19.7.2023

Fokusgruppe private Altersvorsorge verpasst den großen Wurf

Verbraucherschutzverein kritisiert Abschlussbericht

Die Fokusgruppe private Altersvorsorge des Bundesministeriums der Finanzen hat am 18. Juli ihren Abschlussbericht veröffentlicht. Der Bericht enthält nach erster Einschätzung des Bund der Versicherten e. V. (BdV) durchaus gute Ansätze, ist aber insgesamt zu zögerlich. Die Fokusgruppe hat die Chance versäumt, die Weichen für ein staatlich organisiertes und verbindliches Standardprodukt zu stellen. „Der große Wurf bleibt leider aus. Stattdessen müssen sich die Bürgerinnen und Bürger weiterhin eigenständig informieren, wie sie an eine faire und einträgliche zusätzliche Altersvorsorge kommen. Das ist für viele keine einfache Aufgabe“, sagt Stephen Rehmke, Vorstandssprecher beim BdV.

Die Versicherungswirtschaft dürfte vor allem angesichts der Beibehaltung des Drei-Schichten-Modells erleichtert sein. So kann sie den Menschen weiterhin ihre überteuerten, unrentablen und unflexiblen Lebensversicherungsprodukte aufschwatzen. „Das ist ärgerlich, weil das Riester-System gerade daran von Beginn an gekrankt hat“, sagt Rehmke. „Wenigstens ist der Versuch der Versicherungslobby gescheitert, der alten ‚Riester-Rente‘ nur das neue Label ‚Bürgerrente‘ aufzupappen.“

Immerhin sollen Sparer*innen nach dem Willen der Fokusgruppe künftig auf deutlich bessere Alternativen zurückgreifen können. So wird empfohlen, auch Depots zu fördern, über die etwa die börsengehandelten Indexfonds (ETFs) bespart werden können, die nicht nur eine bessere Rendite erzielen, sondern auch günstiger und flexibler sind. Und: Von einer Verrentungspflicht des darüber angesparten Kapitals will man Abstand nehmen. Diese Pläne ähneln dem Vorschlag, den der BdV vor drei Jahren mit dem „Basisdepot-Vorsorge“ gemacht hat.

„Es braucht zudem eine klare und einheitliche Kostendarstellung, damit möglichst viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine gut informierte Auswahl treffen und gegen die gnadenlose Vertriebsmaschine von Banken, Versicherungen und Vermittlergesellschaften bestehen können“, sagt Rehmke. Hinzukommen sollten demnach transparente Informationen, ob und wie in der Kapitalanlage ESG-Kriterien erfüllt werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die steuerrechtlichen Vorschriften künftig keine Unterschiede mehr zwischen den einzelnen Arten der Altersvorsorge machen, sondern sie im Wesentlichen gleichstellen.


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