Carsharing und Versicherung: Haftung, Selbstbeteiligung und Kostenrisiken im Überblick
Immer weniger Parkplätze, immer mehr Verkehr. Insbesondere in den Städten verzichten daher immer mehr Menschen auf ein eigenes Auto und setzen stattdessen auf flexible Mobilität wie privates Carsharing. Die Grundidee beim Carsharing: Mehrere Personen teilen sich ein Auto.
297 Carsharing-Anbieter und 875.000 Millionen registrierte Fahrtberechtigte verzeichnet der Bundesverband Carsharing aktuell. Von gewerblichen Angeboten bis zu Initiativen durch Vereine, von stationsbasiert bis zum flexiblen „Free-Floating“: Solche Nutzungen sind derzeit 1.393 Orten möglich. Dafür stehen 45.400 Fahrzeuge zur Verfügung.
Doch braucht man beim Carsharing Versicherungen? Gibt es Carsharing-Versicherungen? Muss ich meine bestehenden Verträge eventuell anpassen? Mit welchen Kostenrisiken muss ich rechnen?
Carsharing-Konzepte und Angebote
Wer zahlt bei Unfall mit Carsharing?
Ein Auto, das über einen kommerziellen Carsharing-Anbieter gemietet wird, ist über den Anbieter natürlich haftpflichtversichert. Darüber hinaus ist mit der Miete auch eine Haftungsbegrenzung für Schäden am gemieteten Fahrzeug vereinbart, die einem Vollkaskoschutz inklusive Teilkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung entspricht (z. B. Deer, Scouter, Stadtmobil).
Das heißt: Wird das Auto während der Nutzungszeit der/des Kund*in beschädigt oder verursacht die/der Kund*in einen Schaden am gemieteten Fahrzeug, ist die Haftung auf die vereinbarte Selbstbeteiligung beschränkt – sofern der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde. Einige Anbieter bieten auch Zusatzpakete an, die gebucht werden können und durch die sich die Selbstbeteiligung reduziert.
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei einer Carsharing-Versicherung?
Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert von Anbieter zu Anbieter und kann unter anderem von der Fahrzeugkategorie oder der Schadenhöhe abhängen. Die folgende Übersicht zeigt, wie hoch der Selbstbehalt bei einer Carsharing-Versicherung sein kann (größte Carsharing-Anbieter nach Flottengröße gem. Bundesverband Carsharing):
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Anbieter |
Selbstbehalt /Selbstbeteiligung | Zusatzpakete | Weitere Infos |
| Miles |
Kategorie S/M Fahrzeuge: 900€ SB Kategorie Premium Fahrzeuge: 1.000 € Kategorie L&XL 1.750 € |
Keine Reduzierung der SB möglich |
Auf Telematik- und Fahrzeugstatusdaten; Fahrverhaltensdaten kann zugegriffen werden. Vorvertragliche Information gemäß Artikel 3 EU Data Act – MILES Help Center |
| Free2move |
Selbstbeteiligung beträgt immer 1.750 € Fahranfängergebühr: Für Fahrer unter 21 Jahren können zusätzliche Gebühren anfallen, die in der Tarif- und Kostenordnung und/oder in der App angegeben sind. Diese Fahrer dürfen nur Fahrzeuge der Kategorie „Extra Small” fahren, wie in der App und/oder auf der Website angegeben. |
Plus-Schutz buchbar, mit dem sich die SB auf 250 € reduziert. |
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| stadtmobil |
SiPa regular: SB 750 € (Haftpflicht), 300 € (Teilkasko), 750 € (Vollkasko) Summe max. 900 €. |
Mit Sicherheitspaket: SiPa reduziert: 250 € (HP), 100 € (TK), 250 € (VK), Summe max. 300 €. |
Mindestens 2 Jahre Fahrerlaubnis und 21. Lebensjahr vollendet, um das Sicherheitspaket in Anspruch nehmen zu können. |
| cambio |
Inkl. Pannenschutzbrief Maximale SB 1800 € pro Schadenfall, 150 € bei Teilkaskoschäden. |
Sicherheitspaket SiPack (60 ,–/Jahr): max. SB: 300 € pro Schaden, SB Teilkasko: 0 €. |
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| Deer |
Alle Autos sind Vollkaskoversichert. SB 1.000 €. |
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| Scouter |
1.500 € Haftungsbegrenzung gem. § 6 der AGBs |
Mit der Option „Verbesserter Unfallschutz“ sinkt die Haftungsbegrenzung auf 150 €. |
Carsharing: Jederzeit ein Auto oder einen Transporter buchen |
Quelle: Websites der Anbieter, Stand 20.01.2026
Das Wichtigste auf einen Blick:
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Bei kommerziellem Carsharing sind die Fahrzeuge haftpflicht-, sowie voll- und teilkaskoversichert. Die Haftung der Nutzer*innen ist dabei auf eine vertraglich festgelegte Selbstbeteiligung begrenzt; deren Höhe variiert je nach Anbieter, Fahrzeugkategorie und Schaden.
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Viele Carsharing-Anbieter bieten optionale Zusatz- oder Sicherheitspakete an, mit denen sich die Selbstbeteiligung gegen Aufpreis reduzieren lässt.
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Beim privaten Carsharing sollten Fahrzeughalter*innen prüfen, ob ihre bestehende Kfz-Versicherung das Verleihen des Autos erlaubt, da sich Nutzerkreis, Risiko, Prämie und mögliche Rückstufungen ändern können.
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Erfolgt privates Carsharing über Portale wie getaround oder SnappCar, besteht während der Vermietung in der Regel ein separater Versicherungsschutz über das Portal, wobei die Selbstbeteiligung vom Mietenden getragen wird und bestimmte Obliegenheiten strikt einzuhalten sind
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Selbstbeteiligungen oder Rückstufungsschäden durch Carsharing können unter Umständen von Ihrer Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sein – wir prüfen Ihren Vertrag für Sie.
Privates Carsharing
Wer sein Auto privat mit anderen teilen möchte, sollte zunächst prüfen, was sein aktueller Kfz-Versicherungsvertrag beinhaltet und ob bzw. inwieweit dieser ein Verleihen des Autos zulässt. Denn durch privates Carsharing erweitert sich zum Beispiel ja auch der Nutzerkreis und damit ändert sich auch das Risiko für ein Schadensereignis mit diesem Auto. Auch andere Faktoren wirken sich auf das versicherte Risiko und damit die Prämie aus:
Wird sich die jährliche Fahrleistung erhöhen? Ändern sich gegebenenfalls nächtliche Abstellorte?
Welche Versicherung greift bei Mietwagen?
Während die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt, die man mit dem Auto bei Dritten verursacht, leistet die Kaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug.
Die Teilkaskoversicherung versichert bei fachgerechter Reparatur den Wiederbeschaffungswert ansonsten den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) des Wagens. Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs bzw. der mitversicherten Fahrzeugteile etwa bei Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, aber auch durch Diebstahl oder Raub sowie Zusammenstößen mit Haarwild. Auch Kurzschlussschäden an der Verkabelung oder Glasbruch sind versichert.
Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus bei selbst verschuldeten Unfällen oder wenn der Verursacher ein unbekannter Dritter ist, der sich unerlaubt vom Unfallort entfernt oder Vandalismusschäden verursacht hat
Dabei wird man in der Vollkaskoversicherung in der Regel nach einem Schaden in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft.
Außerdem kann der Versicherer den Vertrag nach einer festgelegten Anzahl von Schäden kündigen. Das sollte man insbesondere beachten, wenn man sein Auto mit anderen teilt.
Privates Carsharing über ein Portal
Wenn das Auto über ein Portal wie z. B. getaround oder Snappcar anderen Personen zur privaten Nutzung angeboten wird,, besteht in der Regel über einen Versicherungspartner des Portals für die Dauer der Vermietung Versicherungsschutz gegen Schäden, die die/der Mietende des Autos am Auto oder bei Dritten verursacht. Die eigene Versicherung der vermietenden Privatperson bleibt davon grundsätzlich unberührt. Dennoch sollten sich Autobesitzer*innen vorab bei ihrer Versicherung informieren, ob diese ein privates Vermieten zulässt und welche Bedingungen dafür gelten.
Die Selbstbeteiligung wird beim privaten Carsharing über ein Portal im Schadenfall vom Mietenden getragen. Über die Miete sind in der Regel auch Pannendienst und Transport in eine Werkstatt und mitunter damit einhergehende mögliche Fahrt- und Übernachtungskosten versichert (Mobilitätsschutz). In manchen Optionen ist auch ein Ersatzwagen enthalten.
Übersicht Selbstbeteiligung bei privatem Carsharing
| Anbieter | Selbstbehalt | Zusatzpakete | Weitere Infos |
| Getaround |
900 € /1100 € /1700 € SB bei Autoschaden, Feuer oder Diebstahl (verschiedenen Kategorien) 3000 € SB bei Autodiebstahl ohne Möglichkeit auf Rückgabe der Schlüssel Mieter - Selbstbeteiligung und Versicherungsschutz auf Getaround - Getaround |
Reduzierte SB und Ersatzwagen zur weiteren Fahrt bei Panne/Unfall (je nach Kategorie) 0 € /250 € /350 € /500 €. Keine Reduzierung der SB bei Diebstahl und Autodiebstahl ohne Möglichkeit auf Rückgabe der Schlüssel |
Mobilitätsschutz bei Panne oder Unfall |
| SnappCar |
Teil- und Vollkaskoschutz 750 € SB bei Mietpreis unter 62,50 € 1000 € SB bei Mietpreis zwischen 62,50 und 92,50 € 1250 € SB bei einem Mietpreis über 92,50 € Bei Verstoß gegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherungsnehmers beträgt die Selbstbeteiligung immer 1.500 €. |
"Sorglos-Paket" reduziert die SB auf 250 €. |
Pannenhilfe im Ausland zusätzlich möglich für 5 €/Tag Auslandszuschlag. |
Quelle: Website der Anbieter, Stand 20.01.2026
Wichtig zu wissen: Die Person, die das Auto verleiht, ist dafür verantwortlich, dass die mietende Person die Versicherungsbedingungen erfüllt. Sie muss also beispielsweise prüfen, ob die mietende Person im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und ob das Auto nicht für gewerbliche Zwecke genutzt wird.. Eine Nicht-Überprüfung kann den Versicherungsschutz kosten.
So verliert man bei getaround beispielsweise den Versicherungsschutz für das Auto, wenn
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man die Dokumente der/des Mieter*in nicht wie im Mietvertrag aufgeführt, verifiziert,
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einen Vorfall nicht innerhalb der angegebenen Frist von fünf Werktagen bei getaround meldet,
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das Auto nicht den vorgeschriebenen Anforderungen der Hauptuntersuchung des Landes entspricht, in dem es gemeldet ist, oder
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wenn kein Mietvertrag mit der/dem Mieter*in unterzeichnet wird.
Obliegenheiten und Leistungsausschlüsse sind in den Versicherungsbedingungen des Carsharing-Portals aufgeführt.
Der Markt der Carsharing-Anbieter und -Konzepte ist sehr dynamisch und nicht jeder Anbieter hält sich. Entsprechend können sich auch die Vertrags- und Versicherungskonditionen ändern. Das sollten Nutzer*innen und Anbieter wissen und sich daher vorab gut über ihre Rechte und Pflichten informieren. Augen auf! Das gilt daher nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch beim Kleingedruckten.
Privathaftpflicht kann schützen
Schäden im Zusammenhang mit Carsharing – etwa Selbstbeteiligungen oder Rückstufungsschäden – können unter bestimmten Voraussetzungen über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sein. Ob und in welchem Umfang Ihr Vertrag leistet, hängt von den jeweiligen Bedingungen ab.
Vertrag prüfen – Klarheit gewinnen
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