Sammelklage nach Ostseehochwasser – Betroffene und Unterstützer*innen gesucht
Im Oktober 2023 führte ein sturmbedingtes Hochwasser an der Ostseeküste zu massiven Schäden an Gebäuden, Fahrzeugen und Einrichtungen. Viele Menschen hatten eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgeschlossen – und erhielten trotzdem von ihren Versicherern eine Ablehnung. Begründet wurde dies mit dem Ausschluss von „Sturmfluten“.
Das Wichtigste auf einen Blick:
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Viele Geschädigte des Ostseehochwassers 2023 gehen leer aus, obwohl sie gegen Naturgefahren versichert sind.
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Versicherer lehnen Zahlungen mit Verweis auf den Ausschluss von Sturmfluten ab.
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Verbraucherschutzorganisationen wollen per Musterfeststellungsklage die Rechte der Versicherten stärken.
„Für viele Betroffene ist die Ablehnung nicht nachvollziehbar. Sie hatten sich bewusst zusätzlich gegen Überflutungen und andere Naturgefahren absichern wollen“, sagt Stephen Rehmke, Vorstand beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).
Verbraucherschutzorganisationen prüfen Klage
Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Hamburg e. V. bereitet der BdV eine Musterfeststellungsklage vor. Unterstützt wird dieses Vorhaben von den Verbraucherzentralen Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Ziel der Verbraucherschützer*innen ist es, die Rechtslage grundsätzlich klären zu lassen – insbesondere, ob Versicherer den Begriff der Sturmflut in einer Vertragsklausel verwenden dürfen, wenn dabei für die Versicherten unklar bleibt, was letztlich versichert ist und was nicht.
Was für die Klage nötig ist
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Mindestens 50 vergleichbare Fälle von Betroffenen, die trotz Elementarschadenversicherung keine Entschädigung erhalten haben.
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Spenden in Höhe von 60.000 Euro, um die Prozesskosten zu finanzieren. Nicht benötigte Spenden werden zurückgezahlt.
Wie Sie helfen können
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Wenn Sie betroffen sind: Lassen Sie Ihren Fall kostenlos und unverbindlich vom BdV prüfen.
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Wenn Sie andere Betroffene kennen: Informieren Sie sie über die Initiative.
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Wenn Sie spenden möchten: Ihre zweckgebundene Spende hilft, die Klage möglich zu machen.
Hier finden Sie vollständigen Aufruf mit weiteren Details und eine Pressemitteilung zum Thema.
Kontakt für Betroffene und Unterstützer*innen
E-Mail: ostseehochwasser@bundderversicherten.de
Telefon: +49 40 357 37 30‑0
Spendenkonto
Bund der Versicherten e. V.
IBAN: DE92 2001 0020 0965 2862 05
BIC: PBNKDEFFXXX
Verwendungszweck: Ostseehochwasser
Betroffene können sich auch an die Verbraucherzentralen in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wenden.
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