1.3.2021

Frühling lässt sein blaues Band...

…und schon erwachen alle aus der Winterstarre und scharren mit den Hufen! Heute ist meteorologischer Frühlingsanfang! Der Garten ruft, die Terrasse will aufgeräumt und aufgehübscht werden, die Gartencenter sperren – zumindest in den nördlichen Bundesländern - die Tore auf und alle wollen loslegen.

Bei der Freude auf die Gartensaison darf aber auch der bedarfsgerechte Versicherungsschutz nicht vergessen werden – ist alles, was draußen passieren kann, auch versichert? Bzw. muss alles, was draußen passieren kann, tatsächlich versichert werden? Wir klären auf!

Die meisten Unfälle passieren im Haushalt

Oder aber bei der Gartenarbeit. Wie oft wird sich beim Rosenschneiden in den Finger geritzt oder beim Streichen des Schuppens von der Leiter abgerutscht? Wenn dann mal etwas wirklich schiefgeht, kann eine private Unfallversicherung hilfreich sein. Sie erbringt eine Geldleistung, wenn nach einem Unfall ein bleibender Schaden (sogenannte Invalidität) davongetragen wird.

Grundlage für die Berechnung der Invaliditätsleistung ist zum einen die vereinbarte Versicherungssumme, eine eventuell vereinbarte Progression und der Grad der Invalidität. Diese bemisst sich – zumindest bei den dort genannten Körperteilen - nach der sogenannten Gliedertaxe, die in den Versicherungsbedingungen geregelt ist.

Der BdV hat in einem Infoblatt alle wichtigen Kriterien für einen guten Unfallversicherungsvertrag zusammengestellt und gibt Tipps und Hinweise zur passenden Versicherungssumme. Auch wird erläutert, dass trotz eigener Aktivitäten bei der Gartenarbeit die private Unfallversicherung mit Sicherheit nicht zum zwingend notwendigen privaten Versicherungsschutz gehört.

Werden Sie bei der Gartenarbeit so schwer verletzt, dass Sie nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können, haben Sie hoffentlich den Schutz aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Dieser ist für alle diejenigen wichtig, die auf ihr Arbeitseinkommen angewiesen sind. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte Rente, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf zu einem gewissen Grad (meist 50 %) nicht mehr ausgeübt werden kann. Auch hierzu und zur grundsätzlichen Wichtigkeit einer solchen Police finden Sie beim BdV noch weitere wichtige Informationen.

Die Terrasse als zweites Wohnzimmer

Viele Sonnenhungrige nutzen die Terrasse, sobald die Temperaturen es zulassen, wie ein zweites Wohnzimmer. Hübsch eingerichtet mit Tisch, Stühlen, Grill, Gerätehäuschen und Beistelltischchen für die Grillutensilien befindet sich schnell ein schönes Sümmchen im Freien. Gut, wenn dann eine Hausratversicherung vorhanden ist, die auch bei Diebstahl im Freien oder Sturmschäden eintritt.

Die Hausratversicherung schließt grundsätzlich auch die an den Versicherungsort direkt angrenzende Terrasse ein. Wichtig ist, dass die Gegenstände, die auf der Terrasse aufbewahrt werden, auch in die beim Versicherer angegebene Versicherungssumme eingerechnet werden.

Aber Achtung: Nicht alle Bedingungen sehen die Mitversicherung sämtlicher Gegenstände in Ihrem Garten vor. Und wenn Versicherungsschutz beispielsweise gegen Diebstahl besteht, dann besteht meist eine Summenbegrenzung. Fragen Sie daher unbedingt bei Ihrem Versicherer nach, wie dies bei Ihrem Hausratvertrag geregelt ist.

Leidenschaftliches Grillen birgt Gefahren

Beim Grillen können unter Umständen große Schäden entstehen – nicht nur am eigenen Hab und Gut, sondern auch bei Dritten. Wird mit dem Grillanzünder nicht nur die Holzkohle, sondern auch die Sichtschutzwand des Nachbarn in Brand gesetzt, kommt für den entstandenen Schaden die private Haftpflichtversicherung auf. Sie leistet bei fahrlässig verursachten Schäden und kommt so für die Kosten auf, die dem Nachbarn durch Ihre Unachtsamkeit entstanden sind.

Der Schutz einer Privathaftpflichtversicherung ist unabhängig von jeglicher eigenen Gartennutzung für jedermann unumgänglich.

Welche Kriterien ein guter Haftpflichtvertrag erfüllen und worauf bei der Auswahl des Vertrages geachtet werden sollte, hat der BdV in einem Infoblatt zusammengestellt.


Anja Hardekopf | © Achenbach 2024

Über mich

Hallo, ich heiße Anja Hardekopf und bin seit 2001 Teil des BdV-Teams. Nach meiner Einarbeitung innerhalb des Vereins war ich viele Jahre, unter anderem in der Geschäftsleitung, bei der BdV Mitgliederservice GmbH tätig. Seit September 2017 bin ich zurück beim BdV und unterstütze die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Als Versicherungsfachfrau und langjährige BdV-Verbraucherschützerin setze ich alles daran, unsere Mitglieder und alle, die sich mit Versicherungsfragen herumschlagen, mit Tipps und Hinweisen zu versorgen, um sich im Versicherungswirrwarr zurechtzufinden. Ich bin froh, mit meiner Arbeit einen Beitrag zur Aufklärung der Verbraucher*innen leisten zu können.