03.07.2026

Schutz für Versicherte: Das Versicherungssanierungs-, -abwicklungs- und -aufsichtsänderungsgesetz (VSAAG) kommt!

Am Montag, den 06. Juli 2026, wird Stephen Rehmke, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten e. V. (BdV) im Finanzausschuss des Bundestags zum Entwurf des VSAAG auf Einladung der Fraktion Die Linke angehört. Der BdV hat sich in einer Stellungnahme mit Details des Gesetzesentwurfs auseinandergesetzt.


Firmenpleiten sind für Versicherungen eigentlich nicht vorgesehen. Ein enges Aufsichtsregime soll Verbraucher*innen davor schützen, dass ein Unternehmen, das ihre Risiken absichert, insolvent und damit unfähig wird, mögliche Ansprüche zu begleichen. Doch die Wirklichkeit zeigt: Immer wieder kommt es zu Pleiten von Versicherungsunternehmen. 2024 meldet der Lebensversicherer FWU LL mit Sitz in Luxemburg Insolvenz an. Im März 2025 wurde das Insolvenzverfahren gegen das Sachversicherungs-Start-Up Element aus Berlin endgültig eröffnet. Die Schäden und Ungewissheiten für Versicherte und Anspruchsberechtigte sind immens. In Deutschland bestehen mit Protektor und Medicator schon Sicherungsfonds für Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen.

Doch die Pleite von Element zeigt auf, dass auch Sachversicherungsunternehmen eine Auffanglösung benötigen. Zwar sind Sachversicherungsverträge in der Regel von kurzer Dauer, doch Leistungsansprüche können durchaus länger, in gravierenden Fällen gar lebenslang erwachsen. Daher ist auch hier Kontinuität und Absicherung wesentlich.

Die Bundesregierung hat jetzt die Richtlinie EU 2025/1 über die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen in einem Gesetzesentwurf umgesetzt. Dort wurden einzelne Punkte unserer ersten Stellungnahme erfreulicherweise berücksichtigt. Als Verbraucherschutzorganisation unterstützt der Bund der Versicherten die Absicht des Gesetzgebers, Versicherungsnehmer*innen vor den negativen Folgen der Insolvenz zu schützen.


„Für Versicherte ist die Einrichtung eines Sicherungsfonds ein großer Fortschritt. Wir haben gesehen, dass trotz eines engen Aufsichtsregimes Pleiten möglich sind. Jetzt sind die Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbraucher besser geschützt. Wir unterstützen die verbraucherschützende Grundausrichtung des Gesetzes ausdrücklich. Wir wünschen uns aber bessere Möglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher, sich schnell von einem Pleiteunternehmen zu trennen und sich um einen alternativen Versicherungsschutz kümmern zu können.“


So erfreulich es ist, dass einzelne Punkte unserer Stellungnahme zum (ersten) Referentenentwurf im Entwurf der Regierung aufgegriffen wurden, leider sehen wir weiterhin Handlungsbedarf. Unsere Empfehlungen haben wir in der zweiten Stellungnahme niedergelegt. Weiterhin hält der Bund der Versicherten eine Mitteilungspflicht an die einzelnen Versicherungsnehmer*innen im Insolvenzfall für notwendig und auch, diesen ein ausdrückliches Sonderkündigungsrecht einzuräumen. Dadurch würden die Handlungsfähigkeit und Wahlfreiheit der Verbraucher*innen deutlich gestärkt.

Ebenfalls braucht es dezidierter Mitteilung an Verbraucher*innen, wenn sie sich bei einem Unternehmen versichern wollen, das auf dem deutschen Markt seine Produkte anbietet, hierzulande aber keinen Sitz hat und damit nicht unter das neue VSAAG fällt.

Trotz dieser nötigen Verbesserungen begrüßt der Bund der Versicherten die Stärkung der Interessen der Versicherten im Falle einer Insolvenz.


Über mich

Ich bin Hanno Plass, seit Januar 2025 Politischer Referent des Bund der Versicherten. In dieser Funktion beobachte und bewerte ich die gesellschaftlichen und politischen Prozesse der Gesetzgebung und Meinungsbildung in Deutschland und Europa im Versicherungsbereich. Besonders schaue ich auf die Aktivitäten der marktmächtigen Versicherer. Außerdem verstärke ich die Netzwerkarbeit des BdV in Politik und Verbänden. Mit dem Vorstand und meinen Kolleg*innen arbeite ich an der inhaltlichen Position des BdV – für faire Versicherungen und gerechte Verbraucherpolitik.