Versicherungen für Solo-Selbständige und Freiberufler*innen
Wer selbständig arbeitet, arbeitet selbst und das ständig, sagt ein altes Sprichwort. Da kann ich nach jahrelanger Selbständigkeit nur sagen, „das kommt drauf an …“. Doch darum soll es jetzt nicht gehen, sondern um die nötige Absicherung der unternehmerischen Tätigkeit.
Zuerst sollten wir die Sache klarer definieren: Man ist selbständig, wenn man sein eigenes Unternehmen gegründet hat und selbst über die Tätigkeit, den Arbeitsort und die -zeiten bestimmen kann. Man kann entweder gewerblich oder freiberuflich tätig sein. Im Folgenden möchten wir einen Überblick über die wichtigsten Versicherungen für diesen Status geben:
1. Persönliche Absicherung
Kranken- und Pflegeversicherung
Je nachdem, in welcher Branche man arbeitet und welche Risiken mit der Tätigkeit einhergehen, gibt es unterschiedliche Pflichtversicherungen für Selbständige. Eine Kranken- und Pflegeversicherung müssen jedoch alle Selbständigen und Freiberufler*innen abschließen. Die Krankenversicherung kann bei privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) oder freiwillig im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei einer Krankenkasse erfolgen. Im letztgenannten Fall erfolgt die Pflegeversicherung grundsätzlich über die Pflegekasse, die der Krankenkasse angegliedert ist. Selbständige und Freiberufler*innen, die sich privat krankenversichern, sind verpflichtet, auch eine private Pflegeversicherung abzuschließen.
Welche Wahl die bessere ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere dem Einkommen, dem Gesundheitszustand und dem Familienstand. Selbständige und Freiberufler*innen sollten ernsthaft den Verbleib in der GKV prüfen, wobei die zusätzliche Absicherung eines Krankengeldes (in der GKV) oder Krankentagegeldes (in der privaten Versicherung) dringend anzuraten ist. Mitglieder des BdV können sich von unseren Expert*innen individuell zum Thema Krankenversicherung beraten lassen.
Rentenabsicherung und Altersvorsorge
Die Altersvorsorge ist für Selbständige ganz Privatsache und wird leider allzu oft vernachlässigt. Die gesetzliche Rentenversicherung ist jedoch in manchen selbständig ausgeübten Berufen Pflicht (z. B. in Bildungsberufen, wie Lehrer*innen und Erzieher*innen, aber auch für Hebammen, Pfleger*innen und für Künstler*innen und Publizist*innen). Zudem sind fast die Hälfte aller Selbständigen Freiberufler*innen, die sich hinsichtlich ihrer Alterssicherung über berufsständische Versorgungswerke pflichtversichern müssen – wie Rechtsanwält*innen, Apotheker*innen, Architekt*innen, Steuerberater*innen usw. (Stand 2021 gibt es deutschlandweit insgesamt 91 berufsständische Versorgungseinrichtungen. Ihre Aufgabe ist es, die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung des ihnen zugewiesenen Personenkreises sicherzustellen). Eine Besonderheit stellt die Künstlersozialkasse (KSK) dar. Sie sorgt dafür, dass selbständige Künstler*innen und Publizist*innen einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer*innen und auch nur die Hälfte der jeweils fälligen Beiträge aus eigener Tasche zahlen müssen. Zur Aufnahme in die KSK muss die kreative Tätigkeit mit Arbeitsbeispielen und anhand von Aufträgen belegt werden.
Wenn man nicht zur gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtet ist, kann man diese Pflicht in den ersten fünf Jahren nach der Gründung beantragen, muss dann allerdings auch für die gesamte Zeit der Selbständigkeit dabeibleiben. Diese Regelung ermöglicht dann, staatlich geförderte Vorsorgeprodukte, wie die Riesterrente in Anspruch zu nehmen. Alternativ können Selbständige auch eine private, freiwillige Rentenversicherung abschließen und zudem die staatlich geförderte Rürup-Rente, die vor allem für Selbständige und Freiberufler*innen eingeführt worden ist. Von diesen Altersvorsorge-Produkten rät der BdV jedoch regelmäßig ab. Sie zeichnen sich meist durch überzogene Langlebigkeitsannahmen, eine zu hohe Kostenbelastung und damit einhergehende geringe Renditen aus.
Ganz grundsätzlich ist es ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema Altersvorsorge auseinanderzusetzen, um im Alter finanziell abgesichert zu sein. Übrigens, Online-Workshops zur Investition in ETFs gehören zum Angebot des BdV für Mitglieder – denn gemeinsam neues Wissen aneignen, macht meistens mehr Spaß.
Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Eine private Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist für Angestellte und Selbständige gleichermaßen angeraten und gehört zu den wichtigsten Versicherungen. Für alle nach 1961 Geborenen, gibt es – von der Grundsicherung mal abgesehen – keine staatliche Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit. Pflichtversicherte Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung haben lediglich unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Wie existenzgefährdend ein kompletter Ausfall des Einkommens von heute auf morgen daher für Selbständige sein kann, ist wohl unschwer nachzuvollziehen.
Unfallversicherung
Für Arbeitnehmer*innen ist die gesetzliche Unfallversicherung Pflicht – sie zahlt bei Unfällen, die sich auf dem Weg zur Arbeit oder dem Heimweg ereignen. Für Solo-Selbständige und Freiberufler*innen ist diese Versicherung in der Regel freiwillig. Sie können sich jedoch z. B. über ihre Berufsgenossenschaft versichern. In manchen Berufen ist das Unfallrisiko höher als in anderen. Der BdV kann Sie zur privaten Unfallversicherung beraten. Verraten sei hier schon mal, dass sie zu den grundsätzlich nachrangigen Versicherungen gehört. Per Gesetz vorgeschrieben ist die Unfallversicherung jedoch für folgende Berufsgruppen: Hausgewerbetreibende (innerhalb des Wohnbereichs betriebene, gewerbliche Tätigkeit, meist im Auftrag und auf Rechnung von Unternehmern), Küstenschiffer*innen und -fischer*innen, landwirtschaftliche Unternehmer*innen und einige im Gesundheitswesen tätige Selbständige. Wenn Sie Mitglied einer Standeskammer sind, fragen Sie am besten dort nach, ob es für ihr Berufsbild eine Verpflichtung zur Unfallversicherung gibt.
2. Absicherung von betrieblichen Risiken
Berufshaftpflichtversicherung
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist vergleichbar mit der Privathaftpflichtversicherung und sichert gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Um sich vor Ansprüchen zu schützen, die aus Fehlern beziehungsweise Fehleinschätzungen oder Falschberatungen im Beruf beruhen, ist die Berufshaftpflichtversicherung eine sehr wichtige Versicherung, denn Schadenersatzforderungen von Mandant*innen oder Kund*innen können schnell sehr teuer und damit existenzgefährdend werden. In behandelnden und beratenden Berufen ist die Berufshaftpflichtversicherung oft Pflicht – z. B. für Ärzt*innen, Ingenieur*innen, Architekt*innen Versicherungsberater*innen und Hebammen (wenn Sie Geburtshilfe leisten).
Sinnvoll ist die Berufshaftpflicht außerdem für Freiberufler*innen, die direkte Kontakte mit Kund*innen haben oder Gegenstände Dritter bei Ausübung ihrer Tätigkeit beschädigen könnten: zum Beispiel Physiotherapeut*innen, die Patient*innen bei Übungen anleiten, oder Fotograf*innen, die Shootings in Kundenräumen abhalten. Dabei gelten für Sach-, Personen- und Vermögensschäden häufig jeweils eigene Deckungssummen und bei verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherungen oft gesetzliche Mindestversicherungssummen. Dennoch sollte darauf geachtet werden, eine ausreichende Versicherungssumme zu vereinbaren, die dem individuellen Risiko entspricht.
Betriebshaftpflichtversicherung
Spätestens wenn Sie eigene Räumlichkeiten für Ihre Tätigkeit benötigen und dort auch andere Personen empfangen, sollten Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung prüfen. Sie zählt zu den wichtigsten Versicherungen für Selbständige und kommt auf, wenn Kund*innen, Lieferant*innen oder Besucher*innen – im Büro, auf dem Firmengelände oder in Ausübung der beruflichen Tätigkeit – zu Schaden kommen und Sie als Unternehmer*in dafür haften müssen. Sie leistet Schadensersatz, wenn während der Arbeit fahrlässig ein Schaden angerichtet wird. Abgesichert werden können Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Auch Bearbeitungsschäden können mitversichert werden. Dabei handelt es sich um Schäden, die bei der Arbeit an von Kund*innen gelieferten oder bereitgestellten Sachen entstanden sind.
Veranstaltungsversicherung
Wer mit Event-Management sein Geld verdient und es mit Künstler*innen und Publikum zu tun hat, für den kann die Veranstaltungsversicherung im Schadensfall wichtig werden. Sie bündelt „Versicherungen“ für die Risiken Haftpflicht, Sachversicherung und Ausfallrisiko und kann für jede Veranstaltung einzeln bedarfsgerecht abgeschlossen werden.
Empfehlung
Wir wollten uns kurzfassen, doch Versicherungen für Selbständige sind ein recht komplexes Thema – noch einmal mehr als für alle anderen ohnehin schon. Insofern ist es gut, sich Rat von Expert*innen zu holen. Wer als Solo-Selbständiger oder Freiberufler*in über den Neuabschluss oder die Überprüfung von bestehenden betrieblichen Versicherungen nachdenkt und eine Beratung wünscht, kann sich z. B. an einen auf betriebliche bzw. gewerbliche Versicherung spezialisierten, neutralen und unabhängigen Versicherungsberater wenden.
Eine weitere gute Möglichkeit ist die ebenfalls neutrale und unabhängige Beratung über den Bund versicherter Unternehmer e.V. (BvU). Dies setzt allerdings eine Mitgliedschaft im BvU voraus.
Wer eine Beratung hinsichtlich seiner privaten und persönlichen Absicherung als Selbständige(r) wünscht, ist beim BdV genau richtig aufgehoben und kann sich als BdV-Mitglied gern an unser Beratungsteam wenden.