08.01.2025

Winterliche Gefahren: Wer räumen muss und welche Versicherungen schützen

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) informiert über den passenden Versicherungsschutz bei Schnee und Eis

Mit Schnee und Eis nehmen die Risiken für Unfälle auf Gehwegen, Hauseingängen und Zufahrten deutlich zu. Haus- und Grundstückseigentümer*innen sowie in manchen Fällen auch Mieter*innen sind gesetzlich verpflichtet, diese Flächen sicher für Passant*innen zu halten. Wer diese Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt, haftet für Schäden, die durch Unfälle auf nicht geräumten oder gestreuten Wegen entstehen. „Eine Privathaftpflichtversicherung bietet in solchen Fällen finanziellen Schutz und wehrt unberechtigte Forderungen ab“, erklärt BdV- Vorständin Bianca Boss.

Primär sind Hauseigentümer*innen für den Winterdienst verantwortlich. Diese Pflicht kann jedoch durch eine klare Vereinbarung im Mietvertrag auf Mieter*innen übertragen werden. Kommt eine Person auf glatten Wegen zu Schaden, müssen Eigentümer*innen und Mieter*innen unter Umständen haften, wenn sie den Winterdienst vernachlässigt haben. „Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn es geschneit hat, während die Eigentümerin im Büro war und in dieser Zeit ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg vor dem Grundstück ausgerutscht ist“, sagt Boss. Sind Eigentümer*innen beziehungsweise Mieter*innen schadensersatzpflichtig, kann das teuer werden, denn sie haften mit Vermögen und Einkünften bis hin zur Pfändungsgrenze. Zur Absicherung der finanziellen Folgen dient in einem solchen Fall die Privathaftpflichtversicherung. Sie begleicht berechtigte Ansprüche und wehrt zu Unrecht erhobene Schadensersatzforderungen ab – sogar vor Gericht.

Hauseigentümer*innen, die ihre Immobilie nicht selbst bewohnen, sollten zudem prüfen, ob sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigen. Diese deckt die Haftung ab, wenn Dritte beispielsweise auf einem nicht ordnungsgemäß geräumten Gehweg ausrutschen und sich verletzen. Zusätzlich empfiehlt der BdV, sich gegen Schäden abzusichern, die durch Schnee am Gebäude entstehen können. „Eine Wohngebäudeversicherung sollte idealerweise um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden, um Schäden durch Schneedruck oder andere Naturereignisse abzudecken“, sagt Boss.

Die Räum- und Streupflichten können regional unterschiedlich geregelt sein. In welchen Zeitfenstern und wie oft geräumt und gestreut werden muss, legen Städte und Gemeinden in ihren Ortssatzungen fest – und das kann ganz unterschiedlich ausfallen. Dort steht unter anderem auch, in welcher Breite die Wege zu räumen sind. In vielen Gemeinden gelten feste Zeiten, etwa von 7 bis 20 Uhr, in denen Gehwege begehbar sein müssen. Eigentümer*innen sind in der Regel dafür verantwortlich, können die Pflicht jedoch per Mietvertrag auf die Mieter*innen übertragen. Wichtig ist dabei, dass dies explizit im Mietvertrag vereinbart wird – eine bloße Erwähnung in der Hausordnung reicht nicht aus.

Der BdV bietet umfassende Beratung zu Versicherungen und prüft, ob bestehende Policen ausreichenden Schutz bieten. Mitglieder des BdV können zudem von Mitgliederverträgen profitieren, um wichtige Versicherungen kostengünstig abzuschließen. Weitere Informationen sind unter www.bundderversicherten.de zu finden.


Nahaufnahme einer Hängebrücke

Über den BdV

Als waschechte NGO treten wir vom Bund der Versicherten e. V. seit unserer Gründung im Jahr 1982 für die Rechte der Versicherten ein. Mit rund 43.000 Mitgliedern bilden wir ein Gegengewicht zur Versicherungslobby und sind damit eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands.