„Die Versicherer selektieren momentan stark“
Die Versicherungslobby hat über ihren Gesamtverband der Versicherer (GdV) in der Diskussion um eine wirkungsvolle Naturgefahrenabsicherung einen neuen Vorschlag gemacht. Gebäude in Hochrisikolagen sollen Versicherer in einem gesonderten Sicherungssystem namens „ElementRE“ unterbringen können. Damit sollen hohen Prämien gedeckelt werden können. Eine Pflichtversicherung lehnt der GdV ab. Im Interview gibt BdV-Vorstand Stephen Rehmke eine Einschätzung zum Vorschlag.
Was ist von dem Modell zu halten?
Stephen Rehmke (SR): Der GdV hat ein interessantes Modell vorgestellt, das sich an dem britischen Lösung Flood Re orientiert. Es soll Obergrenzen für Prämien geben, die durch einen Solidaritätsbeitrag finanziert werden. Wir begrüßen, dass sich der Verband einer solidarischen Sichtweise nähert und nicht allein auf das Versicherungsrisiko des oder der Einzelnen abstellt.
Der GdV setzt darauf, die Versicherungsdichte zu erhöhen. Er betont die Vertragsfreiheit und lehnt verpflichtende Versicherungslösungen ab – explizit das französische System.
SR: Ob das GdV-Konzept am Ende fairer und solidarischer ist als etwa das französische Modell, das im Kern einen für alle verbindlichen und vom Versicherungswert abhängigen Versicherungsaufschlag für einen staatlichen Katastrophenschutz vorsieht, würde ich auf den ersten Blick bezweifeln. Denn die vom Lobbyverband gelobte Vertragsfreiheit liegt aktuell vor allem in der Freiheit der Versicherer: Sie legen fest, was überhaupt versichert wird. So schließen sie beispielsweise Meereshochwasser auch an Flussmündungen aus (Sturmflut) und ebenso Regen, der als Sickerwasser in die Keller eindringt (Grundwasser). Wir fordern, dass der Versicherungsumfang verbindlich festgelegt und gesetzlich geregelt wird.
Der GdV sagt auch, dass niemand zum Abschluss gezwungen werden soll.
SR: Diese „Zwanglosigkeit“ verpackt der GdV in einer sogenannten Opt-Out-Option. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Versicherungsangebot oder dem Preis nicht einverstanden sind, sollen sie dem Vertragsabschluss aktiv widersprechen. Wer diese Opt-out-Möglichkeit nutzt, erklärt nach dem Vorschlag des GdV zugleich, im Schadenfall keine staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auch das klingt nicht nach Vertragsfreiheit und hat in dieser Form im privaten Verbraucherrecht nichts verloren. Abgesehen davon, kann man den Staat in dieser Weise auch nicht von einer Haftung freimachen oder ihn von der Pflicht zur Daseinsvorsorge und Klimafolgenanpassung entbinden. Über das neue Konzept konnten wir bisher nur über eine Pressenotiz und ein Schaubild lesen. Ich bin gespannt, wie die Versicherungswirtschaft die rechtlichen Hürden nehmen will.
Du siehst hier also keine Lösung, die langfristig trägt?
SR: Die Versicherer selektieren nach unserer Wahrnehmung momentan stark: Sie werben um gute Risiken und sehen zu, schlechte Risiken auszuschließen oder loszuwerden. In diese Richtung geht aus meiner Sicht auch dieses Modell einer mit einem staatlichen Schutzschirm ausgestatteten Sondergesellschaft. Um den Naturgefahren des neuen Klimas wirksam begegnen zu können, wird man die Risiken aber breit streuen und auf möglichst viele Schultern verteilen müssen. Deswegen setzen wir auf eine flächendeckende und verpflichtende Lösung mit einer klar definierten Naturkatastrophenabsicherung.
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat ein Positionspapier veröffentlicht, das eine Lösung für besseren Schutz vor Naturkatastrophen aufzeigt. Der Verbraucherschutzverein fordert ein verpflichtendes Versicherungssystem für Elementarschäden flankiert von umfassenden Präventionsmaßnahmen.
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Veranstaltungshinweis:
36. Wissenschaftstagung: "Das neue Klima – fairer und wirksamer Elementarschutz für Alle?"
Wann? 14.-15. April 2026
Wo? In den Räumen des Bund der Versicherten, Gasstraße 18 – Haus 4, 22761 Hamburg.
Alle Informationen finden Sie hier.