18.11.2025

Winterreifenpflicht: Wann fehlende Winterreifen den Versicherungsschutz gefährden

Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welche Risiken bei falscher Bereifung drohen

Hamburg – Mit Sommerreifen auf verschneiten oder vereisten Straßen unterwegs zu sein, ist nicht nur riskant, sondern kann auch teure Folgen haben. „Wer bei winterlichen Bedingungen mit ungeeigneten Reifen fährt, riskiert im Schadenfall Leistungskürzungen in der Kasko- und Regressforderungen des Versicherers in der Haftpflichtversicherung“, sagt Bianka Bobell, Kfz-Versicherungsexpertin beim BdV. Fahrzeughalter sollten deshalb rechtzeitig auf wintertaugliche Reifen umrüsten.

Eine feste gesetzliche Frist zum Reifenwechsel gibt es in Deutschland nicht. „Das oft zitierte ‚von O bis O‘ – also von Oktober bis Ostern – ist kein Gesetz, sondern lediglich eine Faustregel. Entscheidend ist die tatsächliche Wetterlage, denn in Deutschland gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht“, sagt Bobell. Das heißt, die Bereifung muss den Straßen- und Witterungsverhältnissen entsprechen. Zu den Bedingungen, bei denen Winterreifen vorgeschrieben sind, zählen etwa Glatteis, Schneematsch, Schnee-, Eis- oder Reifglätte.

Kommt es bei solchen Verhältnissen zu einem Unfall mit Sommerreifen, prüft der Kaskoversicherer, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Ist das der Fall, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder ganz verweigern. Verbraucher*innen sollten deshalb beim Abschluss einer Kaskoversicherung darauf achten, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Dann wird auch bei einem solchen Fehler nicht gekürzt. „Allerdings sollte niemand diesen Schutz als Einladung verstehen, bei Eis und Schnee auf Sommerreifen zu setzen. Wintertaugliche Reifen sind ein wesentlicher Sicherheitsfaktor für alle, die am Straßenverkehr teilnehmen“, sagt Bobell. Die Haftpflichtversicherung übernimmt bei einem Unfall mit Sommerreifen den Schaden der gegnerischen Partei zwar grundsätzlich. Sie kann den oder die Verursachende aber in Regress nehmen – bis zu 5.000 Euro. Das Fahren mit ungeeigneter Bereifung gilt als sogenannte Obliegenheitsverletzung, also ein Verstoß gegen die Pflichten des Versicherungsnehmers. Auch rechtlich drohen Konsequenzen: Wer ohne passende Bereifung fährt, zahlt 60 Euro, bei einer Behinderung 80 Euro. Kommt es zur Gefährdung anderer, sind 100 Euro fällig, bei einem Unfall 120 Euro. In allen Fällen wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg eingetragen.

Gut zu wissen: Als wintertauglich gelten seit 2018 nur Reifen mit dem Alpine-Symbol – einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Ältere M+S-Reifen durften noch bis September 2024 verwendet werden, gelten seitdem jedoch nicht mehr als Winterreifen. Auch Ganzjahresreifen sind zulässig, sofern sie das Alpine-Symbol tragen. Fehlt diese Markierung, gelten sie als Sommerreifen.


Über den BdV

Als waschechte NGO treten wir vom Bund der Versicherten e. V. seit unserer Gründung im Jahr 1982 für die Rechte der Versicherten ein. Mit rund 43.000 Mitgliedern bilden wir ein Gegengewicht zur Versicherungslobby und sind damit eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands.