02.06.2025

Versicherungsschutz für Autos mit Dachboxen: Das sollten Reisende wissen

Dachboxen im Sommerurlaub: BdV informiert, was bei Hausrat-, Kasko- und Haftpflichtversicherung zu beachten ist

Hamburg - Viele Menschen planen gerade ihren Sommerurlaub und setzen dabei auf eine Dachbox, um mehr Gepäck, Sportgeräte oder Souvenirs unterzubringen. Doch der Versicherungsschutz stößt schnell an seine Grenzen. „Viele Verbraucherinnen und Verbraucher verlassen sich auf ihre Hausratversicherung, wenn sie persönliche Gegenstände auf Reisen mitnehmen. Bei Diebstahl aus einer Dachbox sind diese in der Regel jedoch nicht oder wenn nur eingeschränkt versichert“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Die Außenversicherung der Hausratversicherung deckt mitgeführten Hausrat auf Reisen ab. Versichert ist der Hausrat, der sich nur vorübergehend – in der Regel bis zu drei Monate, je nach Anbieter – außerhalb des Versicherungsorts, also des Zuhauses, befindet. „Zwar ist auch Einbruchdiebstahl in der Außenversicherung mitversichert. Allerdings gilt dieser Schutz meist nur für Einbruch in ein Gebäude oder ein Hotelzimmer. Der Einbruchdiebstahl aus einer Dachbox ist davon meist ausgenommen“, sagt Boss. Wird die Dachbox also auf dem Parkplatz abmontiert oder aufgebrochen, kommt die Hausratversicherung für diesen Schaden meistens nicht auf.

Im Falle eines Diebstahls der Dachbox selbst greift unter Umständen die Teilkaskoversicherung, da Dachboxen und Dachträger zu den Fahrzeugbestandteilen zählen. „Die Dachbox zählt aber nur dann als Fahrzeugbestandteil, wenn sie korrekt angebracht und abgeschlossen ist. Andernfalls entfällt der Versicherungsschutz“, sagt Boss.

Wenn durch die Dachbox während der Fahrt ein Schaden verursacht wird, beispielsweise, wenn sie sich löst und ein anderes Fahrzeug beschädigt, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Schadens kann es allerdings zu Regressforderungen von bis zu 5.000 Euro kommen. Eine sorgfältige Sicherung der Box ist daher, nicht nur aus Sicherheitsgründen, dringend zu empfehlen.

Von der Reisegepäckversicherung ist grundsätzlich abzuraten. „Im Schadenfall wird den Betroffenen häufig grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen, beispielsweise, weil sie ihr Gepäck nicht ständig beaufsichtig haben. Eine verlässliche Leistung bleibt dann oft aus“, so Boss.


Nahaufnahme einer Hängebrücke

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