Pressemitteilungen des BdV

Aktuelle Pressemitteilungen

Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

Sie sind Medienvertreter*in und möchten regelmäßig unsere Pressemitteilungen erhalten? Dann schicken Sie eine E-Mail an presse@bundderversicherten.de, damit wir Sie in unseren Verteiler aufnehmen können. 

Servicethemen | 20.02.2023

Roller, Mofa, Moped: Schwarz unterwegs im Versicherungsjahr 23/24

Download PDF (343.33 KB)

Zum Start der neuen Mofa-Saison am 1. März 2023 muss das grüne Versicherungskennzeichen durch ein schwarzes ausgetauscht werden. Dies gilt gleichermaßen für Roller, Mofas und Mopeds sowie einige Zweiräder mit Elektroantrieb. „Versäumt man den Farbwechsel der Kennzeichen, erlischt der Versicherungsschutz und man macht sich strafbar. Nur wer mit einem gültigen Kennzeichen unterwegs ist, darf das Fahrzeug laut Straßenverkehrsordnung im öffentlichen Straßenverkehr nutzen“, sagt Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Schwarze Kennzeichen auch für Pedelecs, E-Bikes und E-Scooter

Anfang 2021 standen laut Statistischem Bundesamt rund 7,1 Millionen Elektrofahrräder in deutschen Privathaushalten. Zum Vergleich: Anfang 2020 waren es noch 5,9 Millionen. Viele dieser elektrobetriebenen Zweiräder müssen ebenfalls mit einem schwarzen Versicherungskennzeichen versehen werden. Dazu zählen Pedelecs und E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von mindestens 25 km/h und höchstens 45 km/h. Kein Versicherungskennzeichen hingegen benötigen E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von mindestens 6 km/h und höchstens 25 km/h: Schäden, die während des Gebrauchs entstehen, sind über die Privathaftpflichtversicherung der Fahrerin bzw. des Fahrers mitversichert. E-Scooter und auch Segways dagegen unterliegen als sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge auch der Versicherungspflicht wie beispielsweise ein E-Bike. Sie dürfen nur mit einem gültigen Versicherungskennzeichen in Form einer Plakette auf Klebefolie in Betrieb genommen werden.

BdV-Tipp: Wer sein E-Bike mit einer Geschwindigkeit von mindestens 6 km/h und höchstens 25 km/h gegen Diebstahl versichern möchte, sollte mit seinem Hausratversicherer sprechen.

Gefährte zwingend mit Haftpflicht absichern

Der Haftpflichtversicherungsschutz ist die wichtigste Absicherung von Moped, Roller & Co. Ein Vergleich der am Markt angebotenen Tarife lohnt sich, weil die Beiträge stark variieren. Einen günstigen Haftpflicht-Versicherungsschutz mit einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bekommen Fahrer*innen eines Rollers, die mindestens 23 Jahre alt sind, schon für rund 40 Euro im Jahr. Das Kennzeichen erhält man direkt beim Versicherer.

Teilkasko kein Zwang

Die Teilkaskoversicherung sichert das Moped oder das versicherungspflichtige Bike zum Beispiel gegen Schäden durch Brand, Explosion, Hagel und Sturm, Blitzschlag, Kurzschluss oder Kollisionen mit Tieren aller Art sowie gegen Diebstahl ab. Beim Abschluss einer Teilkaskoversicherung sollten Verbraucher*innen darauf achten, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Nur dann würde die Versicherung beispielsweise greifen, wenn ein Versicherter sein E-Bike trotz Hochwasserwarnung in einer gefährdeten Region abstellt und es durch das Wasser beschädigt würde.

Spenden

Login zum Mitgliederbereich