07.05.2025

Dienstwagen abgeben, aber Schadenfreiheitsrabatt behalten - geht das?

Wer von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen gestellt bekommt und nutzt, beschäftigt sich meist nicht mit den Fragen: „Wie ist das Fahrzeug versichert? Was passiert mit meinem Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt), wenn ich kein Privatfahrzeug mehr habe?“. Oft kümmert sich der Arbeitgeber um die Versicherung des Dienstwagens. Doch es kann langfristig finanzielle Folgen haben, wenn man sich nicht selbst mit Fragen rund um den Versicherungsschutz oder SF-Rabatt auseinandersetzt. Denn was passiert mit dem eigenen SF-Rabatt des bisher genutzten Privatfahrzeugs? Und kann man ihn später wieder weiter nutzen?


Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Wenn Arbeitnehmer*innen einen Dienstwagen nutzen, bauen sie in der Regel keinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) auf, da der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist. Der private SF-Rabatt ruht bei Nichtnutzung.

  • In speziellen Fällen, z. B. bei Gehaltsumwandlung, kann der eigene SF-Rabatt für den Dienstwagen genutzt werden – jedoch mit Risiken bei einem Unfall.

  • Eine unfallfreie Nutzung des Dienstwagens kann durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesen und bei späteren Versicherungen teilweise angerechnet werden.

  • Die Nutzung und Übertragung des SF-Rabatts ist vertraglich geregelt und hängt stark von den individuellen Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber und Versicherer ab.



Was ist der Schadenfreiheitsrabatt?

Der Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) ist eine Einstufung der Kfz-Versicherer, die sich danach richtet, wie viele Jahre ein Fahrer unfallfrei unterwegs war. Je höher die Schadenfreiheitsklasse (kurz SF-Klasse), desto günstiger wird die Prämie. Pro unfallfreiem Jahr rückt man in der Regel eine SF-Klasse auf.

Zum Verständnis: Ein Versicherungsnehmer, der drei Jahre unfallfrei gefahren ist, wird typischerweise in SF 3 eingestuft und profitiert von einem reduzierten Beitragssatz von etwa 35 – 50 Prozent des Grundbeitrags (je nach Versicherer variabel). Jemand, der bereits zehn unfallfreie Jahre erworben hat, wird in SF 10, sprich Beitragssatz ca. 30 Prozent des Grundbeitrags, eingestuft (je nach Versicherer variabel).

Wie wirkt sich ein Unfall auf die Schadenfreiheitsklasse aus?

Selbstverständlich stellt sich die Frage: Wie viele SF-Klassen sinkt man bei einem Unfall? Nach einem Schaden kann es zu einer Rückstufung kommen, wodurch die Prämie wieder steigt. Die Höhe der Rückstufung variiert bei den Gesellschaften.

Die SF-Klasse ist personenbezogen, jedoch an einen konkreten Versicherungsvertrag gebunden und nicht übertragbar. Es sei denn, es liegen versicherungsvertraglich akzeptierte Sonderfälle vor (z. B. innerhalb der Familie).

Welche Rolle spielt der SF-Rabatt bei einem Dienstwagen?

Wird einer/m Arbeitnehmer*in ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt, ist in aller Regel der Arbeitgeber sowohl Halter als auch Versicherungsnehmer. Die nutzende Person ist lediglich Fahrer*in, aber nicht Vertragspartei bei der Versicherung. Somit wird auch bei unfallfreier Nutzung des Dienstwagens kein persönlicher SF-Rabatt aufgebaut, da kein eigener Vertrag vorliegt.

Welche SF-Klasse hat man nach Dienstwagen?

Nachteil für Arbeitnehmer*innen: Auch bei jahrelanger unfallfreier Nutzung entsteht kein Anspruch auf Anrechnung der unfallfreien Jahre im Rahmen der privaten SF-Biografie.

Eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts vom Dienstwagen ist nicht ohne weiteres möglich. Die Anrechnung des SF-Rabatts hängt entscheidend davon ab, wer der Versicherungsnehmer des Dienstwagens ist:

Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer (Regelfall):

Der Wagen ist in der Firmenflotte versichert. Die/er Mitarbeiter*in kann seinen privaten SF-Rabatt nicht einbringen, da die Versicherung auf das Unternehmen läuft.

Mitarbeiter*in ist (Mit-)Versicherungsnehmer oder zahlt privat:

In seltenen Fällen, z B. bei Gehaltsumwandlungsmodellen, kann die/er Arbeitnehmer*in auch selbst Halter oder Mitversicherter sein. Dann ist es unter Umständen möglich, den eigenen SF-Rabatt zu verwenden.

Kann ein privater SF-Rabatt beim Dienstwagen eingesetzt werden?

In bestimmten arbeitsvertraglichen oder steuerlichen Konstellationen (z. B. Gehaltsumwandlungsmodelle, Dienstwagen als geldwerter Vorteil, Leasingverträge auf Namen der/s Arbeitnehmer*in) kann die/er Arbeitnehmer*in (Mit-)Versicherungsnehmer sein. In diesen Fällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den eigenen privaten SF-Rabatt einzubringen.

Voraussetzungen:

  • Zustimmung des Versicherers zur Rabattübertragung

  • Arbeitnehmer*in wird als Versicherungsnehmer oder mitversicherte Person geführt

  • Regelung der Rechte im Fall des Vertragsendes (Rückübertragung, Verfall, Haftung bei Rückstufung)

Nachteile für Arbeitnehmer*innen: Bei einem Unfall erfolgt eine Rückstufung in der SF-Klasse, was zu dauerhaft höheren Prämien führen kann. Die Entscheidung, den privat erzielten SF-Rabatt für den Dienstwagen zu nutzen, sollte daher gut abgewogen werden. Zudem sollte vertraglich geklärt werden, dass nach Rückgabe des Dienstwagens oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses der persönliche SF-Rabatt der/s Arbeitnehmer*in wieder zurück übertragen wird.

Was passiert mit einem ruhenden SF-Rabatt während der Dienstwagennutzung?

Wird kein eigenes Fahrzeug mehr versichert und der SF-Rabatt nicht für den Dienstwagen genutzt, „ruht“ der bisherige SF-Rabatt bei der vorherigen privaten Kfz-Versicherung. Nach einer gewissen Zeit (je nach Versicherer ca. 7 bis 10 Jahre) kann der Rabatt verfallen.

Hat die/er Arbeitnehmer*in daher über einen längeren Zeitraum ausschließlich einen dienstlich versicherten Wagen genutzt, droht somit der Verlust der bis dahin erworbenen SF-Klasse. Danach müsste wieder bei SF-Klasse 0 oder ½ begonnen werden. Viele Versicherungsunternehmen bieten eine Einstufung in SF ½ oder besser an, sofern nachgewiesen wird, dass zum Beispiel eine Fahrerlaubnis von mindestens drei Jahren besteht oder ein (Dienst-)Fahrzeug regelmäßig und unfallfrei gefahren wurde. Es gibt noch weitere Sondereinstufungen wie beispielsweise eine Ehegattenregelung. Jedoch muss dies individuell mit dem Kfz-Versicherer vereinbart werden.

Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts beim Dienstwagen: unfallfreie Nutzung richtig anrechnen

Beim Austritt aus dem Unternehmen kann in Absprache mit dem Arbeitgeber beim Kfz-Versicherer eine Bescheinigung über die unfallfreie Nutzung des Dienstwagens beantragt werden.

Auf Grundlage der Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen vieler Versicherer kann ein*e Arbeitnehmer*in durch eine aussagekräftige Bescheinigung des Arbeitgebers (bzw. des Fuhrparkmanagements) nachweisen, dass er ein bestimmtes Fahrzeug über einen zusammenhängenden Zeitraum hauptsächlich selbst genutzt und keine Schäden verursacht hat. Somit kann bei Wiedereinstieg in die eigene private Kfz-Versicherung die unfallfreie Nutzung des Dienstwagens durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers dokumentiert und zur Anrechnung beantragt werden.

Viele Versicherer erkennen die unfallfreie Zeit zumindest teilweise an und stufen neue Verträge entsprechend günstiger ein – auf Kulanzbasis. Eine rechtliche Verpflichtung zur Einstufung in eine konkrete SF-Klasse besteht nicht.

Wichtig: Es gibt keinen einklagbaren Anspruch auf Übernahme oder Anrechnung – Versicherer entscheiden individuell und oft im Sinne ihrer eigenen Interessen.


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Bianka Bobell, Abteilung strategische Planung und interne Beratung | © Bianka Bobell

Über mich

Mein Name ist Bianka Bobell und Versicherungsthemen begleiten mich beruflich seit 30 Jahren. Ich habe schnell gemerkt: Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ist es ein undurchschaubarer Dschungel voller verwirrender Begriffe und unverständlicher Klauseln. 2007 habe ich bewusst den Schritt aus der klassischen Branche gemacht, die das wirtschaftliche Interesse über die Bedürfnisse der Versicherten stellt, und bin zum Bund der Versicherten e. V. gewechselt. Seitdem setze ich mich mit voller Überzeugung für die Rechte von Versicherten ein – in der Beratung, bei Schlichtungsfällen oder in der strategischen Arbeit. Aufklärung ist für mich ein zentraler Bestandteil von Verbraucherschutz. Auch deshalb schreibe ich für den BdV-Ratgeber.