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Krankenversicherung | 19.12.2018

BGH lehnt Überprüfbarkeit der Unabhängigkeit des Treuhänders ab

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In seiner heutigen mündlichen Verhandlung hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu erkennen gegeben, dass er die zivilrechtliche Überprüfbarkeit der Unabhängigkeit des Treuhänders in der Privaten Krankenversicherung (PKV) ablehnt. Es stand im Raum, dass bei einer fehlenden Unabhängigkeit des Treuhänders Beitragsanpassungen unwirksam gewesen wären und Verbraucher*innen erhebliche Prämienanteile zurückfordern könnten. Laut dem Bund der Versicherten e. V. (BdV) war diese Entscheidung gegen den klagenden Versicherten vorhersehbar. „Wir haben damit gerechnet, dass der BGH nicht der Rechtsauffassung der Instanzgerichte in diesem Verfahren folgt“, zeigt sich BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein nicht überrascht. Um eine abschließende Bewertung des Urteils vornehmen zu können, müssen die schriftlichen Urteilsgründe abgewartet werden. 

Ein PKV-Kunde hat gegen die Prämienerhöhungen in seinem Tarif geklagt. Das Amtsgericht und das Landgericht Potsdam haben die vorgenommenen Prämienerhöhungen als unzulässig angesehen: Die Unabhängigkeit des Treuhänders sei in diesem Fall nicht sichergestellt. „Trotz des BGH-Urteils ist die Unabhängigkeit des Treuhänders noch lange nicht abschließend geklärt“, erläutert Versicherungsmathematiker Kleinlein. 

Mit dem jetzigen Urteil des BGH ändert sich für die betroffenen Versicherten zum aktuellen Zeitpunkt nichts, denn das verfassungsrechtliche Gebot zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erfordert keine zivilgerichtliche Überprüfung der Unabhängigkeit des Treuhänders. Es genügt die Prüfung bei der Bestellung des Treuhänders durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). „Wir sehen die BaFin in der Pflicht, die Unabhängigkeit des Treuhänders fortlaufend regelmäßig zu überprüfen“, fordert der Verbraucherschützer. Hierzu müssen aber die gesetzlichen Vorschriften zur Missbrauchsaufsicht konkretisiert werden. „Wir fordern die Aufsicht auf, schärfer die Interessen der Versicherten, besonders in der PKV, wahrzunehmen“, so Kleinlein. 

Für die Versicherungsbranche zeichnet sich sowieso ein erhebliches Problem bei den Treuhändern ab, da nur 16 Versicherungsmathematiker überhaupt diese Aufgabe übernehmen können. „Die Versicherer haben es sträflich versäumt dafür zu sorgen, dass genügend Mathematikerinnen und Mathematiker ausgebildet werden, um die Branche am Laufen zu halten“, befürchtet Kleinlein. „Die Probleme rund um die geringe Anzahl von Treuhändern in der PKV ist nur die Spitze des Eisbergs einer verfehlten Fachkräftepolitik in der Versicherungsbranche“, ergänzt Kleinlein.

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