Achtung Dachlawine: Wer haftet, welche Versicherung greift?
Dachlawinen und herabstürzende Eiszapfen können Passant*innen und Fahrzeuge gefährden. Hauseigentümer*innen müssen ihre Verkehrssicherungspflichten beachten, die regional unterschiedlich ausfallen Schäden am Gebäude durch Schneedruck sind nur mit einer Elementarschadenversicherung abgedeckt. Kfz-Halter*innen sollten ihre Kaskoversicherung prüfen, um bei Schäden durch Dachlawinen abgesichert zu sein.
Das Wichtigste auf einen Blick:
-
Hauseigentümerinnen müssen je nach Region Vorkehrungen gegen Dachlawinen treffen, wie Schneefanggitter. Gerichte berücksichtigen oft die Eigenverantwortung der Anwohnerinnen.
-
Schäden durch Dachlawinen decken Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht- oder Privathaftpflichtversicherungen ab. Schäden am Haus durch Schneedruck erfordern eine zusätzliche Elementarschadenversicherung.
-
Kfz-Halter*innen sollten eine Vollkaskoversicherung haben, die auch bei grober Fahrlässigkeit Schäden abdeckt, falls das Auto von einer Dachlawine getroffen wird.
Von Schnee bedeckte Dächer sehen zwar idyllisch aus, haben allerdings eine weniger schöne Kehrseite: Sie bergen ein hohes Dachlawinenrisiko. Löst der Schneedruck eine Dachlawine aus, kann die in unglücklichen Momenten Passant*innen verletzen oder Fahrzeuge beschädigen.
Laut österreichischem Online-Wissenschaftskanal Science ORF können herabstürzende Schneemassen ein erhebliches Gewicht von bis zu 500 Kilogramm erreichen. Die Geschwindigkeit, die eine Dachlawine bei ihrem Weg auf Straße oder Gehsteig erreicht, hänge laut Science ORF in erster Linie von der Fallhöhe sowie dem Zustand des Schnees ab. Es seien aber Geschwindigkeiten von bis zu 70 km/h möglich. Auch Eiszapfen, die sich von der Regenrinne lösen, stellen eine große Gefahr dar. Daher ist es umso wichtiger, seinen Verkehrssicherungspflichten nachzukommen und über einen guten Versicherungsschutz zu verfügen.
Verkehrssicherungspflichten regional unterschiedlich
Die Haftung für Schäden durch Dachlawinen kann jede/n Hauseigentümer*in treffen – zumindest, sofern Verkehrssicherungspflichten verletzt werden. Das kann beispielsweise eine Pflicht zum Anbringen von Schneefanggittern oder Warnschildern sein. Der Umfang solcher Verkehrssicherungspflichten hängt wiederum von der Region ab, in der sich das Gebäude befindet. Je schneereicher die Region, desto mehr Pflichten müssen Eigentümer*innen nachkommen. Zudem sehen teilweise auch örtliche Sonderbestimmungen oder Bauordnungen vor, dass Dächer ab einem bestimmten Neigungswinkel mit einem Schneefanggitter versehen sein müssen.
Sind solche Maßnahmen nicht vorgeschrieben und gibt es keine besonderen Umstände, die Sicherungsmaßnahmen gebieten, gibt es auch keine grundsätzliche Verpflichtung, Dritte durch spezielle Maßnahmen vor Dachlawinen zu schützen. Jedoch greifen generell Verkehrssicherungspflichten – immer konkret bezogen auf den jeweiligen Einzelfall. Hauseigentümer*innen haften dabei nur, wenn sie auch ein Verschulden hinsichtlich der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht trifft.
Klagen auf Schadensersatz gegen Hauseigentümer*innen werden von Gerichten häufiger abgewiesen. Denn sie gehen vielfach von der Prämisse aus, dass Einwohner*innen in schneereichen Gebieten mit den witterungsbedingten Gefahren vertraut sind. Daher sei deren Aufmerksamkeit und Eigenverantwortung entsprechend groß. Diese Personen müssen sich der Gefahr durch Dachlawinen bewusst sein und dementsprechend aufmerksam und eigenverantwortlich handeln – also ihr Fahrzeug bspw. nicht in der Nähe eines zugeschneiten Hauses mit Schrägdach parken oder direkt daran vorbeispazieren. Deshalb kommt es nur manchmal zu einer Haftung der Hauseigentümer*innen – zumal sich Geschädigte regelmäßig ein Mitverschulden von zumindest 50 Prozent anrechnen lassen müssen.
Unbedingt an Haus- und Grundbesitzer- und/oder Privathaftpflichtversicherung denken
Damit Hauseigentümer*innen stets auf der sicheren Seite stehen, sollten sie – neben strenger Beachtung regionaler Verkehrssicherungspflichten – unbedingt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und/oder eine Privathaftpflichtversicherung besitzen. Sie leistet im Schadenfall Schadensersatz an die geschädigte Person und wehrt unberechtigte Ansprüche ab – notfalls auch vor Gericht.
Sie gehört zu den wichtigsten privaten Versicherungen überhaupt. Personen, die ihr Eigentum vermieten, sollten unbedingt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen, die unter anderem berechtigte Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowie Arztkosten übernimmt.
Worauf Sie bei diesen Verträgen achten sollten, erfahren Sie hier im Infoblatt.
Das könnte Sie auch interessieren:
Sonnenenergie auf dem Balkon: So versichern Sie mobile Solaranlagen
Ihr Vermieter verlangt den Nachweis einer Hausrat- und einer Haftpflichtversicherung? Erfahren Sie hier, ob das erlaubt ist: Mein Vermieter fordert eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung von mir! Unerlaubt oder erlaubt?
Die private Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungsverträgen. Hier erfahren Sie, welche fünf Punkte einen guten Versicherungsvertrag in dieser Sparte ausmachen. Privathaftpflichtversicherung: Fünf Kriterien für den richtigen Vertrag
Schäden am Haus durch Schneedruck nur mit Zusatzbaustein versichert
Richtet die Schneelast auf dem Hausdach Schäden am Gebäude an, stellt sich weiter die Frage, welche Versicherung für die Sanierungskosten aufkommt. Die Wohngebäudeversicherung allein reicht nicht aus. Nur mit einer zusätzlichen Absicherung gegen Elementarschäden sind Versicherte auch gegen Schäden durch Schneedruck wie beispielsweise das Einstürzen des Daches abgesichert.
Die grundsätzlich nachrangige Hausratversicherung kann ebenfalls um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Dies empfiehlt sich z. B. für Menschen, die in besonders schneereichen und von Lawinengefahr betroffenen Regionen leben. Denn Schneelawinen können sowohl schwere Schäden am Wohngebäude als auch Schäden am Hausrat verursachen.
Perspektivwechsel: Das müssen Kfz-Halter*innen beachten
Aus der Perspektive von Kfz-Halter*innen ist allen voran die Kaskoversicherung unverzichtbar. Wird das eigene Auto von einer Dachlawine getroffen und der/die Hauseigentümer*in nicht zur Verantwortung gezogen – bspw., weil er oder sie der Verkehrssicherungspflicht in einer besonders schneereichen Region nachgekommen ist und ein Schneefanggitter auf dem Dach angebracht hat – dann reguliert die Vollkaskoversicherung den Schaden. Vorausgesetzt, das Auto wurde nicht bewusst unter einem Dachüberhang geparkt. Dies würde als grob fahrlässige Handlung gewertet.
Daher empfiehlt es sich, vor Abschluss einer Kaskoversicherung darauf zu achten, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Dann kürzt er auch bei grober Fahrlässigkeit die Leistung nicht. Dies sollte allerdings nicht als Freifahrtschein zum Parken unter schneebedeckten Dachüberhängen verstanden werden. Wenn die Dachlawine bspw. nur eine Windschutzscheibe zerstört, greift die Teilkaskoversicherung.
BdV hilft!
Als Mitglied können Sie sich gut und fair über unsere Mitgliederverträge versichern. Das ist aber noch längst nicht alles: Wir ermitteln auf Wunsch Ihren Versicherungsbedarf und beraten Sie unabhängig. Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge und empfehlen Ihnen bei Bedarf faire und günstige Anbieter.
Mehr zur Mitgliedschaft