13.01.2026

Schnee und Eis: Wer räumen muss und wie man sich richtig absichert

Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt Pflichten im Winterdienst und den passenden Versicherungsschutz

Hamburg – Der Winter hat Deutschland fest im Griff: Schnee, Eisregen und glatte Gehwege sorgen vielerorts für erhöhte Unfallgefahr. Wer seiner Räum- und Streupflicht jetzt nicht nachkommt, riskiert Schadenersatzforderungen. Vor den finanziellen Folgen schützen die richtigen Versicherungen. „Gerade bei winterlichen Witterungsverhältnissen zeigt sich, wie wichtig ein verlässlicher Haftpflichtschutz ist – denn vermeintlich kleine Versäumnisse können teure Folgen haben“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Grundsätzlich sind Hauseigentümer*innen verpflichtet, Gehwege und Zugänge von Schnee und Eis zu befreien. Diese Pflicht kann jedoch durch eine eindeutige Regelung im Mietvertrag auch auf Mieter*innen übertragen werden – eine Hausordnung allein reicht dafür nicht aus. Kommt es aufgrund nicht geräumter oder nicht gestreuter Flächen zu einem Unfall, haften diejenigen, die ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind. Eine Privathaftpflichtversicherung ist für Mieter*innen wie Eigentümer*innen daher unverzichtbar, da sie berechtigte Schadenersatzansprüche übernimmt und unberechtigte Forderungen abwehrt. „Wer ein vermietetes Haus besitzt und dort nicht selbst wohnt, sollte zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen, um sich vor finanziellen Risiken zu schützen“, rät Boss.

Welche konkreten Anforderungen gelten, ist regional unterschiedlich geregelt. Städte und Gemeinden legen in ihren Satzungen fest, wann, wie breit und mit welchen Mitteln Gehwege zu räumen und zu streuen sind. So kann es etwa sein, dass Wege werktags bereits ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr sicher begehbar sein müssen. Auch Fristen nach anhaltendem Schneefall oder Eisregen unterscheiden sich je nach Kommune. Ein Blick in die örtlichen Vorgaben ist daher unerlässlich.

Weitere Tipps und Hinweise liefert das kostenlose Infoblatt Privathaftpflichtversicherung.

Der BdV unterstützt seine Mitglieder mit individueller Beratung zu ihren privaten Versicherungen. Gleichzeitig informiert er alle Verbraucher*innen in regelmäßigen Online-Workshops zu wichtigen Absicherungen, Altersvorsorge und Geldanlage.


Über den BdV

Als waschechte NGO treten wir vom Bund der Versicherten e. V. seit unserer Gründung im Jahr 1982 für die Rechte der Versicherten ein. Mit rund 43.000 Mitgliedern bilden wir ein Gegengewicht zur Versicherungslobby und sind damit eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands.