30.9.2024

Unfälle durch Herbstlaub: Wer muss haften?

Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welche Versicherung für Schäden durch nicht geräumtes Laub aufkommt

Der Herbst ist da und mit ihm färben sich die Blätter rot, gelb und braun. So schön das bunte Herbstlaub an den Bäumen aussieht, so tückisch kann es werden, wenn es zu Boden fällt und die Verantwortlichen ihrer Räumpflicht nicht nachkommen. Wenn es dann auch noch regnet und eine Person auf einem nicht geräumten Gehweg ausrutscht und sich verletzt, kann das für Grundstückseigentümer*innen oder auch Mieter*innen teuer werden. „Wer sich vor den finanziellen Folgen schützen will, benötigt die entsprechende Haftpflichtversicherung“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Liegt Herbstlaub auf öffentlichen Straßen und Wegen, müssen die Kommunen es entfernen. Anders sieht das aus, sobald private Grundstücke an die Gehwege grenzen: Dann haben Grundstückseigentümer*innen die Pflicht, diese zu räumen. Im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht müssen sie das Grundstück, Gehwege und Eingänge von Laub freihalten. „Wenn eine Person auf nassem Laub ausrutscht und sich verletzt, weil man nicht ausreichend geräumt hat, kann es zu Schadensersatzforderungen kommen“, sagt Boss. Doch nicht nur Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer müssen in einem solchen Fall haften, denn häufig übertragen Vermieter*innen die Verkehrssicherungspflicht auf die Mietparteien.

Eigentümer*innen oder Mieter*innen, die schadensersatzpflichtig sind, haften mit ihrem Privatvermögen und ihren Einkünften und zwar bis hin zur Pfändungsgrenze. Schutz bietet in einem solchen Fall eine Privathaftpflichtversicherung, indem sie den Schaden begleicht oder auch zu Unrecht erhobene Schadensersatzforderungen abwehrt – sogar vor Gericht. „Vermieterinnen und Vermieter sollten unbedingt prüfen, ob sie zusätzlich zu ihrerPrivathaftpflicht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung brauchen“, sagt Boss. Unbebaute Grundstücke oder vermietete Gebäude, die man nicht selbst bewohnt, müssen meist separat abgesichert werden. „Schauen Sie zur Sicherheit in Ihre Versicherungsbedingungen oder fragen Sie direkt bei Ihrem Versicherer nach“, rät die Verbraucherschützerin.

Informationen und Tipps zur Privathaftpflichtversicherung stehen im kostenlosen BdV-Infoblatt.


Nahaufnahme einer Hängebrücke

Über den BdV

Als waschechte NGO treten wir vom Bund der Versicherten e. V. seit unserer Gründung im Jahr 1982 für die Rechte der Versicherten ein. Mit rund 43.000 Mitgliedern bilden wir ein Gegengewicht zur Versicherungslobby und sind damit eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands.