12.12.2023

Nach dem Schnee kommt das Schmelzwasser

Bund der Versicherten e. V. (BdV) klärt über Versicherungsschutz auf

Nach dem Wintereinbruch der vergangenen Wochen mit starkem Schneefall, sorgen Tauwetter und Dauerregen nun für Unwetterwarnungen vor allem in Süddeutschland. Durch Schmelzwasser und ansteigende Flusspegel drohen Überschwemmungen. „Bei Überschwemmungsschäden greift die Elementarschadenversicherung. Sie kann ergänzend zur Wohngebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen werden“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Die Elementarschadenversicherung leistet bei Überschwemmungen durch Flüsse oder Seen oder nach Starkregen, aber auch bei Schäden durch Schneedruck, Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch, Vulkanausbrüchen sowie Lawinen und Rückstau. Die reguläre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung reicht für diese Schäden nicht aus.

Wer eine Elementarschadenversicherung besitzt, sollte im Schadenfall so vorgehen: Betroffene, die während des Ereignisses vor Ort sind, sollten es möglichst mit Fotos oder Videos dokumentieren. So können sie später nachweisen, dass beispielsweise tatsächlich der Starkregen die Überschwemmung verursacht hat. Die entstandenen Schäden sollten durch Fotos dokumentiert und eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände erstellt werden. Der entstandene Schaden muss der Versicherung schnellstmöglich schriftlich gemeldet werden. „Rufen Sie zunächst die zuständige Schadenabteilung des Versicherers an. Notieren Sie sich die Schadennummer und den Namen der zuständigen Person. Stimmen Sie Ihr weiteres Vorgehen mit der Versicherung ab“, rät Boss. Das Schadenbild darf nicht verändert werden, bis der Versicherer dies ausdrücklich erlaubt.

Alles Wichtige hat der BdV im kostenlosen „Infoblatt Unwetter“ zusammengestellt.


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