Steigende Kfz-Prämien: Wechseln lohnt nicht immer
Bund der Versicherten e. V. (BdV) empfiehlt, bei Kfz-Tarifen auf Leistungsstärke statt Preis zu setzen
Hamburg - Die Beiträge für Kfz-Versicherungen ziehen wieder an und viele Autofahrer*innen überlegen, in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Doch ein übereilter Wechsel zu einem vermeintlich günstigeren Angebot ist meist keine gute Idee. „Ein günstiger Tarif spart vielleicht Prämie, kostet im Schadenfall aber oft mehr, wenn Leistungen fehlen oder Einschränkungen gelten. Eine gute Kfz-Versicherung zeichnet sich durch ihre Leistungen und nicht durch Lockangebote aus“, sagt Bianca Boss, Vorständin des BdV.
Der BdV rät daher, Angebote sorgfältig zu prüfen und sich nicht allein vom günstigsten Preis leiten zu lassen. Zudem ist ein Vergleich mit dem bisherigen Vertrag unerlässlich, um Leistungslücken im Versicherungsschutz zu vermeiden. Manchmal reicht es auch, die eigene Absicherung zu überdenken, statt gleich den gesamten Tarif zu wechseln. „Wer etwa von der oftmals teureren Vollkasko- in eine Teilkaskoversicherung wechselt, kann mitunter sparen. Aber Vorsicht: Bei einer guten Schadenfreiheitsklasse kann die Vollkaskoversicherung am Ende sogar günstiger sein als der Teilkaskoschutz“, sagt Boss. Wenn man mit dem bisherigen Versicherer zufrieden ist, kann man auch direkt bei ihm nach einem besseren Angebot fragen. „Haken Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung nach, ob Sie durch die Umstellung auf einen aktuellen Tarif sparen können, ohne dass sich die Leistungen verschlechtern“, sagt Boss.
Kfz-Tarife einfach vergleichen: Gemeinsam mit dem Softwareunternehmen NAFI GmbH bietet der BdV einen verbraucherfreundlichen Kfz-Vergleichsrechner. Beantwortung einiger Fragen erhalten Verbraucher*innen Empfehlungen zu Anbietern, die bei guten Leistungen besonders günstig abschneiden.
Besondere Vorsicht ist beim Wechsel mit einem schadenbelasteten Vertrag geboten. Der neue Versicherer erhält von der bisherigen Versicherung immer eine Bestätigung des Vertragsverlaufs und legt daraufhin anhand seiner eigenen Rückstufungstabelle die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) fest. Diese Einstufung kann sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. „So kann es beim Wechsel zu einer ungünstigeren Schadenfreiheitsklasse kommen. Auch Sonderregelungen wie ein Rabattschutz werden vom neuen Versicherer häufig nicht übernommen“, sagt Boss. Verbraucher*innen sollten daher vor einem Wechsel genau prüfen, welche SF-Klasse tatsächlich übernommen wird, und diese Information in den Tarifvergleich einbeziehen.
Hinweis: Presseworkshop Kfz-Versicherung
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) lädt Journalistinnen und Journalisten herzlich zum Presseworkshop „Kfz-Versicherung“ am 4. November 2025 um 10:00 Uhr (online via Zoom) ein. In rund 90 Minuten beleuchten wir aktuelle Themen wie Prämienerhöhungen, Marktentwicklungen und Wechselmöglichkeiten für Verbraucher*innen.
Ihre Fragen stehen im Mittelpunkt – bitte senden Sie diese gemeinsam mit Ihrer Anmeldung bis zum 28. Oktober 2025 an presse@bundderversicherten.de.