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Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

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Servicethemen | 23.04.2020

Finanzielle Engpässe durch Corona

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Die Coronakrise hat den Alltag in Deutschland weiter fest im Griff. Viele Verbraucher*innen leiden unter Jobverlust oder Kurzarbeit und müssen die Kosten des täglichen Lebens auf den Prüfstand stellen. „Wer jetzt den Versicherungsordner durchforstet, findet sicher den einen oder anderen Vertrag, bei dem gespart werden kann – aber bitte nicht vorschnell kündigen, wir erklären die Alternativen“, sagt Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Das Wichtigste vorweg: Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und, falls Hinterbliebene finanziell abgesichert werden sollen, Risikolebensversicherungsverträge, sollten auf keinen Fall gekündigt werden. Sie zählen zu den existenziellen Verträgen, die Versicherte auch in schwierigen Zeiten behalten sollten. Auch eine Wohngebäudeversicherung, die das Eigenheim u. a. gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel schützt, sollte auf jeden Fall bestehen bleiben. Hier lässt sich unter Umständen durch einen Wechsel des Anbieters Prämie sparen. Daher kann sich ein Vergleich lohnen. Doch grundsätzlich gilt: Erst den alten Vertrag kündigen, wenn die Zusage für den neuen Versicherungsschutz vorliegt.

Auch bei privaten Kranken- und Pflegeversicherungen sollten Sie nicht übereilt kündigen oder in leistungsschwächere Tarife wechseln, weil bei einem Neuabschluss oder einer Rückkehr in den vorherigen Tarif das dann erreichte Lebensalter und die Vorerkrankungen berücksichtigt werden. Hier sollten Versicherte prüfen, ob der aktuelle Versicherungsschutz wirklich bedarfsgerecht ist: Muss es das 1-Bettzimmer im Krankenhaus sein? Lege ich Wert auf privatärztliche Behandlung oder Naturheilverfahren? Gegebenenfalls lassen sich Einsparpotenziale realisieren. Sprechen Sie bei Zahlungsschwierigkeiten Ihren privaten Krankenversicherer an und lassen Sie sich individuell beraten.

Für PKV-Versicherte stellt der BdV konkrete Forderungen an die Bundesregierung.

Wer aufgrund der aktuellen Situation sein Auto nun weniger nutzt, für den kann es sinnvoll sein, die vor Jahresbeginn angegebene Jahreskilometerleistung der Kfz-Versicherung kritisch zu prüfen. Sollte sich zum jetzigen Zeitpunkt schon eine Veränderung klar abzeichnen, dann sollte der angegebene Wert gegenüber dem Versicherer korrigiert werden. Das wird zu einer entsprechenden Neuberechnung der Jahresprämie führen.

Bei der Hausratversicherung empfiehlt sich eine Überprüfung der Versicherungssummen. Der BdV gibt auf seiner Website Tipps und Hinweise zur Ermittlung der richtigen Versicherungssummen und zur Wahl des passenden Vertrages. Sind Zusätze wie Glasbruch oder Fahrraddiebstahlversicherung vereinbart, können diese gekündigt werden – genau wie ein eventuell vereinbarter Wohnungsschutzbrief.

Eine Rechtsschutzversicherung zählt zu den eher unwichtigen Versicherungsverträgen, sie muss nicht unbedingt bestehen bleiben, insbesondere wenn die finanziellen Mittel begrenzt sind. Wenn später wieder ein Vertrag abgeschlossen wird, gilt in vielen Bereichen allerdings eine erneute Wartezeit.

„Ob es sich lohnt, eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung fortzuführen, können Verbraucherinnen und Verbraucher über unseren Lebens- und Rentenversicherungsrechner herausfinden. Diesen stellen wir auch für Nichtmitglieder auf unserer Homepage bereit“, erklärt Boss. Grundsätzlich kann auch ein Wechsel der Zahlweise Zahlungsschwierigkeiten lindern oder Einsparungen bringen. Bei Riester-Verträgen zum Beispiel, wenn der förderfähige Höchstbetrag erst zum Jahresende gezahlt wird.

Die Corona-Pandemie hat bei Verbraucher*innen zu vielen Fragen geführt. Der BdV hat die wichtigsten davon zu privaten Versicherungen in einer umfangreichen Übersicht zusammengestellt und beantwortet: https://www.bundderversicherten.de/versicherungen-corona

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