Sonnenenergie auf dem Balkon: mobile Solaranlagen
Immer mehr Menschen interessieren sich für die private Erzeugung erneuerbare Energien – und das nicht nur als Hauseigentümer*innen. Mobile Solaranlagen für den Balkon ermöglichen es jetzt auch Mieter*innen, unabhängig Strom zu erzeugen und so Geld zu sparen. Doch bevor man sein Balkonkraftwerk installiert, ist es wichtig, sich über den passenden Versicherungsschutz zu informieren, um potenzielle Schäden abzusichern und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Das Wichtigste auf einen Blick:
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Für Schäden, die durch den Besitz, Gebrauch oder die Unterhaltung der Solaranlage bei Dritten verursacht werden, sollte ein Haftpflichtversicherungsschutz bestehen.
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Die Elektronikversicherung deckt Schäden an der Solaranlage selbst, wie Diebstahl, Kurzschluss, Sturmschäden oder Bedienungsfehler.
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Die Hausratversicherung kann Schäden an Solaranlagen absichern, wenn sie als Teil des Hausrats gelten und abmontierbar sind.
Nicht erst die aktuelle Energiekrise führt dazu, dass sich immer mehr Menschen für Stromsparen und erneuerbare Energien interessieren. Waren Photovoltaikanlagen bisher vor allem für Hauseigentümer*innen interessant, können nun auch Mieter*innen und Besitzer*innen von Wohnungen mit kleinen Solaranlagen für den Balkon unabhängig Strom produzieren und damit Geld sparen und Ressourcen schonen.
Ob als Paneele, die auch zugleich als Balkonsichtschutz fungieren, montiert auf dem Garagendach oder mobil im Garten als Stecker im Gartenbeet – die kleinen Balkonkraftwerke sind schnell montiert und steckerfertig ans Hausstromnetz anschließbar. Mit ihnen lässt sich laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz der jährliche Stromverbrauch von Elektrogeräten decken, die für die Grundlast im Haushalt verantwortlich sind. Meist genügt dafür eine handelsübliche Schutzkontaktsteckdose.
Laut der Studie „Der Markt für Steckersolargeräte 2022“ der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW) können Nutzer*innen bei Steckersolargeräten technisch konfigurieren hinsichtlich:
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Der Anbringungsart: (Flach-)Dach, Balkon, Terrasse, Fassade, Garten,
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Der Leistungsklasse: unter 400 Watt, 400-800 Watt, 800-1200 Watt bzw. 1-4 Module,
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der Art der Steckvorrichtung: Schuko-Stecker oder Wieland-Stecker,
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der Art der Stromeinspeisung: Überschuss- oder Null-Einspeisung.
Wichtig: vor dem Loslegen muss bei Miet-und Eigentumswohnungen die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft eingeholt werden. Anschließend muss die Anlage dem Netzbetreiber gemeldet und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.
Doch (wie) sollten solche Mini-Solar-Anlagen versichert sein?
Privathaftpflichtversicherung
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Für Schäden, die durch den Besitz, Gebrauch oder die Unterhaltung der Solaranlage bei Dritten verursacht werden, sollte ein Haftpflichtversicherungsschutz bestehen. Wird der produzierte Strom nur für den eigenen privaten Bedarf genutzt und nicht ins öffentliche Stromnetz eingespeist, ist die gesetzliche Haftpflicht über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Verbraucher*innen sollten trotzdem zur Sicherheit in jedem Fall mit ihrem Versicherer klären, ob Schäden durch die Mini-Solaranlage über die PHV tatsächlich abgedeckt sind.
Wie werden Schäden an der Solaranlage selbst abgesichert?
Wichtig: Der BdV rät, zunächst all jene Risiken abzusichern, die bei Eintritt den eigenen Lebensstandard gefährden. Eine kaputte Mini-Solaranlage dürfte kein wirtschaftlicher Verlust in dieser Hinsicht sein.
Elektronikversicherung
Schäden an der Solaranlage können mit einer Elektronikversicherung abgesichert werden. Sie versichert die im Versicherungsvertrag bezeichneten elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte oder Bauteile meist u. a. gegen
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Beschädigungen oder Zerstörungen,
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Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung,
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Sachschäden durch Bedienungsfehler,
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Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler,
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Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung,
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Brand, Blitzschlag, Explosion,
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Sturmschäden.
Außerdem leistet sie notwendige Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden ggf. die Wiederbeschaffung zum Neuwert.
Hausratversicherung
Auch über eine bestehende Hausratversicherung kann in gewissem Umfang Versicherungsschutz bestehen. Von Mieter*innen oder Wohnungseigentümer*innen beschaffte und installierte Anlagen, die jederzeit wieder abmontiert werden können, gehören zum Hausrat. Über die in der Hausratversicherung integrierte Außenversicherung besteht somit Schutz auch für solche Anlagen. Es ist allerdings zu beachten, dass der Außenversicherungsschutz im Hinblick auf die versicherten Gefahren (insbesondere Einbruchdiebstahl, Raub, Naturgefahren) wie auch die abgesicherten Summen in den allermeisten Tarifen stark reduziert ist.
Laut einer Umfrage der Verbraucherzentrale NRW und HTW Berlin wurden in den Jahren 2020 und 2021 bis zu 128.000 Steckersolargeräte mit einer Leistung von bis zu 51 MW verkauft. Auch, wenn diese Solaranlagen erst langsam an Bedeutung gewinnen, die Meldeprozesse beim Netzbetreiber und Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur noch recht komplex sind und es noch keine einheitlichen Normen und Standards gibt, dürfte ein Boom solcher Solaranlagen für alle nicht aufzuhalten sein.
Viele FAQs zur steckbaren Solarenergie hat die Arbeitsgruppe PVplug zusammengestellt. Weiteres Wissenswertes gibt es beim Verbraucherzentrale Bundesverband und der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
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