29.05.2026

Europäische Altersvorsorge: Better Finance und BdV fordern unionsweiten rechtlichen Rahmen

Unsere Partnerorganisation Better Finance hat sich in einer Stellungnahme mit den Vorschlägen der Europäischen Kommission zu Änderungen des rechtlichen Rahmens für das Angebot zusätzlicher Altersvorsorgeangebote auseinandergesetzt. Die Vorschläge betreffen Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (IORP), sowie ein Pan-European Pensions Product (PEPP), ein einheitliches privates Altersvorsorgeangebot.­



Die Europäische Kommission zielt auf eine Ausweitung des Angebots und zugleich eine rechtliche Rahmung ab. Eine risikobasierte Aufsicht sowie eine verbraucherzentrierte Angebotsgestaltung steht im Fokus der Kommission beziehungsweise der europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA.

In seiner Stellungnahme begrüßt Better Finance die Stärkung des Prinzips der Eignung der Manager*innen von Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge, weil es eine größere Verantwortlichkeit nach Prinzipien, weniger nach vorgeschriebenen Anlagesystematiken bedeute. Für ein europaweites standardisiertes Vorsorgeprodukt begrüßt Better Finance zudem den Vorstoß, das PEPP in allen Mitgliedsstaaten einer einheitlichen Steuergesetzgebung zu unterwerfen und dadurch den Steuerrahmen anzugleichen.

Kritisch sieht Better Finance die Idee, Arbeitnehmer*innen automatisch in eine betriebliche Altersvorsorge einzubeziehen, die analog einer privaten Altersvorsorge, auf dem Kapitalmarkt angelegt werden würde. Better Finance fordert, einen klaren unionsweiten rechtlichen Rahmen im Voraus zu schaffen, der den Nutzen der Sparer*innen sicherstellt. So soll sorgsam mit der Altersvorsorge der Arbeitnehmer*innen umgegangen werde. Den Gedanken der Kommission, für das PEPP eine verbindliche Beratung der Verbraucher*innen vorzuschreiben, sieht Better Finance kritisch: Ein Basis-PEPP solle in der Produktgestaltung einfach, verständlich, vertrauenswürdig und renditestark sein. Dafür müsse die EU mit Vorgaben sorgen. In der Regel führe eine Finanz- und Versicherungsberatung nur zu höheren Kosten für die Verbraucher*innen, die den Anlageerfolg der Produkte mindere.


Der BdV hat folgende Aspekte in die Diskussion bei Better Finance eingebracht:

  • Wie in der aktuellen Diskussion um die Reform der privaten Altersvorsorge in der Bundesrepublik sehen wir auch auf europäischer Ebene den Kostendeckel von maximal ein Prozent für absolut notwendig an. Ein Prozent bedeutet immer noch Millioneneinnahmen für die Anbieter. Verbraucherschutzorganisationen hatten sogar eine Kostengrenze von 0,5 Prozent gefordert, die für die Verbraucher*innen noch vorteilhafter sei.

  • Soll das PEPP erfolgreich sein, muss es vereinfacht und einheitlich gestaltet werden. Nur so können in jedem Land der Europäischen Union dieselben Produkte angeboten werden und Verbraucher*innen letztlich den gleichen „value-for-money“ erwarten. Die Qual der Wahl für Verbraucher*innen wird so deutlich gemindert.

  • Offen bleibt im Kommissions-Vorschlag, wer das PEPP anbieten soll – die Privatwirtschaft oder ein staatlicher Fonds, ähnlich den schwedischen oder norwegischen Staatsfonds. Letztere Variante bietet mehr Kontrollmöglichkeiten (durch die Aufsicht und die Öffentlichkeit) und Rechenschaftslegung gegenüber den Versicherungsnehmer*innen und der Gesellschaft. Ein „betriebliches PEPP“ hätte den Vorteil, dass es über Landesgrenzen hinweg übertragbar wäre. Wenn es einheitlich gestaltet würde, wäre auch der wünschenswerte faire Arbeitgeberbeitrag von 50 Prozent überall gleich geregelt. Dies wäre eine besondere Bedingung, sollte es einen automatischen Einbezug in ein System betrieblicher Altersvorsorge geben. Zur Übertragbarkeit ist ebenfalls eine einheitliche Steuergesetzgebung bei der privaten und betrieblichen Altersvorsorge notwendig.


Die Entscheidung für ein kostenarmes Altersvorsorgeprodukt würde dafür sorgen, dass ein größerer Teil der Finanzanlage tatsächlich investiert werden kann. Weniger Geld würde vom Anbieter aufgezehrt, und könnte in produktive Investitionen fließen. Das ist ein weiterer Gedanke des PEPP. Angesichts der starken Unterkapitalisierung von kleinen und mittelständischen Unternehmen in Europa wäre das ein wünschenswertes Resultat.

Zudem würde eine Messlatte für die Angebote der Privatwirtschaft gesetzt: für ein unionseinheitliches staatliches Standardprodukt, dessen Form und Inhalt klar und verständlich durch die Aufsichtsbehörde festgelegt würde. Die kostenintensive Beratung könnte für das staatliche Standardprodukt entfallen, zumal sie durch Provisionen Fehlanreize setzt. Weiterhin könnte das staatliche paneuropäische Vorsorgeprodukt den Angebotsmarkt deutlich beleben und die privaten Anbieter unter Innovationsdruck setzen.

Für Verbraucher*innen wäre es sinnvoll, wenn ihre private Altersvorsorge in das PEPP überführt werden könnte. Dabei würden ihre bestehenden privaten Altersvorsorgeprodukte geprüft, ob sich die Überführung finanziell lohnt. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die staatliche Förderung in Deutschland.


Über mich

Ich bin Hanno Plass, seit Januar 2025 Politischer Referent des Bund der Versicherten. In dieser Funktion beobachte und bewerte ich die gesellschaftlichen und politischen Prozesse der Gesetzgebung und Meinungsbildung in Deutschland und Europa im Versicherungsbereich. Besonders schaue ich auf die Aktivitäten der marktmächtigen Versicherer. Außerdem verstärke ich die Netzwerkarbeit des BdV in Politik und Verbänden. Mit dem Vorstand und meinen Kolleg*innen arbeite ich an der inhaltlichen Position des BdV – für faire Versicherungen und gerechte Verbraucherpolitik.