Frühling lässt sein blaues Band – Versicherung für den Garten im Check
Mit dem Frühlingsbeginn erwacht auch der Garten aus dem Winterschlaf. Bevor Sie mit der Gartenarbeit loslegen, sollten Sie jedoch Ihren Versicherungsschutz überprüfen. Ob private Unfallversicherung, Hausratversicherung für den Garten oder Privathaftpflichtversicherung – die richtige Absicherung kann Ihnen bei Unfällen, Schäden oder Diebstahl im Freien helfen. Wir klären auf, welche Versicherung für den Garten wirklich wichtig ist und wie Sie sich und Ihr Hab und Gut bestmöglich schützen.
Das Wichtigste auf einen Blick:
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Bei Gartenarbeiten kann eine private Unfallversicherung hilfreich sein, da sie eine Geldleistung bei bleibenden Schäden (Invalidität) nach einem Unfall erbringt.
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Hausratversicherung oder Privathaftpflichtversicherung? Wer rundum abgesichert in die Gartensaison starten will, braucht im Idealfall beides: Hausrat und Haftpflicht.
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Eine Hausratversicherung deckt Gegenstände auf der Terrasse ab. Aber es ist wichtig, die Bedingungen und eventuelle Summenbegrenzungen zu prüfen.
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Die Privathaftpflichtversicherung leistet bei fahrlässig verursachten Schäden.
… und schon erwachen alle aus der Winterstarre und scharren mit den Hufen. Heute ist meteorologischer Frühlingsanfang. Der Garten ruft, die Terrasse will aufgeräumt und aufgehübscht werden, die Gartencenter sperren – zumindest in den nördlichen Bundesländern – die Tore auf und alle wollen loslegen.
Bei der Freude auf die Gartensaison darf aber auch der bedarfsgerechte Versicherungsschutz für den Garten nicht vergessen werden – ist alles, was draußen passieren kann, auch versichert? Beziehungsweise muss alles, was draußen passieren kann, tatsächlich versichert werden? Wir klären auf.
Die meisten Unfälle passieren im Haushalt
Oder aber bei der Gartenarbeit. Wie oft wird sich beim Rosenschneiden in den Finger geritzt oder beim Streichen des Schuppens von der Leiter abgerutscht? Wenn dann mal etwas wirklich schiefgeht, kann eine private Unfallversicherung hilfreich sein. Sie erbringt eine Geldleistung, wenn nach einem Unfall ein bleibender Schaden (sogenannte Invalidität) davongetragen wird.
Gut versichert in die Gartensaison – wir helfen Ihnen dabei
Welche Versicherungen brauchen Sie wirklich – und welche nicht? Als gemeinnütziger Verbraucherschutzverband berät der Bund der Versicherten unabhängig, produktneutral und ohne Provisionsinteressen.
Zur unabhängigen BeratungAls Grundlage für die Berechnung der Invaliditätsleistung dienen die vereinbarte Versicherungssumme, eine eventuell vereinbarte Progression und der Grad der Invalidität. Diese bemisst sich – zumindest bei den dort genannten Körperteilen – nach der sogenannten Gliedertaxe, die in den Versicherungsbedingungen geregelt ist.
Tipp vom Bund der Versicherten: Der BdV hat im kostenlosen Infoblatt zur privaten Unfallversicherung alle wichtigen Kriterien für einen guten Unfallversicherungsvertrag zusammengestellt und gibt Tipps und Hinweise zur passenden Versicherungssumme. Darin wird auch erläutert, dass trotz eigener Aktivitäten bei der Gartenarbeit die private Unfallversicherung mit Sicherheit nicht zum zwingend notwendigen privaten Versicherungsschutz gehört.
Werden Sie bei der Gartenarbeit so schwer verletzt, dass Sie nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können, haben Sie hoffentlich den Schutz aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Dieser ist für alle diejenigen wichtig, die auf ihr Arbeitseinkommen angewiesen sind. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte Rente, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf zu einem gewissen Grad (meist 50 %) nicht mehr ausgeübt werden kann. Auch hierzu und zur grundsätzlichen Wichtigkeit einer solchen Police finden Sie beim BdV noch weitere wichtige Informationen.
Passende Versicherungen für Heim und Garten – direkt vom BdV
Wir kennen uns nicht nur mit Versicherungen aus, wir bieten sie auch an. Zu fairen Konditionen, ohne versteckte Kosten.
Privathaftpflicht
Für Schäden, die Sie anderen gegenüber verursachen – unverzichtbar für jeden. Mehr erfahren
Hausratversicherung
Schutz für Ihr Hab und Gut – auf Terrasse und im Garten. Mehr erfahren
Unfallversicherung
Finanzielle Absicherung bei bleibenden Unfallschäden – auch beim Gärtnern. Mehr erfahren
Die Terrasse als zweites Wohnzimmer
Viele Sonnenhungrige nutzen die Terrasse, sobald die Temperaturen es zulassen, wie ein zweites Wohnzimmer. Hübsch eingerichtet mit Tisch, Stühlen, Grill, Gerätehäuschen und Beistelltischchen für die Grillutensilien befindet sich schnell ein schönes Sümmchen im Freien. Gut, wenn dann die Hausratversicherung bei Diebstahl im Garten oder Sturmschäden eintritt. Alle wichtigen Informationen finden Sie im kostenlosen Infoblatt Hausratversicherung.
Die Hausratversicherung schließt grundsätzlich auch die an den Versicherungsort direkt angrenzende Terrasse ein. Wichtig ist, dass die Gegenstände, die auf der Terrasse aufbewahrt werden, auch in die beim Versicherer angegebene Versicherungssumme eingerechnet werden.
Aber Achtung: Nicht alle Bedingungen sehen die Mitversicherung sämtlicher Gegenstände in Ihrem Garten vor. Und wenn Versicherungsschutz beispielsweise gegen Diebstahl besteht, dann besteht meist eine Summenbegrenzung. Fragen Sie daher unbedingt bei Ihrem Versicherer nach, wie dies bei Ihrem Hausratvertrag geregelt ist.
Tipp vom Bund der Versicherten: Prüfen Sie Ihren Vertrag! Sind Ihre Gartenmöbel und Gartengeräte ausreichend in der Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung erfasst? Oft lohnt ein kurzes Gespräch mit dem Versicherer, bevor ein Schaden eintritt.
Leidenschaftliches Grillen birgt Gefahren
Wer den Grill auf dem Gartengrundstück anwirft und dabei etwas schiefgeht, fragt sich schnell: Wann greift eine Haftpflichtversicherung – und deckt sie wirklich alles ab? Beim Grillen können unter Umständen große Schäden entstehen – nicht nur am eigenen Hab und Gut, sondern auch bei Dritten. Wird mit dem Grillanzünder nicht nur die Holzkohle, sondern auch die Sichtschutzwand des Nachbarn in Brand gesetzt, kommt für den entstandenen Schaden die private Haftpflichtversicherung auf. Sie leistet bei fahrlässig verursachten Schäden und kommt so für die Kosten auf, die dem Nachbarn durch Ihre Unachtsamkeit entstanden sind.
Der Schutz einer Privathaftpflichtversicherung ist unabhängig von der eigener Gartennutzung für alle unverzichtbar.
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