17.03.2026

Fahrrad-Check vor der Tour – aber was ist mit dem Versicherungsschutz?

Bund der Versicherten e. V. (BdV) gibt Fahrradtipps: Privathaftpflicht ist ein Muss, beim Diebstahlschutz gibt es verschiedene Optionen

Hamburg – Radfahren boomt, doch viele vernachlässigen die Wartung ihres Drahtesels. Laut aktueller DEKRA/Ipsos-Fahrradstudie verzichten 68 Prozent der Radbesitzer*innen auf einen regelmäßigen Service. „Vor einer Radtour gehört nicht nur das Fahrrad auf den Prüfstand, sondern auch der Versicherungsschutz. Eine Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar und beim Thema Diebstahl stehen verschiedene Absicherungsoptionen zur Wahl“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Egal ob Wochenendausflug oder Urlaubstour: Eine Privathaftpflichtversicherung sollte immer mit im Gepäck sein. Denn wer beim Radfahren einen Unfall verursacht und dabei andere Menschen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt, muss den Schaden aus eigener Tasche begleichen. Es sei denn, die Haftpflichtversicherung springt ein. Doch wie sieht es mit dem Schutz des eigenen Rads aus? „Die Hausratversicherung kann auch unterwegs helfen. Wird das Fahrrad aus einem verschlossenen Raum gestohlen – zum Beispiel aus dem Keller eines Hotels oder dem Abstellraum einer Ferienwohnung – ist das ein klassischer Einbruchdiebstahl, der über die Hausratpolice abgedeckt ist“, sagt Boss. Auf dem Campingplatz lässt sich dieser Schutz jedoch kaum umsetzen. Worauf es bei der Fahrradabsicherung in der Hausratversicherung ankommt, erklärt das BdV-Infoblatt Hausratversicherung.

Wer sein Rad auch gegen einfachen Diebstahl schützen möchte, kann dies häufig über einen Zusatzbaustein in der Hausratversicherung tun – gegen einen entsprechenden Aufpreis. Bei vielen Premiumtarifen ist dieser Schutz bereits inklusive. „Mittlerweile bieten zahlreiche Versicherer einen Rund-um-die-Uhr-Schutz an. Das bedeutet: Auch in den Nachtstunden ist das Fahrrad versichert, sofern es mit einem Schloss an einem festen Gegenstand gesichert war – etwa an einem Laternenpfahl oder Fahrradständer“, sagt Boss. Vor dem Start in den Urlaub empfiehlt es sich, bei der eigenen Versicherung die genauen Konditionen zu erfragen und sich den Schutzumfang schriftlich bestätigen zu lassen.

Geht die Radtour über die Landesgrenzen hinaus, lohnt sich ein Blick in die Versicherungsunterlagen: Gilt der Schutz auch im Ausland? Am besten klären Reisende auch das rechtzeitig mit ihrem Versicherer ab. Ebenso wichtig ist es, sich vorab über die Verkehrsregeln im Zielland zu informieren. In einigen Ländern ist beispielsweise das Tragen eines Fahrradhelms gesetzlich vorgeschrieben.

Besitzer*innen hochwertiger Räder oder E-Bikes sollten über eine spezielle Fahrradversicherung nachdenken. Diese Policen gehen oft weit über den (Einbruch-)Diebstahl hinaus: Je nach Anbieter sind auch Vandalismusschäden, Unfälle, Reparaturen, Stürze oder Elektronik- und Feuchtigkeitsschäden mitversichert. Im Einzelfall können die speziellen Fahrradversicherungen eine Alternative zur Absicherung des Fahrraddiebstahlrisikos über die Hausratversicherung sein. Da die Leistungen und Bedingungen jedoch stark variieren, ist ein sorgfältiger Vergleich unerlässlich.


Über den BdV

Als waschechte NGO treten wir vom Bund der Versicherten e. V. seit unserer Gründung im Jahr 1982 für die Rechte der Versicherten ein. Mit rund 43.000 Mitgliedern bilden wir ein Gegengewicht zur Versicherungslobby und sind damit eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands.