Wenn im Kühlschrank teure Medikamente lagern

Wenn teure Medikamente im Kühlschrank verderben, weil die Kühlung ausfällt, stellt sich die Frage nach der zuständigen Versicherung. Hausratversicherungen bieten hier unter Umständen Schutz. Wir erklären, worauf zu achten ist.
Das Wichtigste auf einen Blick:
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Hausratversicherung deckt Schäden durch Verlust oder Beschädigung von Medikamenten ab, auch durch Stromausfälle.
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Premiumtarife bieten Schutz für Kühl- und Gefriergut bei Ausfall von Kühlgeräten aufgrund technischer Defekte oder Stromausfällen.
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Schutz gilt meist nur für zu Hause; bei Reisen sollte man vorab klären, ob auch im Urlaub Versicherungsschutz besteht.
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Einige Tarife decken auch Schäden durch Stromschwankungen wie Kurzschluss oder Überspannung.
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Wichtig: Versicherungssumme sollte angepasst werden, um Unterversicherung zu vermeiden.
Kürzlich erreichte uns folgende Frage eines Mitglieds: „Aufgrund meiner Erkrankung lagere ich immer Ampullen in meinem Kühlschrank mit einem Wert von 17.000€ pro Ampulle, meistens liegen zwei dort und so ist der Kühlschrank mein wertvollster Besitz! Nun sagte mir mein Arzt, das ist gar nicht versichert und wenn jetzt zum Beispiel der Strom ausfällt und die Kühlkette unterbrochen wird, dann sind die wertlos, dürfen nicht mehr benutzt werden, aber ich bekomme kein neues Rezept. Kann ich solche Medikamente eigentlich versichern?“
Wer bislang bei sich zu Hause keine solch teuren Medikamente lagern musste, hat sich darüber vermutlich noch nie Gedanken gemacht. Für Betroffene aber sieht dies ganz anders aus, zumal von diesen Medikamenten ihre Genesung oder Gesundheit abhängt und eine Zahlung aus eigener Tasche nicht für alle finanzierbar sein dürfte.
Die gute Nachricht: Medikamente gehören regelmäßig als Verbrauchsgüter zum Hausrat und sind als solche über die Hausratversicherung gegen Beschädigung oder Verlust versichert.
Was gehört zum Hausrat?
A 8.1 „Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch- bzw. Verbrauch) dienen.“
(Quelle: Musterbedingungen des GDV)
Versichert – allerdings in der Höhe begrenzt - sind in der Hausratversicherung in vielen Tarifen auch Schäden am Gefriergut, die dadurch entstehen, dass eine Tiefkühlanlage durch eine Unterbrechung der öffentlichen Stromversorgung ausfällt.
In bestimmten Premiumtarifen ist auch Kühlgut abgesichert:
3.2.9 Schäden an Kühl- und Gefriergut
„Wir leisten auch Entschädigung, wenn Kühl- und Gefriergut (bspw. Lebensmittel) durch den Ausfall von Kühl- oder Gefrieranlagen verderben. Vorausgesetzt, zu diesem Ausfall hat ein Stromausfall oder technisches Geräteversagen geführt.
Für diese Erweiterung des Versicherungsschutzes besteht jedoch kein Außenversicherungsschutz.“
(Versicherungsbedingungen des Mitgliedervertrags für die Hausratversicherung, VHB 2014 BMSMV, Stand 01.07.2024)
Kühlgut ist also in der Hausratversicherung mitversichert. Darunter fallen nicht nur Lebensmittel wie dort aufgezählt, sondern nach Auffassung des BdV auch Medikamente.
Wichtig zu wissen: Für Verbrauchsgüter besteht in der Regel kein Schutz in der Außenversicherung. Wer seine Medikamente mit in den Urlaub nehmen muss, sollte sich daher vor Reisebeginn mit seinem Hausratversicherer in Verbindung setzen und klären, ob und unter welchen Bedingungen hier gegebenenfalls Versicherungsschutz bestehen kann.
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In manchen Premium-Tarifen präzisieren die Versicherer zudem, in welchem Fall zum Beispiel sie auch bei reinen Stromschwankungen leisten:
3.2.46 Stromschwankungen
„Mitversichert sind unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen durch Stromschwankungen (Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung). Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Stromschwankung nachweislich von außen auf die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat.“
(Hausratversicherung der MVK/BdV Mitgliedervertrag)
Was übernimmt die eigene Hausratversicheriung?
Grundsätzlich empfiehlt sich immer ein Blick in die Versicherungsbedingungen, was im Tarif der eigenen Hausratversicherung jeweils mitversichert ist, um hier auf der sicheren Seite zu sein. Am besten sollte man mit dem Hausratversicherer klären, ob die Medikamente mitversichert sind und sich dies schriftlich bestätigen lassen.
Bei hohen Medikamentenkosten sollte man zudem seine Versicherungssumme anpassen, damit man eine Unterversicherung vermeidet. Denn ist die vereinbarte Versicherungssumme niedriger als der Gesamtwert des Hausrates, zahlt der Versicherer die vereinbarte Leistung im Schadenfall sonst nur anteilig.
Welche Kriterien ein guter Hausratversicherungstarif erfüllen sollte und weiter wichtige Informationen zur Hausratversicherung haben wir im Infoblatt Hausratversicherung zusammengestellt.
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