Forderungsausfalldeckung – was ist das eigentlich?
In der Versicherungswelt gibt es viele Begriffe, die eigenartig klingen und nicht leicht verständlich sind. Die Forderungsausfalldeckung gehört sicherlich dazu. Was sich dahinter verbirgt und warum sie so wichtig ist, können Sie hier lesen.
Das Wichtigste auf einen Blick:
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Forderungsausfalldeckung greift, wenn der Schädiger nicht zahlen kann – etwa wegen fehlender Versicherung.
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Voraussetzungen: Der Schädiger ist bekannt, die Schadensforderung ist rechtlich bestätigt, und keine andere Versicherung übernimmt den Schaden.
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Bedeutung: Bei fehlender Haftpflichtversicherung des Schädigers schützt die Deckung vor finanziellen Belastungen.
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Wichtig: Sie sollte Schäden durch Tiere, vorsätzliche Schäden und rechtliche Unterstützung abdecken.
Eine Haftpflichtversicherung soll Versicherte entlasten, wenn Sie anderen Personen Schaden zufügen. Denn wer eine andere Person verletzt oder ihr Eigentum beschädigt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Berechtigte Schadensersatzforderungen von anderen Personen werden von der Privathaftpflichtversicherung der versicherten Person übernommen.
Wie funktioniert die Forderungsausfalldeckung?
Die Forderungsausfalldeckung ist auch eine Leistung der Privathaftpflichtversicherung – sofern sie vertraglich vereinbart ist. Sie wirkt allerdings im umgekehrten Versicherungsfall, also wenn der Versicherte selbst geschädigt wurde. Natürlich hat der Versicherte ebenso ein Recht auf Schadenersatz, den er von der schädigenden Person einfordern kann. Allerdings haben nicht alle Menschen die Möglichkeit dieser Forderung zu entsprechen – etwa weil sie nicht versichert sind und nicht über ausreichende finanzielle Mittel oder sonstiges Vermögen verfügen.
Beispiel: Sie werden auf einem Fußweg von einem Fahrrad angefahren und erheblich verletzt, sodass Sie eine dauerhafte Invalidität erleiden. Allerdings besitzt der Radfahrer keine Privathaftpflichtversicherung und verfügt auch nicht über genügend finanzielle Mittel, um für den entstandenen Schaden aufzukommen.
In diesem Fall greift die Forderungsausfalldeckung – sofern sie Bestandteil der vertraglich vereinbarten Leistungen ist. Dann kann die private Haftpflichtversicherung auch die Kosten für Schäden übernehmen, die andere Personen bei den Versicherten verursacht haben. Meist müssen hierfür drei Voraussetzungen erfüllt sein: Die schädigende Person muss erstens bekannt sein. Zweitens muss die Schadensersatzforderung gegen sie durch ein rechtskräftiges Urteil beziehungsweise einen Vergleich festgestellt worden sein und die anschließende Vollstreckung ergebnislos geblieben sein. Und drittens kommt für den Schaden keine andere Versicherung auf.
Warum ist die Forderungsausfalldeckung so wichtig?
Wie wichtig die Forderungsausfalldeckung ist, wird auch bei einem Blick in die Statistik deutlich. Denn die Zahl der Menschen, die eine private Haftpflichtversicherung haben, ist in den letzten Jahren immer weiter gesunken. Laut der Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse (AWA) 2020 gaben noch 48,81 Millionen Menschen über 14 Jahren in Deutschland an, selbst eine private Haftpflichtversicherung (ohne Kfz) zu besitzen oder in einem Haushalt zu leben, in dem jemand anderes eine solche Versicherung besitzt. 2021 sank dieser Wert auf 48,44 Millionen und 2023 weiter auf 47,64 Millionen.
Im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass mehrere Millionen Menschen in Deutschland nicht haftpflichtversichert sind. Fügt Ihnen eine solche Person einen Schaden zu, kann es sein, dass Sie keine ausreichende Entschädigung erhalten – zumindest, wenn diese Person auch nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügt. Nur eine Forderungsausfalldeckung kann dann davor schützen, die Kosten anteilig oder komplett selbst tragen zu müssen.
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Was sollte die eigene Versicherung leisten?
Aus Verbraucherschutzsicht zählt die Mitversicherung der Forderungsausfalldeckung zu den wichtigsten Kriterien, die ein guter Privathaftpflichtversicherungstarif erfüllen sollte. Eine vertraglich vereinbarte Mindestschadenhöhe von bis zu 500 Euro ist hier und vertretbar.
Weitere wichtige Leistungen: Auch Schäden aus der Eigenschaft der schädigenden Person als Tierhalter*in sind innerhalb der Forderungsausfalldeckung mitversichert. Der eigene Versicherer kommt innerhalb der Forderungsausfalldeckung auch vollständig für vorsätzlich verursachte Schäden auf und zusätzlich ist die rechtliche Durchsetzung entsprechender Ansprüche mitversichert (aktiver Rechtsschutz).
Informationen, Tipps und Hinweise zur Privathaftpflichtversicherung finden Sie in unserem kostenlosen Infoblatt.