Tierhalterhaftpflichtversicherung: 7 wichtige Kriterien für Hundebesitzer*innen
Wer ein Tier besitzt, muss für sämtliche Schäden haften, die dieses bei anderen verursacht. Während für zahme Kleintiere Versicherungsschutz über die Privathaftpflicht besteht, benötigen Hundebesitzerinnen und -besitzer eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Diese Kriterien sollte ein guter Tarif erfüllen.
Frei nach Loriot ist ein Leben ohne Hund möglich, aber sinnlos. Bei aller Liebe zum „besten Freund des Menschen“, sollten Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer auch an die richtige Absicherung denken. Denn verursacht das Tier einen Schaden bei Dritten, müssen sie dafür haften – und zwar in unbegrenzter Höhe. Sie müssen aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht für sämtliche Schäden aufkommen, die das Tier angerichtet hat – mit Einkünften und Vermögen.
Über die Privathaftpflichtversicherng sind nur zahme Kleintiere, wie beispielsweise Katzen oder Kaninchen, mitversichert. Daher gehört für alle Hundebesitzer*innen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hundehalter zu den wichtigsten privaten Versicherungsverträgen. Sie schützt gegen die wirtschaftlichen Folgen der gesetzlichen Haftpflicht. Ein Leben ohne Hundehalterhaftpflichtversicherung ist möglich, aber eventuell sehr kostspielig.
In einigen Bundesländern und Kommunen in Deutschland sind Hundehalterinnen und Hundehalter sogar gesetzlich dazu verpflichtet, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Auf diese Kriterien sollten Hundehalter*innen achten
Die angebotenen Tarife in der Tierhalterhaftpflichtversicherung unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Leistungen teilweise erheblich. Auf der Suche nach dem passenden Versicherungsvertrag, sollte man einen Tarif wählen, der die folgenden BdV-K.-o.-Kriterien erfüllt:
- Vereinbaren Sie eine möglichst hohe Deckungssumme: Sie sollte bei mindestens 15 Millionen Euro für Sach-, Personen- und Vermögensschäden liegen.
- Die Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt auch die aus einem Deckakt entstehenden Schäden.
- Schäden im außereuropäischen Ausland, die während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes eintreten, sind mitversichert.
- Das private Tierhüterrisiko ist mitversichert.
- Auch eine Forderungsausfalldeckung ist miteingeschlossen. Diese sieht keine Mindestschadenhöhe und keinen gesonderten Selbstbehalt vor und gilt bis zur vereinbarten Versicherungshöchstsumme.
Zusätzliche Kriterien, die eine gute Hundehalterhaftpflichtversicherung erfüllen sollte:
- Mietsachschäden: Mitversichert sind Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen bis zu einer Schadenhöhe von mindestens 1 Million Euro. Schäden an gemieteten und beweglichen Sachen sind ebenfalls miteingeschlossen.
- Welpen und Jungtiere sind für mindestens sechs Monate mitversichert.
Gut zu wissen: Sogenannte Assistenzhunde – dazu zählen beispielsweise Blindenhunde - sind in leistungsstarken Privathaftpflichtversicherungsverträgen oftmals mitversichert.
Weitere Informationen finden Sie im BdV-Infoblatt „Tierhalterhaftpflichtversicherung“.
BdV hilft
Als Mitglied des BdV beraten wir Sie nicht nur zu Ihrem individuellen Versicherungsbedarf und Ihren bestehenden Verträgen, sondern auch bei Problemen im Schadenfall. Im Rahmen der Rechtsberatung helfen wir unseren Mitgliedern zudem bei Streitfällen mit Versicherungen und/oder Versicherungsvermittlern.