal wie groß oder klein der Schaden war.
Die Kfz-Versicherer belohnen unfallfreies Fahren nämlich mit einem Rabatt und stufen Versicherte dementsprechend in unterschiedliche Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) ein – umgangssprachlich oft als „Schadenklassen Kfz“ bezeichnet. Die Höhe des jährlichen Versicherungsbeitrags hängt unter anderem von diesen SF-Klassen ab.
Wie verändert sich die SF-Klasse bei einem Unfall?
Bereits ein kleiner Blechschaden kann dafür sorgen, dass man in eine schlechtere SF-Klasse gestuft wird und die Beiträge für die Versicherung dadurch in den Folgejahren so stark steigen, dass es schlauer gewesen wäre, den Schaden selbst zu begleichen.
Doch: Wie viele SF-Klassen verliert man bei einem Unfall bzw. welche Schadenfreiheitsklasse habe ich danach? Leider lässt sich das nicht pauschal beantworten. Die genaue SF-Klasse nach einem Unfall hängt vom jeweiligen Versicherer und dem aktuellen Vertrag ab.
Teilkasko: Keine SF-Klassen, aber Selbstbeteiligung
Kleiner Hinweis am Rande: Bei Teilkaskoversicherungen gibt es keine SF-Klassen, da diese Schäden absichern, auf die Fahrer*innen keinen Einfluss haben, wie z. B. Marderbisse oder Sturmschäden. Eine gerissene Windschutzscheibe führt also nicht zu einer höheren Prämie. Wer jedoch eine Selbstbeteiligung vereinbart hat, muss diese natürlich zahlen, den Restbetrag übernimmt die Teilkaskoversicherung. Und falls Sie sich fragen: Muss ich die Selbstbeteiligung immer bezahlen? Lautet die Antwort: Ja, bei jedem Teilkaskoschaden wird die vereinbarte Selbstbeteiligung fällig, unabhängig von der Schadenhöhe.
Und ganz grundsätzlich: Jede Schadenregulierung bietet dem Versicherer (aber auch dem Versicherungsnehmer) die Möglichkeit einer Kündigung. Auch diesen Aspekt sollte man, bei der Abwägung, ob eine Selbstzahlung eventuell sinnvoller ist, nicht vergessen.
Nun werden wir klären, was zu tun ist, wenn man einen Kfz-Schaden zu regulieren hat und unsicher ist, was aus finanzieller Sicht besser ist (Schaden von der Versicherung regulieren lassen und fortan höhere Beiträge bezahlen oder Schaden selbst übernehmen und die gute SF-Klasse mit niedrigen Beiträgen behalten).
Grundsätzlich muss jeder Schaden außer Kleinstschäden (z. B. kleiner Kratzer im Lack) dem Versicherer gemeldet werden. In der Kfz-Haftpflichtversicherung empfiehlt es sich, erst mal den Versicherer regulieren zu lassen, da man erst nach der Reparatur weiß, wie hoch der Schaden überhaupt genau ausfällt. Je nach den Versicherungsbedingungen hat man nach der Regulierung sechs bis zwölf Monate Zeit, den Schaden von der Versicherung „zurückzukaufen“ und damit auch seine alte SF-Klasse zurückzuerhalten.
Um herauszufinden, welches Vorgehen günstiger ist, sollte man bei seinem Versicherer nachfragen. Der Versicherer kann dem Versicherten nämlich Auskunft geben, welche der beiden genannten Optionen im konkreten Fall günstiger ist. Hierzu haben die Versicherer Rechentools, die eine Zeitreihe zu der Prämienentwicklung darstellen. Wir haben zur Veranschaulichung ebenfalls mal drei verschiedene Fälle konstruiert, die sich nur durch das Alter der Fahrerinnen und die SF-Klasse unterscheiden.
Gut zu wissen: Vollkasko- und Teilkaskoversicherung, wer übernimmt was?
Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Es gibt sie in zwei unterschiedlichen Varianten:
Bei der Teilkaskoversicherung ist der Wiederbeschaffungsaufwand des Fahrzeugs versichert. Es besteht Schutz bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich der mitversicherten Fahrzeugteile, etwa durch diese Ereignisse:
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Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung,
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Entwendung: v. a. durch Diebstahl und Raub,
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Zusammenstoß mit Haarwild, → Glasbruch,
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Kurzschlussschaden an der Verkabelung.
Übernimmt die Vollkasko auch Schäden, die ich selbst verursacht habe?
Ja, die Vollkasko-Versicherung übernimmt auch Schäden, die Sie selbst verursacht haben.
Die Vollkasko-Versicherung umfasst über den Versicherungsschutz der Teilkasko hinaus:
→ Schäden am Fahrzeug bei selbst verschuldeten Unfällen,
→ Schäden am Fahrzeug durch unbekannte Dritte, die sich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben („Fahrerflucht“),
→ mut- und böswillige Beschädigungen durch Fremde (Vandalismus).
Sie wollen es genauer wissen? Dann lesen Sie unser kostenloses BdV-Infoblatt zum Thema Kfz-Versicherung.
Muss ich jeden kleinen Schaden meiner Versicherung melden?
Wann man einen Schaden der Kfz-Versicherung melden muss, ist sehr leicht zu beantworten, denn: Grundsätzlich muss jeder Schaden - außer Kleinstschäden (z. B. kleiner Kratzer im Lack) - dem Versicherer gemeldet werden. In der Kfz-Haftpflichtversicherung empfiehlt es sich, erst mal den Versicherer regulieren zu lassen, da man erst nach der Reparatur weiß, wie hoch der Kfz-Haftpflichtschaden überhaupt genau ausfällt.
Je nach den Versicherungsbedingungen hat man nach der Regulierung sechs bis zwölf Monate Zeit, den Kfz-Haftpflichtschaden von der Versicherung „zurückzukaufen“ und damit auch seine alte SF-Klasse zurückzuerhalten.
Wie gehe ich bezüglich der Günstigerprüfung vor?
Um herauszufinden, welches Vorgehen günstiger ist, sollte man bei seinem Versicherer nachfragen. Der Versicherer kann dem Versicherten nämlich Auskunft geben, welche der beiden genannten Optionen im konkreten Fall günstiger ist. Hierzu haben die Versicherer Rechentools, die eine Zeitreihe zu der Prämienentwicklung darstellen.
Wir haben zur Veranschaulichung ebenfalls mal drei verschiedene Fälle konstruiert, die sich nur durch das Alter der Fahrerinnen und die SF-Klasse unterscheiden.
Bei dieser jüngeren Fahrerin mit noch recht niedriger SF-Klasse lohnt es sich, in der Haftpflicht bis zu einer Schadenhöhe von 2.541 Euro den Schaden selbst zu bezahlen (Vollkasko: bis 1.650 Euro). Gut zu erkennen ist, dass sich die Prämienhöhe in den ersten Jahren besonders stark ändert.
Diese Fahrerin mit einer mittleren SF-Klasse sollte bis zu einer Schadenhöhe von 1.980 Euro den Schaden selbst bezahlen (Vollkasko: bis 982 Euro).
Bei dieser älteren Fahrerin mit hoher SF-Klasse lohnt es sich, in der Haftpflicht bis zu einer Schadenhöhe von 1.569 Euro den Schaden selbst zu bezahlen (Vollkasko: bis 675 Euro).
Persönliche Situation nicht vergessen
Zusätzlich zur Aussage des Versicherers ist noch die persönliche Situation bei der Entscheidung (selbst zahlen oder regulieren lassen) zu beachten. So kann sich zum Beispiel das eigene Fahrverhalten ändern – beispielsweise das tägliche Pendeln zukünftig durch Homeoffice entfallen und somit die Wahrscheinlichkeit für zukünftige Unfälle erheblich sinken, oder man plant, das Auto mittelfristig ganz abzuschaffen, oder Ähnliches.
Wenn man all diese Punkte berücksichtigt, steht einer gut informierten Entscheidung nichts mehr im Wege.
BdV hilft!
Sollten bei Ihnen noch Fragen offen sein, melden Sie sich gerne bei uns. Wichtig zu wissen ist auch noch: Nicht alle Versicherer stufen auf gleiche Art und Weise zurück, es kann sich daher lohnen, schon bei der Auswahl des Tarifs auf die Rückstufungspraxis zu achten.
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