Wechsel von Firmenwagen auf Privatfahrzeug und umgekehrt: Schadenfreiheitsrabatt übertragen - was gilt?
Wer von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen gestellt bekommt und nutzt, beschäftigt sich meist nicht mit den Fragen: „Wie ist das Fahrzeug versichert? Was passiert mit meinem privaten Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt), wenn ich kein Privatfahrzeug mehr habe, also beim Wechsel vom Privatfahrzeug auf Firmenwagen?“. Oft kümmert sich der Arbeitgeber um die Versicherung des Dienstwagens. Doch es kann langfristig finanzielle Folgen haben, wenn man sich nicht selbst mit Fragen rund um den Versicherungsschutz oder Schadenfreiheitsrabatt auseinandersetzt. Denn was passiert mit dem eigenen SF-Rabatt des bisher genutzten Privatfahrzeugs? Und kann man ihn später wieder weiter nutzen?
Das Wichtigste auf einen Blick:
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Der Themenkomplex Firmenwagen Versicherung Arbeitnehmer wird oft unterschätzt, trotz direkter Auswirkungen auf die spätere Kfz-Versicherung nach einem Dienstwagen.
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Wenn Arbeitnehmer*innen einen Dienstwagen nutzen, bauen sie in der Regel keinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt auf, da der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist. Der private SF-Rabatt ruht bei Nichtnutzung.
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In speziellen Fällen, z. B. bei Gehaltsumwandlung, kann der eigene SF-Rabatt für den Dienstwagen genutzt werden – jedoch mit Risiken bei einem Unfall.
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Eine unfallfreie Nutzung des Dienstwagens kann durch eine Dienstwagenbescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesen und bei späteren Kfz-Versicherungen teilweise angerechnet werden.
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Die Nutzung und Übertragung des SF-Rabatts ist vertraglich geregelt und hängt stark von den individuellen Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber und Kfz-Versicherer ab.
Inhalt:
Was ist der Schadenfreiheitsrabatt?
Wie wirkt sich ein Unfall auf die Schadenfreiheitsklasse aus?
Welche Rolle spielt der SF-Rabatt bei einem Dienstwagen?
Welche Schadenfreiheitsklasse hat man nach dem Firmenwagen?
Kann ein privater Schadenfreiheitsabatt beim Dienstwagen eingesetzt werden?
Was passiert mit einem ruhenden SF-Rabatt während der Dienstwagennutzung?
Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts beim Dienstwagen: unfallfreie Nutzung korrekt anrechnen
Was ist der Schadenfreiheitsrabatt?
Der Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) ist eine Einstufung der Kfz-Versicherer, die sich danach richtet, wie viele Jahre ein Fahrer unfallfrei unterwegs war. Je höher die Schadenfreiheitsklasse (kurz SF-Klasse), desto günstiger wird die Prämie. Pro unfallfreies Jahr rückt man in der Regel eine SF-Klasse auf.
Zum Verständnis: Ein Versicherungsnehmer, der drei Jahre unfallfrei gefahren ist, wird typischerweise in SF 3 eingestuft und profitiert von einem reduzierten Beitragssatz von etwa 35 – 50 Prozent des Grundbeitrags (je nach Versicherer variabel). Jemand, der bereits zehn unfallfreie Jahre erworben hat, wird in SF 10, sprich Beitragssatz ca. 30 Prozent des Grundbeitrags, eingestuft (je nach Versicherer variabel).
Wie wirkt sich ein Unfall auf die Schadenfreiheitsklasse aus?
Selbstverständlich stellt sich die Frage: Wie viele SF-Klassen sinkt man bei einem Unfall? Nach einem Schaden kann es zu einer Rückstufung kommen, wodurch die Prämie wieder steigt. Die Höhe der Rückstufung variiert bei den Gesellschaften.
Die SF-Klasse ist personenbezogen, jedoch an einen konkreten Versicherungsvertrag gebunden und nicht übertragbar. Es sei denn, es liegen versicherungsvertraglich akzeptierte Sonderfälle vor (z. B. innerhalb der Familie).
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Welche Rolle spielt der SF-Rabatt bei einem Dienstwagen?
Wird einer/m Arbeitnehmer*in ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt, ist in aller Regel der Arbeitgeber sowohl Halter als auch Versicherungsnehmer. Die nutzende Person ist lediglich Fahrer*in, aber nicht Vertragspartei bei der Versicherung. Somit wird auch bei unfallfreier Nutzung des Dienstwagens kein persönlicher SF-Rabatt aufgebaut, da kein eigener Vertrag vorliegt.
Welche Schadenfreiheitsklasse hat man nach dem Firmenwagen?
Nachteil für Arbeitnehmer*innen: Auch bei jahrelanger unfallfreier Nutzung entsteht kein Anspruch auf Anrechnung der unfallfreien Jahre im Rahmen der privaten SF-Biografie.
Vom Dienstwagen den Schadenfreiheitsrabatt zu übertragen, ist nicht ohne weiteres möglich. Die Anrechnung des SF-Rabatts hängt entscheidend davon ab, wer der Versicherungsnehmer des Dienstwagens ist:
Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer (Regelfall):
Der Wagen ist in der Firmenflotte versichert. Die/er Mitarbeiter*in kann seinen privaten SF-Rabatt nicht einbringen, da die Versicherung auf das Unternehmen läuft.
Mitarbeiter*in ist (Mit-)Versicherungsnehmer oder zahlt privat:
In seltenen Fällen, z B. bei Gehaltsumwandlungsmodellen, kann die/er Arbeitnehmer*in auch selbst Halter oder Mitversicherter sein. Dann ist es unter Umständen möglich, den eigenen SF-Rabatt zu verwenden.
Kann ein privater Schadenfreiheitsrabatt beim Dienstwagen eingesetzt werden?
In bestimmten arbeitsvertraglichen oder steuerlichen Konstellationen (z. B. Gehaltsumwandlungsmodelle, Dienstwagen als geldwerter Vorteil, Leasingverträge auf Namen der/s Arbeitnehmer*in) kann die/er Arbeitnehmer*in (Mit-)Versicherungsnehmer sein. In diesen Fällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den eigenen privaten SF-Rabatt einzubringen.
Voraussetzungen:
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Zustimmung des Versicherers zur Rabattübertragung
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Arbeitnehmer*in wird als Versicherungsnehmer oder mitversicherte Person geführt
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Regelung der Rechte im Fall des Vertragsendes (Rückübertragung, Verfall, Haftung bei Rückstufung)
Nachteile für Arbeitnehmer*innen: Bei einem Unfall erfolgt eine Rückstufung in der SF-Klasse, was zu dauerhaft höheren Prämien führen kann. Die Entscheidung, den privat erzielten SF-Rabatt für den Dienstwagen zu nutzen, sollte daher gut abgewogen werden. Zudem sollte vertraglich geklärt werden, dass nach Rückgabe des Dienstwagens oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses der persönliche SF-Rabatt der/s Arbeitnehmer*in wieder zurück übertragen wird.
Was passiert mit einem ruhenden SF-Rabatt während der Dienstwagennutzung?
Wird kein eigenes Fahrzeug mehr versichert und der SF-Rabatt nicht für den Dienstwagen genutzt, „ruht“ der bisherige SF-Rabatt bei der vorherigen privaten Kfz-Versicherung. Doch wie lange kann man Schadenfreiheitsrabatt ruhen lassen? Die Antwort: Nach einer gewissen Zeit (je nach Versicherer ca. 7 bis 10 Jahre) kann der Rabatt verfallen.
Verfallen Schadenfreiheitsklassen?
Hat die/er Arbeitnehmer*in daher über einen längeren Zeitraum ausschließlich einen dienstlich versicherten Firmenwagen genutzt, droht somit der Verlust der bis dahin erworbenen SF-Klasse. Dieser Schadenfreiheitsklasse-Verfall bedeutet konkret: Danach müsste wieder bei SF-Klasse 0 oder ½ begonnen werden. Viele Versicherungsunternehmen bieten eine Einstufung in SF ½ oder besser an, sofern nachgewiesen wird, dass zum Beispiel eine Fahrerlaubnis von mindestens drei Jahren besteht oder ein (Dienst-)Fahrzeug regelmäßig und unfallfrei gefahren wurde.
Es gibt noch weitere Sondereinstufungen wie beispielsweise eine Ehegattenregelung. Jedoch muss dies individuell mit dem Kfz-Versicherer vereinbart werden.
Kfz-Versicherung: Schadenfreiheitsrabatt & mehr
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Bescheinigung schadenfreier Jahre beim Dienstwagen: unfallfreie Nutzung richtig anrechnen
Beim Austritt aus dem Unternehmen stellt sich die Frage, wie die unfallfreie Nutzung des Dienstwagens bei der eigenen privaten Kfz-Versicherung berücksichtigt werden kann. Dabei ist zu unterscheiden:
Der Arbeitgeber selbst kann lediglich bestätigen, dass die/der Arbeitnehmer*in ein bestimmtes Fahrzeug über einen zusammenhängenden Zeitraum genutzt hat und regelmäßige/r Fahrer*in war. Die Bestätigung eines Schadenfreiheitsrabatts hingegen erfolgt ausschließlich durch den Kfz-Versicherer des Arbeitgebers.
Im besten Fall besteht die Möglichkeit, dass die/der Arbeitnehmer*in den beim Firmenwagen erfahrenen SF-Rabatt vom Arbeitgeber übertragen bekommt – bestätigt durch dessen Kfz-Versicherer. Auf diese Weise lässt sich ein höherer SF-Rabatt auf den eigenen privaten Vertrag übernehmen.
Ist eine solche Übertragung nicht möglich, bieten viele Kfz-Versicherer eine Sondereinstufung für Verbraucher*innen an, die über viele Jahre einen Firmen- bzw. Dienstwagen gefahren sind und keinen eigenen SF-Rabatt besitzen. Diese Sondereinstufung erfolgt dann ähnlich wie bei einer Führerscheinregelung – etwa auf Stufe SF ½ oder etwas besser.
Kfz-Versicherung nach Dienstwagen
Viele Versicherer erkennen die unfallfreie Zeit zumindest teilweise an und stufen neue Verträge entsprechend günstiger ein – auf Kulanzbasis. Eine rechtliche Verpflichtung zur Einstufung in eine konkrete SF-Klasse besteht nicht.
Wichtig: Welche Versicherung erkennt unfallfreie Dienstwagen-Jahre an?
Ein Rechtsanspruch auf die Anrechnung schadenfreier Dienstwagennutzung besteht nicht. Jeder Kfz-Versicherer entscheidet darüber nach eigenen Tarif- und Annahmerichtlinien. Deshalb kann die Einstufung unterschiedlich ausfallen. Holen Sie am besten mehrere Angebote ein und fragen gezielt nach, ob und wie die Dienstwagennutzung berücksichtigt wird.
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