23.12.2025

Das ändert sich 2026 für Versicherte

Bund der Versicherten e. V. (BdV): wichtige Änderungen bei Kranken-, Wohngebäude- und Kfz-Versicherung

Hamburg – Auch im Jahr 2026 müssen sich Versicherte auf neue Regelungen und Beitragsanpassungen einstellen. Die Neugestaltung der privaten Altersvorsorge, der Umbau der Pflegeversicherung und eine flächendeckende und nachhaltige Absicherung gegen Naturgefahren lassen weiterhin auf sich warten. Dennoch gibt es zum Jahresbeginn konkrete Änderungen in mehreren Versicherungsbereichen - unter anderem in der Krankenversicherung, der Wohngebäudeversicherung und der Kfz-Versicherung. Der Verbraucherschutzverein BdV fasst zusammen, was sich für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert – und worauf sie achten sollten. „Auch wenn noch offen ist, welche politischen Weichen 2026 gestellt werden, ist eines sicher: Wir werden uns auch 2026 konsequent für die Interessen der Versicherten einsetzen“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Krankenversicherung: Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze erneut gestiegen

Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird 2026 um 4,9 Prozent auf 77.400 Euro (2025: 73.800 Euro) angehoben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleiben automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert, wenn ihr regelmäßiges Jahresbruttoeinkommen unter dieser Grenze liegt. Verdienen sie mehr, haben sie die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung (PKV). „Für Beihilfeberechtigte – etwa Beamtinnen und Beamte – kann sich die PKV lohnen, da sie nur den Anteil absichern müssen, den die Beihilfe nicht abdeckt“, sagt Boss. „Für andere Verbraucherinnen und Verbraucher ist sie dagegen meist nicht sinnvoll, unter anderem weil die Beiträge mit dem Alter steigen und dauerhaft hohe Einkommen oder Vermögen erforderlich sind, um sie langfristig finanzieren zu können.“

Wohngebäudeversicherung: Prämien erhöhen sich

Der Baupreisindex für Wohngebäude wird jedes Jahr neu festgelegt und erhöht sich zum 1. Januar 2026 auf 22,636. Das entspricht einem Plus von etwas über drei Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2025: 21,924). Durch den gestiegenen Baupreisindex erhöht sich auch die Versicherungsprämie. Sie wird aus dem Wert von 1914, dem individuellen Beitragssatz und dem jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) festgelegten gleitenden Neuwertfaktor berechnet. Der gleitende Neuwertfaktor setzt sich zu 80 Prozent aus dem Baupreisindex für Wohngebäude und zu 20 Prozent aus dem Tariflohnindex im Baugewerbe zusammen. „Die meisten Wohngebäudeversicherungen sind Neuwertversicherungen, bei denen die Entschädigung am gleitenden Neuwert orientiert ist“, erläutert Boss. „Dieser wird berechnet, indem der fiktive Wert des Gebäudes von 1914 mit dem aktuellen Baupreisindex multipliziert wird. Steigt der Index, erhöht sich entsprechend auch die Versicherungssumme.“

Kfz-Versicherung: Änderungen bei Regional- und Typklassen

Auch in der Kfz-Versicherung gibt es Änderungen: Der GDV hat die Regional- und Typklassen für 2026 im September veröffentlicht. Grundsätzlich gilt: Eine niedrigere Einstufung kann den Versicherungsbeitrag senken, während eine höhere ihn erhöhen kann. Eine allgemeine Aussage über die Entwicklung der gesamten Kfz-Prämie ist jedoch nicht möglich, da die Höhe der Beiträge von vielen Faktoren abhängt, darunter auch individuelle Gegebenheiten.

Für die Regionalklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung ergeben sich 2026 folgende Änderungen laut GDV: In 48 Bezirken mit rund 5 Millionen Autofahrenden steigen die Klassen, während sie in 51 Bezirken mit etwa 5,3 Millionen Menschen sinken. In den übrigen 314 Bezirken mit rund 32,1 Millionen Versicherten bleiben die Klassen unverändert.

In der Kaskoversicherung ändert sich laut GDV durch die aktuelle Regionalstatistik nur wenig: Für 33,4 Millionen Autofahrende bleibt es bei der aktuellen Klasse. Rund 2,1 Millionen Voll- oder Teilkaskoversicherte werden demnach höher und rund 2,6 Millionen niedrigerer eingestuft.

Bei den Typklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung zeigen die Zahlen laut GDV, dass etwa 5,9 Millionen Autofahrende künftig höher eingestuft werden, 4,5 Millionen in niedrigere Typklassen fallen. Für rund 32 Millionen Menschen, also etwa 75 Prozent der Versicherten, bleibt demnach die Typklasse des Vorjahres bestehen.

Versicherte können ihre aktuelle Typ- und Regionalklasse auf der Website des GDV abrufen.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine gute und günstige Kfz-Versicherung suchen, finden mit dem kostenlosen Kfz-Vergleichsrechner des BdV den passenden Tarif.

Weitere Tipps und Hinweise zu den erwähnten Versicherungen stehen in den kostenlosen BdV-Infoblättern:

Private Krankenversicherung

Wohngebäudeversicherung

Kfz-Versicherung


Über den BdV

Als waschechte NGO treten wir vom Bund der Versicherten e. V. seit unserer Gründung im Jahr 1982 für die Rechte der Versicherten ein. Mit rund 43.000 Mitgliedern bilden wir ein Gegengewicht zur Versicherungslobby und sind damit eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands.