Todesfall: Was tun mit Versicherungen und Formalitäten?
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, bleibt erstmal kurz die Welt stehen und es ist einem ganz sicher nicht danach zumute, „Papierkram“ zu erledigen. Leider gibt es für Angehörige in dieser Hinsicht jedoch ein paar Dinge, die nicht warten können, ohne Nachteile zu riskieren. Holen Sie sich wenn möglich Hilfe und teilen Sie die Aufgaben, wie auch die Trauer.
Eine große Erleichterung ist es, wenn die verstorbene Person selbst schon bestmöglich für den Todesfall vorgesorgt hat. Nämlich durch eine geordnete Ablage, in der sich bereits die wichtigsten Dokumente auffinden lassen, z. B. alle wichtigen Bank- und Versicherungsunterlagen. Vielleicht gibt es sogar eine Kontovollmacht über den Tod hinaus, mit der Angehörige auf ein Konto der verstorbenen Person zugreifen und die Beerdigungskosten begleichen können. Suchen Sie die Kranken- und Rentenversicherungsnummer heraus und nehmen Sie Personalausweis sowie Stammbuch an sich. Prüfen Sie, ob ein Organspendeausweis hinterlegt wurde.
Wenn die verstorbene Person einen Vertrag über eine Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherung abgeschlossen hatte, sollten Sie den entsprechenden Versicherer schnellstmöglich über den Todesfall informieren, ansonsten kann es zur Kürzung von Leistungen kommen – bis hin zur Ablehnung. Es reicht erstmal eine Meldung per E-Mail. In den Versicherungsbedingungen sind oftmals Fristen für die Meldung des Todesfalls festgelegt: Hier gibt es keine einheitlichen Regelungen – das können 48 Stunden sein, aber auch zwei Monate sind möglich. Die benötigten Unterlagen zum Nachweis des Versicherungsfalls können später nachgereicht werden (am besten Kopien per Einschreiben versenden).
Zum Nachweis des Todes ist ein Totenschein erforderlich. Ist der oder die Angehörige zuhause verstorben, muss ein Arzt benachrichtigt werden, um diesen auszustellen. Erfolgte der Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim, wird diese Formalie dort übernommen. Diese Bescheinigung, in der Todeszeitpunkt- und Ursache festgehalten sind, benötigen Sie, um eine Sterbeurkunde beim Standesamt oder bei einem Bestattungsunternehmen zu beantragen.
Die Beantragung der Sterbeurkunde muss spätestens am dritten Werktag nach dem Todesfall durch einen nahen Angehörigen erfolgen (Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel*innen). Für die Beantragung benötigen Sie Totenschein, Personalausweis sowie die Geburtsurkunde des Verstorbenen und darüber hinaus ggf. die Heiratsurkunde, das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners. Da später in mehreren Fällen Original-Dokumente gebraucht werden, zum Beispiel bei Vertragskündigungen, ist es sinnvoll, gleich ein paar Ausführungen zu beantragen.
Wenn es ein Testament gibt, in dem der oder die Verstorbene seinen letzten Willen festgehalten hat, muss dieses zum Nachlassgericht gebracht werden. Möglicherweise gibt es auch schon ein gewünschtes Bestattungsunternehmen und eine reservierte Grabstätte. Eventuell wurde ein privater Betreuer gerichtlich bestellt oder im Zentralen Vorsorgeregister notariell gemeldet. Informieren Sie in diesem Fall die betreffende Person und stimmen Sie das weitere Vorgehen ab.
Um auf die Konten des Verstorbenen zugreifen zu können, muss man sich als rechtmäßiger Erbe ausweisen – sofern man das Erbe antreten will. Dies geschieht im Regelfall mittels eines Erbscheines. Dieser wird vom zuständigen Amtsgericht ausgestellt.
… und was passiert mit den Versicherungen?
Die meisten Versicherungsverträge enden automatisch mit dem Tod des Versicherten, z. B. die private Haftpflichtversicherung. Schnelles Informieren der Versicherer ist sinnvoll, denn meistens zahlen diese ab dem Zeitpunkt des bekannt werden des Todesfalls die zu viel gezahlten Beiträge zurück.
Eine Hausratversicherung erlischt zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, es sei denn, Sie als Erbe, übernehmen die Wohnung mitsamt der Einrichtung. Dann geht die Versicherung auf Sie über. Die Wohngebäudeversicherung oder Kfz-Versicherung wird ebenfalls auf den Erben des Hauses oder des Autos übertragen. Erst mit der Ummeldung des Autos kann auch die Kfz-Versicherung gewechselt werden.
Hat der Verstorbene zuletzt Pflegegeld erhalten, weil er ganz oder überwiegend von Angehörigen gepflegt wurde, so wird dieses für den vollen Todesmonat gezahlt – auch wenn der Bezieher am Monatsanfang verstorben ist. Auch gesetzliche Renten, die der Betroffene zuletzt erhalten hat, werden bis zum Ende des Todesmonats gezahlt. Der gesetzlichen Krankenversicherung sollten Sie den Tod ebenfalls melden und gegebenenfalls als Familienversicherte(r) dafür sorgen, dass Sie versichert bleiben. Eine ausführlichere Übersicht zu privaten Versicherungen im Erbfall finden Sie hier im Blog.
Sollten noch Fragen zum Umgang mit den Versicherungen nach einem Todesfall offen sein, nutzen Sie gern unsere unabhängige Beratung. Als Mitglied beim BdV stehen wir Ihnen auch bei Problemen mit ihrem Versicherer zur Seite, vermitteln im Streitfall, beraten und helfen berechtigte Ansprüche durchzusetzen.