E-Scooter mieten: So riskant ist die Weitergabe des Accounts – Haftung für Eltern und Kinder
E-Scooter zu mieten, ist beliebt – auch bei Jugendlichen unter 18 Jahren. Doch wer als Elternteil oder Geschwister seinen Account weitergibt, riskiert Vertragsstrafen, Regressforderungen und Versicherungsprobleme. Warum das richtig teuer werden kann und wie man sich schützt.
Das Wichtigste auf einen Blick:
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E Scooter leihen dürfen laut AGB der Anbieter erst Personen ab 18 Jahren mit eigenem Account.
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Die Weitergabe eines E-Tretroller-Accounts ist ein Vertragsbruch und kann zu Vertragsstrafen oder dauerhafter Sperrung führen.
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Kommt es zu einem Unfall, kann die Versicherung Regress bis zu 5.000 Euro vom Accountinhaber*in, Fahrer*in oder den Eltern fordern.
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Auch Minderjährige können zivilrechtlich haftbar gemacht werden, wenn sie wissentlich einen fremden Account nutzen.
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Eltern haften bei Aufsichtspflichtverletzung – selbst wenn sie die unerlaubte Nutzung nur dulden oder nicht verhindern.
Inhalt:
Was gilt rechtlich beim Ausleihen eines E-Rollers? Ab welchem Alter darf man E-Scooter fahren?
E-Scooter: Führerschein notwendig?
Vertragsbruch durch Accountweitergabe
Versicherungsrechtliche Folgen bei unerlaubter Nutzung
Zivilrechtliche Risiken für Minderjährige
Seit 2019 gehören E-Scooter ganz selbstverständlich zum urbanen Verkehrsalltag. Laut einer deutschlandweiten ADAC-Umfrage aus dem März 2022 nutzen 15 Prozent der über 16-jährigen Bevölkerung E Scooter. Von diesen besitzen 45 Prozent ein eigenes Fahrzeug, während 55 Prozent auf die Angebote von Sharing-Diensten zurückgreifen. Auch unter Jugendlichen ist es sehr beliebt, schnell einen Roller per E-Scooter-App zu mieten.
Problematisch wird es allerdings, wenn Minderjährige E-Roller ausleihen, die Buchung aber nicht selbst, sondern beispielsweise über das Konto eines älteren Geschwisters vornehmen. Denn die Nutzung von Leih-E-Scootern ist für Personen unter 18 Jahren grundsätzlich verboten. Wer sich dennoch auf einen gemieteten E-Roller wagt, riskiert im Ernstfall nicht nur Ärger mit dem Anbieter, sondern auch rechtliche und finanzielle Konsequenzen.
Was gilt rechtlich beim Ausleihen eines E-Rollers? Ab welchem Alter darf man E-Scooter fahren?
Die rechtlichen Anforderungen an privat genutzte E-Roller und solche aus einem Mietsystem unterscheiden sich deutlich. Während private E Scooter bereits ab 14 Jahren gefahren werden dürfen, gelten für E-Scooter von Tier und andere große Verleihdienste wie Lime, Voi oder Bolt strengere Nutzungsbedingungen. Die Nutzung ihrer Elektroroller ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Nur Volljährige können einen Mietvertrag mit dem Verleihdienst schließen.
Zudem ist ein eigener, personalisierter Account Pflicht. Diese Bedingungen sind vertraglich geregelt. Vor der ersten Fahrt mit dem E-Scooter müssen die AGB des Anbieters entsprechend akzeptiert werden. Wer dann mit einem Leih-E-Scooter unterwegs ist, ist automatisch über die E-Scooter-Versicherung des Anbieters versichert.
E-Scooter: Führerschein notwendig?
Häufig wird fälschlicherweise angenommen, dass für die Nutzung eines E-Scooters ein Führerschein der Klasse AM (ab 15 oder 16 Jahren) vorgeschrieben sei. Das trifft jedoch nicht zu, auch nicht beim Leihen von E-Scootern. Das trifft jedoch nicht zu – auch nicht fürs E Scooter-Leihen.
Ein Führerschein ist nur für E-Roller nötig, die schneller als 20 km/h fahren. Solche Modelle sind im öffentlichen Verleih allerdings grundsätzlich nicht erlaubt.
Vertragsbruch durch Accountweitergabe
Wer die Regeln der Anbieter umgeht, indem er etwa einem jüngeren Geschwisterkind Zugang verschafft, verstößt gegen die Nutzungsbedingungen. Das kann weitreichende Folgen haben. In ihren Geschäftsbedingungen machen die Anbieter unmissverständlich klar, dass der Account personengebunden ist und nicht an Freund*innen oder Familienmitglieder weitergegeben werden darf. Das bedeutet, dass jede Person, die einen E‑Scooter nutzen möchte, einen eigenen Account anlegen und die entsprechenden Mindestanforderungen erfüllen muss.
Es ist nicht erlaubt, die eigenen Login-Daten wie Benutzername oder Passwort an Dritte weiterzugeben oder anderen Personen zu gestatten, den über das eigene Konto gebuchten Roller zu nutzen. Wer gegen diese Regeln verstößt, begeht einen Vertragsbruch. Die Konsequenzen können empfindlich sein: Vertragsstrafen, Schadensersatzforderungen oder die dauerhafte Sperrung oder Kündigung des Nutzerkontos.
Versicherungsrechtliche Folgen beim unerlaubten Mieten eines E-Scooters
Wenn der Accountinhaber die unerlaubte Nutzung ermöglicht hat, kann die Versicherung von ihm Regress fordern. Überlässt etwa eine volljährige Person einem Minderjährigen einen Leih-Elektro Scooter oder den Zugang zu ihrem Account und es kommt zu einem Unfall, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung zunächst den Schaden Dritter.
Anschließend kann sie den verantwortlichen Accountinhaber Regress in nehmen, also Geld zurückfordern. Die Regressforderung kann grundsätzlich bis zu 5.000 Euro pro Schadenfall betragen, sie ist jedoch auf diesen Betrag gedeckelt. In unserem Beispiel kann die Versicherung somit maximal 5.000 Euro von der volljährigen Person zurückverlangen, die den E-Tretroller freigeschaltet hat.
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Zivilrechtliche Risiken für Minderjährige
Auch Minderjährige sind nicht völlig aus der Verantwortung entlassen. In bestimmten Konstellationen können sie zivilrechtlich belangt werden, wenn sie einen Schaden bei einem Dritten schuldhaft verursacht haben. Eine zivilrechtliche Schadenersatzklage kann sich auf den gesamten Schaden beziehen.
Fährt ein minderjähriger Dritter einen E-Tretroller und es kommt zu einem Unfall, haften nicht nur der Fahrer oder die Fahrerin, sondern auch die Person, die den Zugang ermöglicht hat.
Haftung der Eltern
Darüber hinaus können Eltern zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Selbst wenn eine solche Pflichtverletzung im Einzelfall festgestellt werden würde, und die Eltern daher für den entstandenen Schaden haften müssten, besteht in der Regel dennoch kein Versicherungsschutz über die private Haftpflichtversicherung. Kraftfahrzeuge sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Aufsichtspflichtverletzung kann teuer werden
Manche Eltern fragen sich nun vielleicht, ob sie nur dann haften, wenn sie etwas selbst erlaubt oder unterstützt haben. Die Antwort lautet nein, denn es reicht bereits aus, wenn die gesetzliche Aufsichtspflicht gemäß § 832 BGB verletzt wurde.
Fazit: Besser vorher reden als nachher zahlen
Das Mieten von E-Scootern wirkt auf Jugendliche unkompliziert und praktisch. Doch die Nutzung ist klar geregelt und kann bei Missachtung dieser Regeln ernste Folgen haben. Eltern sind daher gut beraten, sich selbst mit den Bedingungen vertraut zu machen und frühzeitig mit ihren Kindern über mögliche Konsequenzen zu sprechen.
Wer informiert ist, kann unangenehme Überraschungen verhindern. Denn gerade im Falle von Unfällen kann es für Familien teuer werden.
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