22.10.2020

Stichtag 30. November: Der Kfz-Versicherungswechsel ist in vollem Gange

BdV erklärt, was Versicherte beachten sollten

Der Herbst bedeutet nicht nur für Auto-Werkstätten viel Arbeit, sondern auch für Versicherungsgesellschaften. Denn nicht nur Autoreifen werden jetzt gewechselt, sondern gerne auch die Kfz-Versicherung. Wer unzufrieden ist, nutzt jetzt die Chance, zu einem Kfz-Versicherer mit günstigeren Prämien zu wechseln. Denn bis spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres, in der Regel ist das das Ende des Kalenderjahres, muss die Kündigung beim alten Versicherer vorliegen, damit der Versicherungsvertrag ordentlich gekündigt wird. Doch in dieser Rabattschlacht sollten die Versicherten die Konditionen nicht aus den Augen verlieren. „Billig ist nicht auch automatisch besser. Nicht nur die Prämie, auch die Leistungen müssen stimmen. Man sollte sich daher beim Vergleichen der Tarife Zeit nehmen“, rät Verbraucherschützerin Bianca Boss vom Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Ein guter Kfz-Haftpflichtvertrag sollte z. B. eine Deckungssumme von pauschal mindestens 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vorsehen. Der Versicherer sollte in der Kaskoversicherung auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichten. Über die Wildschadenklausel sollten Schäden durch Tiere aller Art versichert sein. Auch Schäden durch Marderbisse an Schläuchen oder Verkabelung sowie deren Folgeschäden sollten, zumindest bis 3.000 Euro, ebenfalls versichert sein.

Gut zu wissen: Wer bisher einen Rabattschutz abgeschlossen hatte – dieser verhindert die Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse - sollte den Wechsel zu einem neuen Kfz-Versicherer genau prüfen. Denn dem Nachversicherer wird nur der tatsächlich erfahrene Schadenfreiheitsrabatt (SFR) ohne Rabattschutz bestätigt.

Wer mit seinem bisherigen Kfz-Versicherer zufrieden ist und dort versichert bleiben möchte, kann unter Umständen dennoch Prämie sparen. Oft lässt sich mit einer Umstellung auf den aktuellen Tarif eine Beitragsreduzierung erreichen. Versicherte sollten dabei darauf achten, dass sich die Leistungen nicht verschlechtern.

Die wichtigsten Kriterien hat der BdV im Infoblatt „Kraftfahrzeugversicherung“ zusammengestellt.

Auf der BdV-Website können Nutzer*innen mit einem unabhängigen Vergleichsrechner den für ihr Kfz günstigsten Anbieter ermitteln. Voreingestellt sind im Rechner schon die Kriterien, die der BdV als Verbraucherschutzorganisation für wichtig und sinnvoll hält.

Wer die Frist zum Wechseln verpasst hat, kann seinen Kfz-Versicherungsvertrag nach einem versicherten Schadenfall kündigen, wenn das Fahrzeug verkauft wird oder wenn der Kfz-Versicherer die Prämie ohne eine Leistungsverbesserung erhöht. In diesen Fällen sind meistens Fristen einzuhalten.


Über mich

Als waschechte NGO treten wir vom Bund der Versicherten e. V. seit unserer Gründung im Jahr 1982 für die Rechte der Versicherten ein. Mit rund 43.000 Mitgliedern bilden wir ein Gegengewicht zur Versicherungslobby und sind damit eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands.