6.7.2021

E-Board gekauft? Fahr bloß nicht auf die Straße!

Justin Bieber, Kendall Jenner, Jamie Foxx – alle haben es: ein E-Board. Und posten Videos, wie sie damit durch die Gegend cruisen. Kein Wunder, dass man auch selbst gerne eins hätte. Zumal einige neuere Modelle sogar mit Bluetooth-Lautsprecher ausgestattet sind, über die man beim Fahren Musik hören kann.

Verkehrsrecht verdirbt Fahrspaß

Doch lange Touren sind mit E-Boards, die auch als Hoverboards oder Balance Board bekannt sind, nicht drin. Und das liegt am deutschen Verkehrsrecht. Die selbstschwebenden Boards überschreiten mit ihren bis zu 30 km/h nämlich locker die verkehrsrechtlich erlaubten 6 km/h Schrittgeschwindigkeit und gelten damit als zweispuriges Kraftfahrzeug, was wiederum bedeutet: E-Board-Begeisterte dürfen weder auf der Straße, noch auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen fahren. Denn anders als beim Auto, das mit Bremsen, Lenker, Licht und allem anderen ausgestattet ist, fehlt es E-Boards schlicht an allem. Mit ihrer Konstruktion erfüllen sie nicht ansatzweise die Zulassungsvorschriften und können somit keiner Fahrzeugklasse zugeordnet werden. Deswegen kannst du auch keine Einzelgenehmigung für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr erhalten. Du begehst sogar bei jeder Tour auf der Straße eine Straftat!


Wusstest du,…
… dass Hoverboards ihren Namen dem Kinoklassiker „Zurück in die Zukunft II“ zu verdanken haben? Woher das fliegende Board ursprünglich kommt, ist nicht ganz klar: Seit 2014 sind sie auf dem chinesischen, seit 2015 auf dem amerikanischen Markt erhältlich.


Ausweichen darfst du ausschließlich auf abgesperrte Grundstücke, womit Terrassen oder Innenhöfe in Frage kommen.

„Vorschrift hin oder her – wozu kaufe ich ein E-Board, wenn ich nicht auf die Straßen kann? Mir egal, mach ich trotzdem!“ …

Falls du das gerade denkst, sei lieber vorsichtig, sonst wirds schnell unangenehm.

Ignorierst du die Vorschriften und fährst in unerlaubten Fahrgebieten etwas kaputt oder verletzt eine Person, musst du sämtliche Schäden aus eigener Tasche bezahlen. Das liegt an der sogenannten Benzinklausel. Die besagt, dass deine Privathaftpflichtversicherung, die du hoffentlich abgeschlossen hast, nicht für Schäden aufkommt, die durch den Gebrauch eines Fahrzeugs entstehen. Fährst du also auf öffentlichen Wegen und Plätzen herum, würde sich die Versicherung auf die Benzinklausel berufen und dir keinen Cent zahlen. Streng genommen benötigst du als E-Boards-Fahrer*in sogar eine Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn du auf öffentlichen Wegen rollst. Wirst du ohne entsprechenden Kfz-Schutz erwischt, drohen dir Freiheits- oder Geldstrafen. Eine solche Versicherung ist für ein E-Board aber gar nicht zu bekommen…

Hältst du dich brav an die Innenhof-Beschränkung, sieht es meist deutlich günstiger aus. Gesetzlich dürfen die Privathaftpflichtversicherungen durch Hoverboards und E-Skateboards verursachte Sach- oder Personenschäden zwar ausschließen. Viele Tarife bieten allerdings über eine gesonderte Klausel Versicherungsschutz, wenn man sich lediglich im abgegrenzten, nicht öffentlichen Verkehr bewegt.

Wenn du jetzt immer noch ein E-Board haben willst, um damit ausschließlich in Innenhöfen oder anderen abgesperrten Plätzen zu fahren, solltest du dich auch selbst gegen Unfälle und die möglichen Folgen absichern. Und das funktioniert, indem du „deine eigene Arbeitskraft absicherst“. Idealerweise in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Verletzt du dich schwer und kannst deinen Beruf dauerhaft nicht mehr richtig ausüben, würdest du von der BU eine Rente erhalten. Voraussetzung ist, dass du deinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu einem gewissen Grad (meist 50 %) ausführen kannst. Eine solche Absicherung ist übrigens auch ganz unabhängig von der Entscheidung für oder gegen ein E-Board sehr wichtig.

Interessiert dich das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung, klick dich gerne mal durch unser Infoblatt. Bei Fragen ruf uns gerne an


Sarah Sperling | © Achenbach 2021

Über mich

Ich bin Sarah und verstärke das Presseteam des BdV als Redakteurin. Neben meiner schreibenden Tätigkeit für die interne als auch externe Kommunikation mache ich Web-Controlling und setze mich mit SEO-Maßnahmen auseinander. Zuvor war ich knapp acht Jahre lang als Journalistin für verschiedene Fachmedien, insbesondere aus dem Marketing-und Wirtschaftsbereich, tätig. Privat begeistere ich mich für Verbraucherschutzthemen und habe mich in meinem politikwissenschaftlichen Studium vorzugsweise mit sozial- und gesellschaftskritischen Themen auseinandergesetzt. Im BdV möchte ich mich gemeinsam mit dem tollen Team für die Rechte der Versicherten einsetzen, ihnen zu sinnvollen Entscheidungen verhelfen und dank der Arbeit unserer hausinternen Strategen unfaire Klauseln öffentlich machen.