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Sachversicherung | 25.11.2021

Beim Kfz-Versicherungswechsel unbedingt aufs Kleingedruckte achten

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BdV warnt: Das gilt auch, wenn sich der Versicherer umbenennt

„Durch den Namenswechsel ändert sich nichts“ – so hieß es für die Kfz-Versicherten der AllSecur, als diese in Allianz Direct überging. Doch damit wog der Versicherer die AllSecur-Kundschaft in falscher Sicherheit. Denn längst nicht alle in ihrem Kfz-Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen fanden sich auch im umgestellten neuen Vertrag wieder. Das stellten betroffene BdV-Mitglieder und ehemalige AllSecur-Kund*innen spätestens im Schadenfall fest. Denn die Allianz Direct bietet z. B. keinen Rabattschutz an, sodass Versicherte nach einem Schadenfall in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse gestuft werden. Nachdem der Bund der Versicherten e. V. (BdV) anlässlich der Kfz-Tarifwechsel-Saison kürzlich noch einmal darauf aufmerksam gemacht hatte, häuften sich die Nachfragen dazu in der BdV-Beratung.

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