04.11.2025

Risikolebensversicherung: Hinterbliebene finanziell absichern

Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, wann eine Risikolebensversicherung sinnvoll ist und worauf Verbraucherinnen und Verbraucher achten sollten

Hamburg – Wenn ein geliebter Mensch stirbt, ist das nicht nur eine enorme emotionale Belastung. Oft entstehen auch finanzielle Lücken: Kredite, laufende Kosten oder Ausbildungskosten für Kinder müssen dann von den Hinterbliebenen getragen werden. Eine Risikolebensversicherung kann in solchen Fällen helfen, die wirtschaftlichen Folgen des Todesfalls abzufedern. „Mit einer Risikolebensversicherung können Verbraucherinnen und Verbraucher sicherstellen, dass ihre Hinterbliebenen im Ernstfall finanziell abgesichert sind“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall während der Laufzeit die vereinbarte Versicherungssumme an die im Vertrag benannten Begünstigten aus. Verbraucherinnen und Verbraucher können zwischen verschiedenen Varianten wählen: eine klassische Risikolebensversicherung mit konstanter Summe oder mit fallender Summe, die beispielsweise zur Tilgung eines Darlehens passt. Es können auch zwei separate Verträge abgeschlossen werden oder ein gemeinsamer Vertrag „auf zwei Leben“. Jede Variante hat spezifische Vor- und Nachteile, die vor Abschluss sorgfältig geprüft werden sollten. Für die Berechnung der Versicherungssumme sollten alle relevanten Verpflichtungen berücksichtigt werden, etwa Kredite, laufende Lebenshaltungskosten oder der Unterhalt der Kinder. „Wichtig ist es zudem, die Inflation und mögliche künftige Veränderungen im Leben zu berücksichtigen. Sollte der Bedarf später sinken, lässt sich die Versicherungssumme anpassen oder der Vertrag kündigen“, sagt Verbraucherschützerin Boss.

Sogenannte Gesundheitsfragen im Antrag müssen vollständig und korrekt beantwortet werden. Falschangaben können im Leistungsfall dazu führen, dass die Versicherung die Zahlung kürzt, verweigert oder sich ganz vom Vertrag löst. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen Unterstützung durch ihre Ärztinnen und Ärzte holen“, rät Boss. „Hilfreich ist es auch, die eigene Krankenakte oder eine Patientenquittung bei der Krankenkasse anzufordern. So können alle Angaben korrekt und vollständig gemacht werden.“ Bei Vorerkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen kann ein spezialisierter Versicherungsberater oder -makler eine anonyme Voranfrage bei verschiedenen Anbietern stellen. So lässt sich ein Vertrag mit den bestmöglichen Konditionen ermitteln.

Die Prämienhöhe hängt von Versicherungssumme, Laufzeit, Alter und persönlichen Risikofaktoren wie Rauchen oder Risikosport ab. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die ihnen angebotenen Risikolebensversicherungen gründlich vergleichen, um das für sie beste Angebot zu finden. Sogenannte Kombi-Produkte, die die Risikolebensversicherung mit kapitalbildenden Versicherungen oder Berufsunfähigkeitsschutz verbinden, sind nicht empfehlenswert. Sie sind meist teurer und weniger flexibel als separate Verträge. Auch Restschuldversicherungen, die Banken bei der Kreditaufnahme anbieten, sind nicht zu empfehlen. Sie sind überteuert und haben zudem oft Lücken im Versicherungsschutz.

Der BdV unterstützt seine Mitglieder mit individueller Beratung zu ihren privaten Versicherungen und prüft Angebote und bestehende Verträge auf mögliche Optimierungspotenziale.

Wichtige Tipps und Hinweise stehen im kostenlosen BdV-Infoblatt Risikolebensversicherung.


Über den BdV

Als waschechte NGO treten wir vom Bund der Versicherten e. V. seit unserer Gründung im Jahr 1982 für die Rechte der Versicherten ein. Mit rund 43.000 Mitgliedern bilden wir ein Gegengewicht zur Versicherungslobby und sind damit eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands.