„Fondsrente“ als Lösung für die Reform der privaten Altersvorsorge?
Zwei der großen Lobbyverbände in der Finanzwirtschaft, GDV für die Versicherer und BVI für die Fondsgesellschaften, liefern sich gerade einen beeindruckenden Showkampf um die Reform der privaten Altersvorsorge. Hinter wohlformulierten Sachargumenten verstecken sich aber auch eindeutige Lobbyinteressen.
Der BVI veröffentlichte vor Kurzem eine Studie, in der er die Vorteile einer „Fondsrente“ hervorhob: Unter „Fondsrente“ wird ein Auszahlplan verstanden, in der eine angesparte Summe (egal wie diese Summe angespart wurde, z. B. durch Fonds- oder Banksparplan, Bausparvertrag, Aktienanlage) monatlich zur Auszahlung kommt, die in etwa der Höhe einer Auszahlung einer Riester-Rente bei gleichem Vertragsguthaben entspricht. Da die angesparte Summe investiert bleibt, kommt der BVI zur Schlussfolgerung, dass entsprechend verschiedener Kapitalmarktszenarien nur in 4,3 % aller Fälle es nicht zu einer lebenslangen, d. h. zeitlich unbegrenzten, Rentenauszahlung reichen würde. Ein besonderer Pluspunkt besteht darin, dass die Leistungsempfänger die Höhe der Auszahlungen jederzeit verändern könnten, ohne an irgendwelche Kalkulationen mit der Lebenserwartung gebunden zu sein. Außerdem würde in den meisten Fällen ein Restvermögen für Erben zur Verfügung stehen.
Der GDV konterte geschickt, indem er dem BVI unterstellte, die Renditeannahmen für Aktien und Staatsanleihen seien zu hoch angesetzt und umgekehrt die Lebenserwartung zu niedrig. Diese Argumente sind aber wohlfeil, denn woher will der GDV wissen, dass die Renditen in Zukunft niedriger sein werden, wenn der vom BVI betrachtete Zeitraum bereits 30 Jahre beträgt (inklusive mehrerer massiver „Finanzmarktkrisen“)? Das Argument mit der Lebenserwartung sticht deshalb nicht, weil eine bekannte Kritik vonseiten der Verbraucherschützer besteht, dass die Rentenversicherer die Lebenserwartung „überkalkulieren“ (auch jenseits aufsichtsrechtlicher Vorgaben), um dementsprechend die garantierten, tatsächlich lebenslangen Auszahlungen herabzusetzen.
Klar ist, dass der GDV die Rentenversicherer verteidigen will mit dem Argument der garantierten lebenslangen Rentenauszahlung, dabei aber unterschlägt, wie stark intransparente Kosten und Gewinnbeteiligungen sowie überkalkulierte Lebenserwartungen die tatsächlichen Auszahlungen schmälern. Aber auch der BVI muss sich vorhalten lassen, bei den Kosten- und Renditeangaben nicht sauber zu argumentieren, denn hinter den genannten Durchschnittswerten verstecken sich massive Unterschiede im Einzelfall je nach gewähltem Fonds. Bekanntermaßen schlagen auf Dauer nur die wenigsten aktiv gemanagten Aktienfonds die jeweiligen Börsenindizes.
Aus Verbrauchersicht sollte deshalb klar sein: Finger weg von schwer verständlichen und deshalb meistens teuren Finanzprodukten! Garantien sind bei langfristigem Sparen unnötig. Je mehr Wahlfreiheit und Veränderungsmöglichkeiten sowohl bei Einzahlungen und Auszahlungen umso besser. Wer lange für eine Zusatzrente im Ruhestand gespart hat, wird das Angesparte nicht innerhalb von kurzer Zeit verjubeln, sondern damit in Eigenregie verantwortungsvoll, d. h. ausgerichtet auf einen langen Zeitraum, umgehen.