04.09.2025

Wenn der Schaden eintritt: Diese Schritte sind entscheidend

Bund der Versicherten e. V. (BdV) gibt Tipps für das richtige Verhalten im Schadenfall

Hamburg - Werden Hab und Gut beschädigt, ist das immer ärgerlich. Wer versichert ist, kann zumindest auf eine finanzielle Entschädigung hoffen. Um ohne weiteren Ärger eine Leistung vom Versicherer zu erhalten, sollten Versicherte einiges beachten. „Im Schadenfall heißt es: schnell handeln, aber klug. Zunächst müssen Versicherte größere Schäden verhindern – etwa indem sie ein durch einen Sturm zerstörtes Fenster abdichten. Sie sollten sich aber nicht selbst in Gefahr bringen, nur um Folgeschäden abzuwenden“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Zudem gilt es, den Versicherer möglichst unverzüglich über den Schaden zu informieren – am besten schriftlich. In der Praxis hat es sich bewährt, zuerst direkt bei der zuständigen Schadenabteilung des Versicherers anzurufen. Versicherte erhalten dann ein Schadenformular und Anweisungen, an die sie sich unbedingt halten sollten. Es ist ratsam, sich gleich die Schadennummer zu notieren und den Namen der Person, mit der man gesprochen hat. Versicherte sollten nichts ohne Absprache mit dem Versicherer verändern. Denn dieser ist berechtigt, seine Leistungspflicht gründlich zu prüfen Wer Schäden ohne Rücksprache beseitigt, erhält im schlimmsten Fall keine Entschädigung. „Muss man eingreifen, weil beispielsweise Folgeschäden drohen, sollte man alles mit Fotos und bestenfalls auch Videos dokumentieren und beschädigte Gegenstände unbedingt aufbewahren“, rät die Verbrauchschützerin.

Wichtig: Wenn der Schaden mit einer Straftat verbunden ist, zum Beispiel bei einem Einbruch, sollte zuallererst sofort die Polizei informiert werden bevor etwas verändert wird.

Versicherte sind verpflichtet, dem Versicherer alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, damit dieser seine Leistungspflicht prüfen kann. Das können beispielsweise Belege oder Rechnungen der beschädigten, zerstörten oder gestohlenen Sachen sein. Daher ist es wichtig, alle Nachweise über wertvolle Gegenstände aufzubewahren, die den Besitz und den Wert der Sachen belegen. Nützlich sind auch Wertgutachten, Fotos oder Videos. „Wer solche Belege nicht hat, kann alternativ auch Zeuginnen und Zeugen benennen, die den Besitz bestätigen können“, sagt Boss.

Tipps und Hinweise zum richtigen Verhalten im Schadenfall gibt’s im kostenlosen BdV-Infoblatt.

Kommt es zu Schwierigkeiten in der Schadenabwicklung, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an den BdV wenden. Der Verbraucherschutzverein unterstützt seine Mitglieder mit individueller Beratung zu ihren privaten Versicherungen.


Weitere Informationen

Hier geht's zum Infoblatt.


Über den BdV

Als waschechte NGO treten wir vom Bund der Versicherten e. V. seit unserer Gründung im Jahr 1982 für die Rechte der Versicherten ein. Mit rund 43.000 Mitgliedern bilden wir ein Gegengewicht zur Versicherungslobby und sind damit eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands.