Mit dem Fahrrad in den Urlaub
Bund der Versicherten e. V. (BdV): Diese Versicherungen sollten mit ins Gepäck
Fahrradfahren ist beliebt – nicht nur im Alltag, sondern auch im Urlaub. Laut Radreiseanalyse des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ADFC unternahmen rund 5 Millionen Deutsche im vergangenen Jahr einen Radurlaub. „Bevor man sich auf den Sattel schwingt, sollte man neben dem Sicherheitscheck des Fahrrads auch prüfen, ob die wichtigsten Versicherungen bestehen“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Zu den wichtigsten Versicherungen gehört auch für Radreisende die Privathaftpflichtversicherung. Wer das Fahrrad gegen Diebstahl absichern möchte, hat verschiedene Möglichkeiten.
Nicht nur im Fahrradurlaub unverzichtbar ist die private Haftpflichtversicherung. Denn schädigt man Dritte, muss man für den Schaden aufkommen. Wenn man beispielsweise einen Fahrradunfall verursacht und jemand anderen verletzt oder fremdes Eigentum zerstört, sind diese Schäden von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Über die Hausratversicherung sind das Fahrrad und Gepäck unterwegs gegen den sogenannten Einbruchdiebstahl abgesichert. Allerdings muss das Rad hierfür in einem abgeschlossenen Raum, beispielsweise im Keller des Hotels oder Ferienhauses verwahrt werden. Insbesondere beim Camping ist das häufig nicht möglich.
Wenn man das Rad auch gegen einfachen Diebstahl versichern möchte, kann man dies in der Hausratversicherung meist gegen einen Beitragszuschlag tun. Premiumtarife schließen dieses Risiko häufig bereits mit ein. „Viele Versicherer bieten mittlerweile einen 24-Stunden-Schutz an. Dann ist das Rad auch in der Zeit von 22 bis 6 Uhr versichert, sofern es an einem fest verankerten Gegenstand wie einem Laternenpfahl angeschlossen war“, sagt Boss. „Fragen Sie am besten vor Reiseantritt bei Ihrem Versicherer nach, unter welchen Umständen Ihr Rad geschützt ist. Und lassen Sie sich das schriftlich bestätigen.“
Wer einen Radurlaub im Ausland plant, sollte sich außerdem beim Versicherer erkundigen, ob der Schutz auch für das Reiseland gilt. „Informieren Sie sich vorab auch über die Sicherheitsvorschriften im Reiseland. In einigen Ländern besteht beispielsweise eine Helmpflicht“, sagt Boss. Außerdem sollten die Reisenden dann unbedingt auch über eine Auslandsreisekrankenversicherung verfügen. Sie übernimmt die Kosten für Heilbehandlungen bei akuten Krankheitsanfällen im Ausland, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gedeckt sind. Zudem trägt sie zumindest die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport.
Teure Fahrräder und E-Bikes können auch über spezielle Fahrradversicherungen abgesichert werden. Der Versicherungsschutz umfasst dabei je nach Vertrag nicht nur (Einbruch-)Diebstahl, sondern kann auch die Reparaturkostenübernahme, Vandalismusschäden und Leistungen bei Unfällen und Stürzen sowie Elektronik- und Feuchtigkeitsschäden umfassen, welche vor allem die Akkus von E-Bikes betreffen. „Die speziellen Fahrradversicherungen können im Einzelfall eine Alternative zur Absicherung des Fahrraddiebstahlrisikos über die Hausratversicherung sein“, sagt Verbraucherschützerin Boss. „Sie sind aber sehr unterschiedlich, sodass man sie genau prüfen und miteinander vergleichen sollte.“
Was bei der Absicherung des Fahrrads in der Hausratversicherung zu beachten ist, erläutert das BdV-Infoblatt "Hausratversicherung".
Alles Wichtige zu Reiseversicherungen gibt es in diesem Infoblatt.
Wichtige Hinweise zur Absicherung von E-Bikes stehen im Ratgeber-Text „E-Bikes vor Profi-Knackern schützen“.