24.02.2026

1. März 2026: Neues Versicherungsjahr für Roller, Mopeds und E-Scooter – worauf es beim Wechsel ankommt

Bund der Versicherten e. V. (BdV) gibt Tipps zu Versicherungspflicht, Tarifvergleich und Teilkasko

Hamburg – Am 1. März ist es wieder so weit: Das Versicherungsjahr 2026 beginnt, und Roller-, Mofa- und Mopedfahrer*innen müssen ihr grünes Kennzeichen gegen ein neues schwarzes tauschen. Ohne aktuelles Versicherungskennzeichen darf kein Fahrzeug auf die Straße. „Wer den Wechsel verpasst, fährt ohne Versicherungsschutz und riskiert eine Strafanzeige“, sagt Bianka Bobell, Kfz-Versicherungsexpertin beim BdV. Das neue schwarze Kennzeichen ist vom 1. März 2026 bis zum 28. Februar 2027 gültig. Die Farben wechseln jährlich zwischen Schwarz, Blau und Grün, damit die Gültigkeit auf einen Blick erkennbar ist.

Nicht nur klassische Roller und Mofas brauchen ein Versicherungskennzeichen. Auch elektrobetriebene Zweiräder wie Pedelecs und E-Bikes mit einer Geschwindigkeit zwischen 25 und 45 km/h sind kennzeichenpflichtig. Gleiches gilt für E-Scooter: Als sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge unterliegen sie grundsätzlich der Versicherungspflicht. Die wichtigste Absicherung für Moped, Roller und Co. bleibt dabei die Fahrzeug-Haftpflichtversicherung. „Da sich die Prämien je nach Anbieter deutlich unterscheiden, lohnt sich ein Tarifvergleich in jedem Fall“, rät Bobell. Fahrer*innen ab 23 Jahren finden bereits ab rund 40 Euro im Jahr eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Jüngere Fahrer*innen müssen mit höheren Prämien zwischen rund 50 und 80 Euro rechnen. Das Kennzeichen – oder die Plakette als Klebefolie – ist direkt beim jeweiligen Versicherer erhältlich.

Wer sein Moped oder versicherungspflichtiges Bike über die Haftpflicht hinaus absichern möchte, kann eine Teilkaskoversicherung abschließen. Sie greift bei Schäden durch Brand, Explosion, Hagel, Sturm, Blitzschlag und Kurzschluss, ebenso bei Zusammenstößen mit Tieren aller Art sowie bei Diebstahl. Vorgeschrieben ist sie zwar nicht, doch gerade, wenn sich das Fahrzeug nicht ohne Weiteres ersetzen lässt, ist der zusätzliche Schutz sinnvoll. Für Fahrer*innen ab 23 Jahren gibt es diesen bereits ab rund 30 Euro im Jahr, jüngere Fahrer*innen zahlen ab etwa 35 Euro. In diesen Tarifen ist in der Regel eine Selbstbeteiligung von 150 Euro vereinbart, bei Diebstahl liegt sie häufig bei 300 Euro. „Generell lässt sich die Prämie durch die Wahl einer Selbstbeteiligung senken. Versicherte sollten aber unbedingt darauf achten, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet“, sagt Bobell.


Über den BdV

Als waschechte NGO treten wir vom Bund der Versicherten e. V. seit unserer Gründung im Jahr 1982 für die Rechte der Versicherten ein. Mit rund 43.000 Mitgliedern bilden wir ein Gegengewicht zur Versicherungslobby und sind damit eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands.