Private Krankenversicherung: Vor- und Nachteile im Überblick
Wer in Deutschland einen Wohnsitz hat, ist gesetzlich verpflichtet, sich im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit abzusichern. Das ist der Grund, warum eine Krankenversicherung hierzulande Pflicht ist – die Frage ist also nicht ob, sondern wie Sie sich absichern. Bevor Sie sich für eine private Krankenversicherung (PKV) entscheiden, sollten Sie die Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung in Ruhe abwägen. Denn es handelt sich um eine sehr langfristige Festlegung, die sich später kaum rückgängig machen lässt.
Alle Details lesen Sie im BdV-Infoblatt „Private Krankenversicherung (PKV)“
- Privatversicherte haben grundsätzlich freie Wahl bei Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen (Basistarif-Versicherte nur unter solchen mit Kassenzulassung).
- Je nach gewähltem Tarif werden im Krankenhaus die Kosten für eine privatärztliche Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer übernommen.
- Anders als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kann die PKV die vertraglich vereinbarten Leistungen bei steigenden Kosten im Gesundheitswesen nicht kürzen (Ausnahme: Basis- und Standardtarif).
- Für Beihilfeberechtigte lohnt sich zumeist eine PKV, weil nur der prozentuale Restanteil zusätzlich zur Beihilfe versichert werden muss.
Die Nachteile der privaten Krankenversicherung wiegen für viele Menschen langfristig schwer:
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Steigende Beiträge, besonders im Alter: Die Prämien sind einkommensunabhängig. Maßgeblich sind Ihr Alter und Ihr Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sowie der jeweilige Tarif. Kostensteigerungen gibt die PKV über höhere Prämien und/oder Selbstbeteiligungen weiter. Zuletzt schwankten die jährlichen Prämienerhöhungen bei einigen Anbietern zwischen rund 4 und 12 Prozent (Quelle: MAP-Report Nr. 927). Lassen Sie sich deshalb nicht von anfänglich günstigen Prämien blenden, die meist zunächst unter dem GKV-Beitrag liegen.
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Kaum ein Weg zurück: Eine Rückkehr in die GKV ist nur in Ausnahmefällen möglich und ab 55 Jahren nahezu ausgeschlossen.
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Gesundheitsprüfung beim Einstieg: Bestehen zum Zeitpunkt der Antragstellung Vorerkrankungen, entscheidet der Versicherer, ob er den Antrag ablehnt oder nur gegen Risikozuschläge und/oder Leistungsausschlüsse annimmt. Ein Versicherer ist nicht verpflichtet, einen Vertrag mit Ihnen abzuschließen.
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Ein Nachteil für Familien ist, dass die GKV wegen der beitragsfreien Familienversicherung üblicherweise wirtschaftlich vorteilhafter. In der PKV müssen Kinder unter Umständen gegen eigenen Beitrag versichert werden.
So stark können die Beiträge im Alter steigen
Wie deutlich die Prämien über die Jahre zulegen, zeigt eine Beispielrechnung des BdV für eine Person, die im Jahr 2024 mit 30 Jahren und einer Monatsprämie von 550 Euro in die PKV eintritt:
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Kalenderjahr (erreichtes Lebensalter) |
Jährliche Prämiensteigerung |
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3,0 Prozent |
4,5 Prozent |
6,0 Prozent |
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Monatsprämie |
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2023 (30 Jahre) |
550 Euro |
550 Euro |
550 Euro |
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2033 (40 Jahre) |
739 Euro |
854 Euro |
985 Euro |
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2043 (50 Jahre) |
993 Euro |
1.326 Euro |
1.764 Euro |
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2053 (60 Jahre) |
1.335 Euro |
2.060 Euro |
3.159 Euro |
Eigene Berechnung des BdV, Werte sind kaufmännisch gerundet. Wie hoch die Prämie „im Alter“ tatsächlich ausfällt, lässt sich bei keinem Versicherer und keinem Tarif über die gesamte – lebenslange – Vertragsdauer vorausberechnen.
Für wen kommt die private Krankenversicherung infrage?
In die PKV wechseln können sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, deren Bruttoeinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro (2026) in einem Kalenderjahr und voraussichtlich auch im Folgejahr übersteigt. Beihilfeberechtigte und Selbstständige können unabhängig von der Höhe ihres Einkommens wechseln. Ob sich die PKV im Einzelfall wirklich lohnt, entscheidet das Abwägen der Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung und hängt stark von der persönlichen Situation ab – am ehesten profitieren Beihilfeberechtigte.
Wer sind eigentlich „Beihilfeberechtigte“?
Bei der Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr – also der Bund oder das jeweilige Land – an den Gesundheitskosten seiner Bediensteten. Beihilfeberechtigt sind vor allem Beamt*innen und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen, also Ehepartner*innen und Kinder.
Der Dienstherr übernimmt dabei einen festen Anteil der Krankheitskosten. Für ledige Beamt*innen sind es meist 50 Prozent, für Ehepartner*innen 70 Prozent und für Kinder 80 Prozent. Bei zwei oder mehr Kindern steigt der Beihilfesatz meist auf 70 Prozent. Je nach Bundesland kann es aber Abweichungen geben.
Die Kosten, die die Beihilfe nicht übernimmt, müssen Beihilfeberechtigte selbst absichern. Dafür schließen sie in der Regel eine private Restkostenkrankenversicherung ab. Diese ergänzt die Beihilfe und stockt den Versicherungsschutz auf insgesamt 100 Prozent auf.
Mehr dazu im BdV-Infoblatt Beihilfe und Krankenversicherung.
Genau deshalb ist die PKV für Beihilfeberechtigte in aller Regel die richtige Wahl – sie sind faktisch die Gruppe, für die sich eine private Absicherung am verlässlichsten lohnt (sehr oft auch für Beamtenpaare mit Kindern). Im Ruhestand steigt der Beihilfeanspruch meist sogar auf 70 Prozent, wodurch der privat abzusichernde Anteil sinkt und damit häufig auch die PKV-Prämie. Für alle ohne Beihilfeanspruch ist die PKV dagegen deutlich seltener sinnvoll. Sie kommt meist nur für kinderlose Unverheiratete, für Paare ohne Kinder oder für Personen mit dauerhaft sehr hohen Einkommen oder Vermögen infrage.
Die pauschale Beihilfe – auch als „Hamburger Modell“ bekannt – bietet Beamt*innen in mehreren Bundesländern eine Alternative zur klassischen individuellen Beihilfe. Welche Vorteile und Nachteile die pauschale Beihilfe hat und worauf Beamt*innen bei der Wahl achten sollten, zeigt dieser Ratgeber.
Fall aus unserer Beratung:
Unter „BdV hilft“ zeigen wir, wie wir einer angehenden Beamtin beim Abschluss ihrer privaten Restkostenversicherung geholfen haben. Ver(un)sichert unter Zeitdruck
Vor dem Abschluss: unabhängig beraten lassen
Ein Wechsel in die PKV ist eine weitreichende Entscheidung. Lassen Sie sich deshalb vor dem Abschluss anbieterunabhängig beraten. Der BdV unterstützt Sie dabei, Ihre persönliche Situation und mögliche langfristige Folgen realistisch einzuschätzen – ohne Provisionen von Versicherungsunternehmen und ohne Verkaufsinteresse.
Mehr über die unabhängige Beratung des BdV erfahren Sie hier.
Auch ein späterer Wechsel des PKV-Unternehmens ist meist keine gute Lösung: Alterungsrückstellungen können dabei ganz oder teilweise verloren gehen, eine erneute Risikoprüfung ist erforderlich und durch das höhere Eintrittsalter kann der Beitrag steigen. Bei Unzufriedenheit kommt deshalb häufig ein Tarifwechsel innerhalb des bestehenden Versicherers infrage. Doch auch dabei gibt es einiges zu beachten. Welche Tücken beim Tarifwechsel lauern, lesen Sie hier.
Sarah Sperling, Redakteurin
Sarah Sperling ist Redakteurin im Presseteam des BdV. Zu ihren Aufgaben gehören die redaktionelle Arbeit für die interne und externe Kommunikation sowie Web-Controlling und SEO. Zuvor war sie knapp acht Jahre als Journalistin für verschiedene Fachmedien tätig, insbesondere in den Bereichen Marketing und Wirtschaft. Sie hat Politikwissenschaft studiert und sich dabei schwerpunktmäßig mit sozial- und gesellschaftskritischen Themen beschäftigt.
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