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Servicethemen | 04.02.2020

Krebsversicherung – das Geschäft mit der Angst

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Heute ist der 20. Weltkrebstag. Die Versicherungswirtschaft hat seit einigen Jahren das Geschäft mit der Angst vor Krankheit und Tod für sich als Geschäftsmodell entdeckt: die Krebsversicherung. Vollmundig versprechen die Gesellschaften auf den Internetseiten finanzielle Unterstützung nach der Diagnose Krebs. Doch der Bund der Versicherten e. V. (BdV) steht diesem Produkt äußerst kritisch gegenüber: „Alle sind wahrscheinlich über Verwandte oder Bekannte schon einmal mit Krebs in Berührung gekommen und wissen um die Angst Betroffener. Dennoch sollte sich niemand dazu hinreißen lassen, einen solchen Versicherungsvertrag abzuschließen“, so BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. „Es handelt sich nur um eine Ausschnittsdeckung mit zahlreichen Fallstricken, die sich im Leistungsfall zu bösen Überraschungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher entwickeln können – also lieber Hände weg. Es gibt Alternativen.“

Grundsätzlich ist eine Krebserkrankung zunächst einmal von der Krankenversicherung gedeckt. Eine echte Versicherungslücke besteht daher nicht.

Die Krebsversicherung leistet nach der Diagnose Krebs und zahlt dann eine Einmalleistung zwischen 10.000 Euro und 100.000 Euro. Doch dieses Risiko muss man sich teuer erkaufen: Geworben wird zwar mit geringen Monatsbeiträgen um die 10 Euro, doch Eintrittsalter, der Gesundheitszustand und die gewünschte Versicherungssumme beeinflussen die Prämie. So zahlt ein 30-jähriger Mann bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro schon über 32 Euro monatlich, ein 50-jähriger schon fast 60 Euro. „Ein Schnäppchen nur für das Risiko Krebs ist das nicht“, erläutert Boss.

„Zudem bedeutet die Diagnose Krebs nicht immer, dass auch Geld von der Versicherung fließt“, erklärt Boss. So werden bei manchen Verträgen bei gutartigen Tumoren oder Vorstufen von Krebs häufig keine Leistungen erbracht. Bei schwarzem Hautkrebs greift die Versicherung außerdem erst, wenn die operierte Stelle eine Größe von zwei Millimetern übersteigt. Bei Leukämie wird nur dann gezahlt, wenn die dadurch entstehende Blutarmut Krankheitssymptome auslöst. „Welche Verbraucherin und welcher Verbraucher weiß das schon beim Abschluss des Vertrages“, fragt sich Boss. Darüber hinaus gilt häufig auch eine Wartezeit von 6 Monaten – erkrankt man also in der Zeit, leistet der Versicherer gar nicht.

Um sich gegen mögliche Verdienstausfälle abzusichern, die durch eine längere Arbeitsunfähigkeit bei einer Krebserkrankung eintreten können, bietet sich eine Krankentagegeldversicherung an. Vor allem für Zeiträume, in denen das Krankengeld von der Krankenkasse nicht ausreichend oder gar nicht mehr gezahlt wird.

Der BdV rät grundsätzlich für die Absicherung der Arbeitskraft zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie leistet bereits dann, wenn man aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann – egal aus welchem Krankheitsgrund. „Wer keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann, sollte sich dann eher um eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder Multi-Risk-Policen kümmern und sich unabhängig dazu beraten lassen“, rät Boss. Wer auch seine Angehörigen absichern möchte, sollte über eine Risikolebensversicherung nachdenken.

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