13.6.2016

Sterbegeldversicherung fälschlich in der Kritik

Der Deutsche Sterbekassenverband e.V. erhielt vom BdV die Gelegenheit dazu, eine vielfach geäußerte Fehleinschätzung zu korrigieren. Den überzeugenden fachlichen Hintergrund dürfen wir nunmehr als Gastbeitrag hier auf den Seiten des BdV zusammenfassen:

Sterbegeldversicherung fälschlich in der Kritik

Verbraucherschützer platzieren Sterbegeldversicherungen nicht selten auf dem ersten Rang derjenigen Versicherungen, die am wenigsten nützlich seien.

Der Verband schreibt derzeit noch auf seiner Seite in das Merkblatt „Versicherungen, die Sie nicht brauchen“, dass die Sterbegeldversicherung in diesem Ranking auf Platz 1 läge. Zu dieser Einschätzung kamen die Experten der Jury der Aktion „Versicherungskäse“, der der BdV die Plattform bietet.

Der Grund:
„Die Sterbegeldversicherung ist eine geldzehrende Kapitallebensversicherung. Wer sie abschließt, zahlt bei langer Laufzeit am Ende häufig mehr ein als die Hinterbliebenen herausbekommen.“

Das fachliche Argument besteht in der Beobachtung, dass die Leistung der Versicherung scheinbar bei den meisten Anbietern überzahlt wird. Mehr einzuzahlen, als am Ende ausgezahlt wird, erscheint verbraucherfeindlich und unnütz.

Wie ist das aber in der Praxis? Stimmt es, dass eine Sterbegeldversicherung meistens überzahlt wird? Nein. Der Fehler liegt in der zu oberflächlichen Betrachtung dieser vom Gesetzgeber besonders geschützten Sparte. Worin besteht denn die Leistung bei einer Sterbekasse?

Der Abschluss erfolgt zumeist auf eine garantierte Versicherungssumme. Es liegt jedoch im Wesen einer Sterbegeldversicherung bei einer Sterbekasse, dass zusätzlich zur garantierten Versicherungssumme mit der Versicherungsleistung auch Anteile an den erwirtschafteten Überschüssen ausgezahlt werden.
Die Gesamtleistung einer guten Sterbegeldversicherung bei einer Sterbekasse beinhaltet mindestens die garantierte Versicherungssumme, die bedeutenden Anteile aus Risikogewinnen und Anteile aus Zinsgewinnen.

Woher kommen die hohen Risikogewinne?

Einzig bei der Kalkulation von Sterbegeldtarifen, deren Anbieter Sterbekassen sind, werden alte und damit sehr vorsichtige Sterbetafeln (1994 T), herausgegeben von der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV), verwendet.
Gemäß den Vorgaben dieser vorsichtigen Prognose zur Sterblichkeit müssen jährlich entsprechende Rückstellungen für Leistungsfälle gebildet werden. Die tatsächliche Sterblichkeit im Bestand ist regelmäßig viel geringer als prognostiziert.

Es treten also jährlich viel weniger Leistungsfälle ein, als Geld für Versicherungsleistungen zurückgestellt werden muss. Wenn durchschnittlich weniger als sechzig Prozent der Rückstellung verbraucht wird, wird der übrige Rest als Risikogewinn wieder an die Versicherten verteilt. Dies geschieht Jahr um Jahr.

Die Risikogewinne sind demnach mindestens mittelfristig weitgehend unabhängig vom Zinsumfeld. Es liegt gerade im Wesen einer Sterbegeldversicherung einer Sterbekasse, dass zusätzlich zur garantierten Versicherungssumme die bedeutenden Anteile aus Risikogewinnen ausgezahlt werden.

Im Verhältnis der Summe der gezahlten Beiträge am Ende der Beitragszahlung zur Gesamtleistung einer Sterbegeldversicherung kommt es somit normalerweise bei Sterbekassen nicht zu einer Überzahlung.

Mit einer Bestattungsvorsorge durch eine Sterbegeldversicherung können schon zu Lebzeiten persönliche Wünsche und Vorstellungen festgelegt werden, ohne die Hinterbliebenen damit finanziell zu belasten.

Der Gesetzgeber begrenzt die Höhe der garantierten Versicherungssumme einer echten Sterbegeldversicherung, wie sie nur von Sterbekassen angeboten wird, auf maximal 8.000 EUR. Gleichzeitig wird die Sterbegeldversicherung durch den Gesetzgeber besonders geschützt.

Wie daraus Vorteile im Vergleich zu anderen Lösungen für die Bestattungsvorsorge abgeleitet werden können, wird in einem weiteren Gastbeitrag fachlich erläutert werden.


Christian Hanf, Vorsitzender der Deutschen Sterbekassenverbandes e.V.

Über mich

Christian Hanf ist seit 2010 Vorsitzender der Deutschen Sterbekassenverbandes e.V. Von 2002 bis 2010 war er Geschäftsführer der Hinterbliebenenkasse HDH VVaG und ist seit 2010 deren Geschäftsführender Vorstand.