18.03.2025

Entspannt verreisen: Nicht jede Versicherung hält, was sie verspricht

Bund der Versicherten e. V. (BdV) informiert, worauf Verbraucher*innen bei Reiseversicherungen achten sollten

Die Urlaubszeit rückt näher und Viele freuen sich auf Sonne, Strand und Erholung. Bei aller Vorfreude sollten Reisende jedoch die finanziellen Risiken einer Krankheit oder eines Unfalls im Ausland nicht unterschätzen. „Im Urlaub medizinische Hilfe zu erhalten, kann je nach Reiseland hohe Kosten verursachen – insbesondere ein Rücktransport kann sehr teuer werden“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Daher sollte bei der Urlaubsplanung das Thema Versicherungen nicht zu kurz kommen. Allerdings sind nicht alle Reiseversicherungen sinnvoll – der BdV klärt auf.

Darauf kommt es bei der Auslandsreisekrankenversicherung an

Eine der essenziellen Absicherungen für Reisen ins Ausland ist die Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV). Sie übernimmt die Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland und für einen medizinisch notwendigen Rücktransport, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Beim Abschluss einer ARKV sollten Verbraucherinnen und Verbraucher darauf achten, dass der Versicherer die Kosten für den Rücktransport aus dem Ausland zum ständigen Wohnsitz oder dem vom ständigen Wohnsitz nächstgelegenen und geeigneten Krankenhaus trägt, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Dies gilt auch für den Fall einer stationären Heilbehandlung, die nach ärztlicher Prognose länger als 14 Tage andauern würde. Außerdem sollte eine Erkrankung, die bereits vor Antritt der Reise bestand, mitversichert sein, wenn sie sich während der Auslandsreise verschlimmert.

Weitere wichtige Kriterien, die eine ARKV ausmachen, finden Sie im BdV-Ratgeber Auslandsreisekrankenversicherung: Auf diese neun Kriterien sollten Sie achten

Wichtig: Vorhersehbare Behandlungen sind vom Versicherungsschutz der ARKV grundsätzlich ausgeschlossen. Vorhersehbar ist eine Behandlung beispielsweise dann, wenn sie für die Reisezeit geplant war oder schon vor Reiseantritt feststand.

„Reisekrankenschutz ist außerdem oft in Kreditkarten eingeschlossen – aber Vorsicht: Die Leistungen sind in der Regel deutlich schlechter als bei einer gesonderten Auslandsreisekrankenversicherung“, sagt Boss. So sind beispielsweise die Such-, Rettungs- und Bergungskosten nicht versichert und die Versicherungssummen meist niedriger. Zudem kann es sein, dass nur dann Versicherungsschutz besteht, wenn die Reise mit der Kreditkarte gebucht wurde. „Wir raten daher dazu, sich zusätzlich über einen separaten Vertrag abzusichern“, sagt Boss.

Reisegepäck- und Reiserücktritt: Oft lückenhafter Versicherungsschutz 

„Auch Reisegepäck- und Reiserücktrittversicherungen sehen wir kritisch. Sie sichern keine existenziellen Risiken ab und oft ist nicht nachvollziehbar, wann Versicherte eine Leistung erwarten können“, sagt Boss. Etwa, wenn in den jeweiligen Bedingungen der Reiserücktrittversicherung nicht eindeutig definiert und anhand von konkreten Beispielen erläutert wird, wann eine Erkrankung „unerwartet schwer“ ist. Bei Reisegepäckversicherungen können Versicherer zudem Leistungen kürzen, wenn die versicherte Person den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. „Gerade bei Diebstahl oder Raub wird Betroffenen häufig grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen. Das Gegenteil zu beweisen ist sehr schwierig“, sagt Boss. Darüber hinaus sind wertvolle Gegenstände wie Schmuck, hochwertige Elektronik oder Sportgeräte meist nur unzureichend oder gar nicht mitversichert.

Versicherungspakete oft nachteilig: Individueller Schutz ist sinnvoller

Reiseversicherungen werden oftmals im Bündel angeboten – beispielsweise als Kombination aus Reiserücktritt-, Reisekranken-, Haftpflicht-, Unfall- und Gepäckversicherung. Der BdV rät vom Abschluss solcher Pakete ab. Stattdessen empfiehlt es sich, den Reisekrankenschutz über einen eigenständigen Vertrag abzudecken. Risiken, die im In- und Ausland gleichermaßen drohen (beispielsweise Haftpflicht und Arbeitskraftverlust), sollten durch Versicherungen mit weltweitem Versicherungsschutz abgesichert werden. Dazu zählen etwa eine private Haftpflichtversicherung sowie eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die nicht nur während der Reise, sondern dauerhaft Sicherheit bieten.

Wichtige Hinweise zum Thema Versicherungen im Urlaub gibt es im Infoblatt „Reiseversicherungen“.


Nahaufnahme einer Hängebrücke

Über den BdV

Als waschechte NGO treten wir vom Bund der Versicherten e. V. seit unserer Gründung im Jahr 1982 für die Rechte der Versicherten ein. Mit rund 43.000 Mitgliedern bilden wir ein Gegengewicht zur Versicherungslobby und sind damit eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands.