03.02.2020

Welche Versicherung leistet, wenn die Grabstätte beschädigt wird?

Erst kürzlich haben wir wieder Post von einem Mitglied bekommen - ein Grabstein im Wert von 30.000 Euro sollte versichert werden. Doch ist das möglich und wenn ja, über welche Versicherung?

Irgendwann muss sich jede*r einmal mit dem unschönen Thema „Beerdigung“ beschäftigen. Und die Kosten dafür sind meist nicht ohne. Schon bei günstigen Bestattungen fallen schnell ein paar Tausend Euro an. Da sind beispielsweise die Kosten für das Bestattungsinstitut, den Friedhof, die Herrichtung und Pflege der Grabstätte oder auch der Grabstein selbst. Für eine individuelle Gestaltung gibt es viele Möglichkeiten. Doch was ist, wenn das Grab beschädigt wird?

Wer kommt für die Wiederherstellung auf?

Das kommt ganz darauf an. Werden Gräber durch Friedhofsarbeiter*innen beschädigt, so kommt in der Regel der Friedhofsträger, also meist die Gemeinde, für den entstandenen Schaden auf. Das ist auch der Fall, wenn beispielsweise ein Baum auf das Grab stürzt und es beschädigt, zumindest dann, wenn der Friedhofsträger eine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Wird die Grabanlage aus Versehen durch eine*n Besucher*in Mitleidenschaft gezogen, so haftet diese*r für den entstandenen Schaden, wenn ein Verschulden vorliegt. Dann kommt dessen private Haftpflichtversicherung für die Wiederherstellungskosten auf.

Und wenn das Grab mut- und böswillig beschädigt wird?

Bei Diebstahl, mut- und böswilliger Beschädigung durch Dritte oder Schäden von außen, wie beispielsweise Sturm- oder Witterungsschäden, bleiben Sie generell selbst auf dem Schaden sitzen.

Doch eine Möglichkeit dieses Risiko abzusichern gibt es: Eine Grabstätten-Versicherung – zum Beispiel die der Signal Iduna (Bundesverband Deutscher Steinmetze).

Versichert sind:

  • Grabsteine, Grabmale, Urnen-/Grabeinfassungen aus Stein und Metall

  • bewegliches Grabzubehör (insbesondere Grabvasen, Grablampen, Weihwassergefäße)

  • Anpflanzungen (nicht versichert sind Schnittblumen und Gestecke)

Gegen folgende Risiken:

  • Schäden in Folge von Diebstahl

  • Schäden in Folge von mut- und böswilliger Beschädigung durch Dritte

  • Sturmschäden

Nicht versichert bleiben alle Schäden, die nicht explizit genannt sind – und das sind so einige! So zum Beispiel, wenn das Erdreich absackt und der umstürzende Grabstein eine Beschädigung verursacht.

Ist die Versicherung sinnvoll?

Nein. Hände weg empfehlen wir vom BdV. Denn unseres Erachtens sollten Sie nur existenziellen Risiken absichern. Eine Versicherung für die Beschädigung von Grabsteinen gehört nicht dazu. Sinnvoller ist es, wenn Sie selbst einen gewissen Betrag ansparen, den Sie für solche Notfälle nutzen können. Da sind wir uns mit Stiftung Warentest einig: Die Verträge sind im Verhältnis zur erwartenden Leistung zu teuer.


Kim Paulsen

Über mich

Kim Paulsen ist nicht mehr beim BdV tätig.