26.06.2025

PKV: Beiträge für Standard- und Basistarif steigen

Zum 1. Juli steigen die Beiträge im brancheneinheitlichen Standardtarif und Basistarif für alle Versicherten. Grund hierfür sind die deutlich gestiegenen Leistungsausgaben der vergangenen Jahre - eine Entwicklung, die sowohl die Privaten Krankenversicherungen (PKV) als auch die gesetzlichen Krankenkassen betrifft.


Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Beitragserhöhung der PKV-Sozialtarife ab Juli 2025: Standardtarif steigt auf durchschnittlich 500 Euro/Monat, auch im Basistarif höhere Belastung für einige.

  • Standardtarif: Nur für vor 2009 Eingetretene, meist günstiger als der Basistarif.

  • Basistarif: Offen für alle, aber oft teurer – auch bei geringeren Leistungen im Vergleich zur GKV.

  • Sozialtarif-Lücke: Viele Versicherte in Not haben keinen Zugang zum günstigeren Standardtarif.

  • BdV-Forderung: Standardtarif gesetzlich öffnen – für mehr soziale Absicherung in der PKV.



Zum 1. Juli steigen die Beiträge im brancheneinheitlichen Standardtarif und Basistarif für alle Versicherten. Grund hierfür sind die deutlich gestiegenen Leistungsausgaben der vergangenen Jahre - eine Entwicklung, die sowohl die Privaten Krankenversicherungen (PKV) als auch die gesetzlichen Krankenkassen betrifft.

Wie teuer ist der Standardtarif in der PKV?

Laut dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) erhöht sich der durchschnittliche Monatsbeitrag im Standardtarif STN auf rund 500 Euro (2024: rund 400 Euro).

Für den Tarif STB, der sich vor allem für beihilfeberechtigte PKV-Versicherte eignet, lässt sich kein Durchschnittswert angeben, da sich die Beitragshöhe stark nach den individuellen Beihilfesätzen richtet.

Wie erhöht sich der Basistarif in der PKV?

Die Erhöhung betrifft zwar grundsätzlich alle Versicherten im Basistarif, hat jedoch nur bei einem Teil von ihnen Auswirkungen auf den tatsächlich zu zahlenden Beitrag. Für einen Großteil der Versicherten bleibt der Beitrag laut dem PKV-Verband unverändert, da der Höchstbeitrag bereits erreicht ist oder aufgrund sozialrechtlicher Hilfebedürftigkeit auf die Hälfte dieses Höchstbetrags reduziert wurde (im Jahr 2025: 471,32 Euro).

Entsprechend macht sich die Anpassung bei etwa 20 Prozent der Versicherten bemerkbar. Für diese Versicherten erfolgt die Beitragsanpassung in vergleichbarer Größenordnung wie im Standardtarif, so der PKV-Verband.

Was ist der Unterschied zwischen Standardtarif und Basistarif in der PKV?

Die PKV bietet zwei sogenannte “Sozialtarife“ für besondere Lebenslagen an:

Standardtarif

  • Nur für Versicherte möglich, die vor 2009 in die PKV eingetreten sind.

  • Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt. Er liegt meist deutlich unter diesem Betrag und den Prämien der PKV-Normaltarife sowie des Basistarifs.

  • Leistungsumfang ist mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar, aber etwas eingeschränkt.

  • Spätestens ab 65 Jahren oder auch gegebenenfalls schon vorher kann man – unter bestimmten Voraussetzungen – in diesen Tarif wechseln. Dazu gehört auch eine zehnjährige Zugehörigkeit zur PKV.

  • Bei Sozialhilfe (SGB XII) wird der Beitrag vollständig übernommen, ein Wechsel in den Basistarif ist nicht nötig.

Basistarif

  • Für alle PKV-Versicherten offen, auch bei schweren Vorerkrankungen.

  • Der Leistungsumfang entspricht weitgehend dem der GKV und ist um einiges umfassender als im Standardtarif.

  • Die Beiträge liegen meist am GKV-Höchstbeitrag inkl. des durchschnittlichen Zusatzbeitrags zur GKV und sind somit in der Regel auch deutlich höher als im Standardtarif.

  • Wer finanziell hilfebedürftig ist, zahlt nur die Hälfte, den Rest übernimmt der Sozialträger.

Wer kann sich im Basistarif der PKV versichern?

Im Basistarif gilt für alle eine Aufnahmepflicht – unabhängig vom Gesundheitszustand. Es gibt weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse, selbst bei schweren Vorerkrankungen nicht.

Der Basistarif richtet sich vor allem an:

  • kranke Nicht-Versicherte, die keinen Zugang mehr zu regulären PKV-Tarifen haben,

  • und an hilfebedürftige Personen mit Anspruch auf Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe.

Für finanziell Hilfebedürftige:

  • wird der Beitrag zunächst halbiert.

  • Die verbleibenden Kosten übernimmt bei weiterem Hilfebedarf der Sozialhilfeträger vollständig.

Welche Nachteile hat der Basistarif in der PKV?

Die derzeitige Regelung führt dazu, dass in finanzielle Engpässe geratene Versicherte, die erst nach dem 01.Januar 2009 Mitglied der PKV geworden sind und die sozialrechtlich nicht hilfebedürftig sind, keine Möglichkeit haben, in den für sie regelmäßig günstigeren Standardtarif zu wechseln.

Sie müssen stattdessen den Basistarif wählen und stellen sich dadurch oft sogar schlechter als vorher. Beispielsweise sind die Beiträge für den Basistarif meist deutlich höher als im Standardtarif.

BdV-Vorschlag: PKV-Versicherte in finanziellen Schwierigkeiten entlasten

Wir setzen uns dafür ein, den Zugang zum Standardtarif auch für Privatversicherte zu öffnen, die erst nach dem 1. Januar 2009 in die PKV eingetreten sind und die nicht als hilfebedürftig im sozialrechtlichen Sinne gelten. Ziel ist es, Versicherten in finanziellen Schwierigkeiten eine spürbare Entlastung zu ermöglichen.

Deshalb schlagen wir vor, den Standardtarif neben dem Basistarif gesetzlich zu verankern und allen Versicherten den Zugang zu ermöglichen – unabhängig vom Eintrittsdatum in die PKV. Dies würde eine wichtige Lücke im bisherigen System schließen und die soziale Absicherung vieler Betroffener verbessern.

BdV hilft!

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Alle Vorteile auf einen Blick

Häufige Fragen zu den Sozialtarifen in der PKV

Wie hoch ist der Standardtarif in der PKV ab Juli 2025?

Der Durchschnittsbeitrag im Standardtarif steigt auf ca. 500 Euro im Monat. 2024 lag er noch bei etwa 400 Euro.

Was ist der Unterschied zwischen Basistarif und Standardtarif in der PKV?

Der Basistarif ist offen für alle, der Standardtarif nur für vor 2009 eingetretene PKV-Versicherte. Beiträge und Leistungen unterscheiden sich deutlich.

Wer kann in den Standardtarif der PKV wechseln?

Nur Versicherte, die vor dem 1. Januar 2009 in die PKV eingetreten sind und mindestens 10 Jahre versichert waren.

Gibt es finanzielle Entlastung im Basistarif der PKV?

Ja. Wer als hilfebedürftig gilt, zahlt nur die Hälfte des Höchstbeitrags. Bei Bedarf übernimmt der Sozialhilfeträger den Rest.


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