03.03.2026

Wenn das Auto pausiert: Mit der Ruheversicherung Geld sparen

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) klärt auf: Fahrzeug stilllegen, Geld sparen, Schutz behalten

Hamburg – Bleibt das Auto bei einem mehrmonatigen Auslandsaufenthalt in der Garage stehen, fallen weiterhin Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuern an. Das lässt sich mit einem wenig bekannten Instrument umgehen: der Ruheversicherung. „Viele wissen nicht, dass sie ihr Auto vorübergehend abmelden können – je nach Versicherungsgesellschaft ist das für einen Zeitraum von zwei Wochen bis zu 12 bzw. 18 Monaten möglich. Wer es beispielsweise ein Jahr stilllegt, spart Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuern von mehreren hundert Euro“, sagt BdV-Kfz-Versicherungsexpertin Bianka Bobell. Die Schadenfreiheitsklasse bleibt während der Stilllegung übrigens erhalten.

Die Ruheversicherung aktiviert sich automatisch, sobald die Zulassungsstelle den Versicherer über die Abmeldung informiert. Der Teilkaskoschutz bleibt bei den meisten Verträgen erhalten – Verbraucher*innen sollten dies jedoch vorsichtshalber vorab bei ihrem Versicherer abklären. Schäden durch Diebstahl, Brand, Sturm oder Hagel sind damit auch während der Stilllegung abgedeckt. „Bei der Vollkasko sollte man jedoch die Bedingungen prüfen, da der volle Schutz inklusive Vandalismus während der Ruhephase meist entfällt“, sagt Bobell. Manche Versicherer erlauben während der Ruheversicherung sogar bestimmte Fahrten ohne Zulassung – etwa zur An- und Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsbehörde, zur Hauptuntersuchung, zur Abgasuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung. Ob und welche Fahrten im Einzelfall erlaubt sind, sollten Verbraucher*innen jedoch vorab mit ihrem Versicherer klären.

Ganz ohne Auflagen funktioniert die Ruheversicherung nicht. Das wichtigste Gebot: Das stillgelegte Fahrzeug darf nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und auch nicht im öffentlichen Raum abgestellt werden. Eine Garage, ein eingezäuntes Privatgrundstück oder notfalls ein gemieteter Stellplatz sind Pflicht. Zudem muss das Fahrzeug vor der Abmeldung mindestens ein Jahr versichert gewesen sein. „Zwischen Abmeldung und Wiederanmeldung müssen mindestens zwei Wochen liegen“, sagt Bobell. „Und die Stilllegung darf je nach Versicherer maximal zwölf bis achtzehn Monate dauern.“ Die Wiederanmeldung erfolgt ebenfalls über die Zulassungsstelle. Der alte/bisherige Versicherungsvertrag „erwacht“ dann. Wichtig: Der bisherige Versicherer besitzt die Rechte an dem Vertrag. Wer zu einem anderen Anbieter wechseln möchte, sollte dies unbedingt vor der Wiederzulassung mit dem alten Versicherer klären. Die Kosten für An- und Abmeldung liegen je nach Zulassungsstelle etwa zwischen 30 und 50 Euro.

Übrigens: Für Wohnmobile und Camper gelten häufig Sonderregelungen. Hier lohnt sich eine individuelle Beratung beim Versicherer oder beim Bund der Versicherten e. V.


Über den BdV

Als waschechte NGO treten wir vom Bund der Versicherten e. V. seit unserer Gründung im Jahr 1982 für die Rechte der Versicherten ein. Mit rund 43.000 Mitgliedern bilden wir ein Gegengewicht zur Versicherungslobby und sind damit eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands.