11.11.2024

Nach dem Scheitern der Ampelkoalition: BdV warnt vor Reform-Stillstand

Bund der Versicherten e. V. (BdV) fordert tragfähige Lösungen bei der staatlich geförderten Altersvorsorge und dem Umgang mit Elementargefahren

Mit dem Platzen der Regierungskoalition dürften selbst schon vorangeschrittene Gesetzesvorhaben nicht mehr zum Abschluss kommen. „Trotzdem sollten drängende Projekte zur Infrastruktur dieses Landes nicht zum Stillstand kommen. Es wird für den gesellschaftlichen Zusammenhalt immer wichtiger, dass die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates entwickeln. Gerade in Fragen, in denen auf einen breiten Konsens unter den demokratischen Parteien hingearbeitet wurde, sollte die Lösungssuche dringend fortgesetzt werden“, sagt BdV-Vorstand Stephen Rehmke.

Zum Entwurf für ein Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) aus dem Bundesfinanzministerium, das von Jörg Kukies (SPD) vom bisherigen Finanzminister Christian Lindner (FDP) übernommen worden ist, dürften zum Fristende am 18. Oktober 2024 eine Reihe von Stellungnahmen der beteiligten Verbände eingegangen sein. Der BdV hat sich intensiv mit dem Entwurf auseinandergesetzt und seine Anmerkungen zur geplanten Reform in einem Positionspapier sowie in einer Stellungnahme zusammengefasst. „Die vorgestellte Reform der privaten Altersvorsorge hat noch Verbesserungspotenzial. Etwa bei der Ausgestaltung eines öffentlich organisierten Standardprodukts, die der Reformentwurf bislang nicht aufgreift. Bürgerinnen und Bürger müssen sich so weiterhin eigenständig um ihre private Altersvorsorge kümmern. An dieser Stelle kann der Reformvorschlag noch einen entscheidenden Dreh bekommen“, sagt Rehmke.

Auch die Debatte, welchen Beitrag verpflichtende Versicherungslösungen beim Schutz vor Naturgefahren spielen können und sollen, wird angesichts der wiederkehrenden ‚Jahrhunderthochwasser‘ weiterhin intensiv geführt. Die Absage des jetzt ausgeschiedenen Bundesjustizministers Marco Buschmann (FDP) an eine bundesweite Pflichtversicherung hat daran nichts geändert. Im Gegenteil: Eine deutliche Mehrheit der unterschiedlichsten Regierungskoalitionen der Bundesländer spricht sich für eine solche Pflicht aus. „Nach Jahren des Aufschiebens wird eine Lösung für Elementargefahren immer greifbarer. Sie sollte nur nicht zu schlank ausfallen. Wir brauchen ein gut durchdachtes Gesamtkonzept, bei dem Prävention und Wiederaufbauhilfe wirkungsvoll ineinandergreifen“, sagt BdV-Vorstand Rehmke. Der BdV hat sich verschiedentlich an der Debatte um eine zukunftsfähige Elementarversicherung eingebracht, etwa mit einer Stellungnahme in der Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages am 11. März 2024.

Die Herausforderungen für die kommende Legislaturperiode sind vielfältig. In vielen Fragen sind indes schon ausführliche Debatten unter Beteiligung der Fachverbände geführt worden, die von unabhängigen Sachverständigen im Auftrag der Regierungsverantwortlichen ergebnisorientiert ausgewertet wurden. So hat sich der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem Jahresgutachten 2023/24 (Kapitel 5) mit den Rentenreformen beschäftigt und sich hinsichtlich der ergänzenden privaten Altersvorsorge für einen öffentlich verwalteten, stark aktienbasierten Fonds mit breiter Diversifizierung nach internationalem Vorbild ausgesprochen. Und der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen befürwortet eine Versicherungspflicht gegen Naturgefahren.

„Um die Alltagssorgen der Bürgerinnen und Bürger schnell und wirksam anzugehen, sollte die kommende Regierung auf unabhängige Expertise setzen und sich von lähmender Klientelpolitik befreien“, appelliert BdV-Vorstand Stephen Rehmke.


Nahaufnahme einer Hängebrücke

Über den BdV

Als waschechte NGO treten wir vom Bund der Versicherten e. V. seit unserer Gründung im Jahr 1982 für die Rechte der Versicherten ein. Mit rund 43.000 Mitgliedern bilden wir ein Gegengewicht zur Versicherungslobby und sind damit eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands.