Versichert werden können nur im Inland gelegene, nicht bebaute Grundstücke bis maximal 3.500 qm. Waldgrundstücke sind nicht versicherbar.
Beitragsfrei über die Privathaftpflicht versicherbar sind bis zu drei im Inland gelegene, nicht bebaute und zu privaten Zwecken genutzte Grundstücke mit einer Gesamtfläche von maximal 2.000 qm.