22.05.2026

Hausratversicherung als Mieter*in: Wann der Schutz vor Elementarschäden am Hausrat sinnvoll ist

Braucht man als Mieter eine Elementarversicherung? Vorweg: Eine Hausratversicherung als Mieter*in ist keine Pflicht – aber sie kann sich in manchen Fällen auszahlen. Mieter*innen können bei vielen Schäden auf den Vermieter zählen – aber was passiert, wenn das eigene Hab und Gut betroffen ist, etwa durch Überschwemmungen oder andere Naturgewalten? Erst die richtige Ergänzung der Hausratversicherung um Elementarschäden schließt die Lücke und schützt Mieter*innen vor finanziellen Verlusten.


Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Schutz für Mieter*innen: Schäden am Gebäude übernimmt der Vermieter, aber Mieter*innen sind für ihren eigenen Hausrat selbst verantwortlich.

  • Hausratversicherung als Mieter*in: Sinnvoll, wenn teure Gegenstände vorhanden sind oder keine Rücklagen für Neuanschaffungen nach einem Schaden bestehen.

  • Erweiterung um Elementargefahren: Standard-Hausratversicherungen decken keine Schäden durch Überschwemmungen, Starkregen oder Erdbeben ab – hier sollte eine zusätzliche Absicherung geprüft werden.

  • Kein Rundumschutz: Auch mit Elementarschadenversicherung sind Schäden durch Sturmfluten, Grundwasser und Rückstau oft nicht abgedeckt.


In einer Mietwohnung zu leben, bringt so manchen Vorteil: Entsteht ein Schaden, muss der Vermieter oder die Vermieterin den Mangel beheben. Beispielsweise, wenn seit Längerem bekannt ist, dass ein Fenster beschädigt ist oder Risse in den Wänden aufgetreten sind. Auch bei Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, die das Wohnen beeinträchtigen, können Mieter*innen durchatmen – allerdings nur, solange eigene Hausratgegenstände nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Somit lässt sich die sehr häufig gestellte Frage „Elementarversicherung – Mieter oder Vermieter?“ klar beantworten: Für das Bauwerk haftet die Eigentümerseite, für den eigenen Hausrat sind die Mieter*innen selbst zuständig.

Ist dies der Fall, hilft auch die Wohngebäudeversicherung für das Gebäude nicht, denn die leistet nicht für Schäden am Hausrat der Mieter*innen wie für eine komplett durchnässte Couch oder das vom Erdbeben zerstörte Mobiliar. Das ist Mietersache. Genau das ist beim Themenkomplex Elementarschäden - Hausrat - Mietwohnung der entscheidende Punkt: Wer zur Miete wohnt, trägt die Verantwortung für seine eigenen Gegenstände selbst.

Teure Wertgegenstände: Wann eine Elementarversicherung als Mieter sinnvoll ist

Besitzt man teure Hausratgegenstände und hätte nach einem erheblichen Schaden keine ausreichenden finanziellen Rücklagen, sich alle Gegenstände neu zu kaufen, ist eine Hausratversicherung sinnvoll – auch, wenn sie eine grundsätzlich nachrangige Versicherung ist. Damit ist auch die Frage beantwortet, wann Hausrat inkl. Elementarschäden sinnvoll sind: vor allem dann, wenn ein Verlust finanziell schwer aufzufangen wäre. Zudem sollte – insbesondere bei Wohnorten in Risikozonen wie Hochwasser-Gebieten – eine zusätzliche Absicherung gegen sogenannte weitere Naturgefahren (Elementargefahren) ins Auge gefasst werden.


Wenn Unwetter den Hausrat zerstören, wird es schnell teuer

Der BdV bietet seinen Mitgliedern eine Hausratversicherung, die bei Schäden durch Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl oder Brand schützt. Zusätzlich kann eine Absicherung gegen Elementarschäden vereinbart werden – etwa bei Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben oder Schneedruck. Gerade durch zunehmende Extremwetterereignisse kann ein erweiterter Schutz sinnvoll sein.

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Elementargefahren nicht unterschätzen!

Warum das vor allem in Risikogebieten wichtig ist, stellen immer wieder Unwetterereignisse wie unter anderem das Hochwasser im Ahrtal unter Beweis. Mieter*innen, die nur mit einer Hausratversicherung gewappnet waren, standen quasi ohne Versicherungsschutz da. Denn für Schäden nach Überschwemmungen und damit einhergehender Ausuferung stehender oder fließender Gewässer kommt die reine Hausratversicherung grundsätzlich nicht auf. Das gilt auch für Schäden durch Witterungsniederschläge wie Starkregenfälle.

Somit sind vollgelaufene Keller mit teilweise erheblichen Folgeschäden für den Hausrat in aller Regel nicht versichert. Nur dann, wenn Mieter*innen eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Elementargefahren vereinbart haben, wäre ein Versicherungsschutz gegeben.


Hausratversicherung & Keller: Nichts auf dem Boden lagern!

Mieter*innen, die Gegenstände in ihrem Keller lagern, sollte darauf verzichten, diese auf dem Boden abzulegen. Denn in den meisten Versicherungsbedingungen wird gefordert, dass die Gegenstände über dem Boden gelagert werden.


Zu den weiteren Elementargefahren neben Überschwemmung und Rückstau, die nicht von der marktüblichen Hausrat- und auch Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind, gehören: Erdbeben, Erdsenkung, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck  Lawinen und Vulkanausbruch. Verzichten Mieter*innen auf die Absicherung gegen Elementargefahren, würden sie im Schadenfall allein auf den Kosten sitzen bleiben.

Kein Schutz bei Sturmflut und Grundwasser

Worüber man sich unbedingt im Klaren sein sollte: Auch die Erweiterung um Elementargefahren bietet keinen hundertprozentigen Schutz (keine Allgefahrendeckung). So zum Beispiel üblicherweise im Falle von Schäden durch Sturmflut oder Grundwasser, zumindest, wenn dieses nicht an die Oberfläche gelangt, sondern von unten in das Mauerwerk eingedrungen ist.

Elementarversicherung und Rückstau – was gilt?

Nicht mitversichert sind oftmals auch Schäden durch witterungsbedingten Rückstau aus der Kanalisation, sofern keine funktionsfähige Rückstauklappe eingebaut ist. Ist eine solche Klappe installiert und funktionsfähig, wird dennoch regelmäßig ein Selbstbehalt vereinbart. Auch bei Schäden durch Überschwemmung vereinbaren Versicherer häufig einen Selbstbehalt, meist 500 Euro bis 5.000 Euro. Auf jeden Fall müssen Versicherte die in den Versicherungsbedingungen geforderten Sicherungsmaßnahmen (Rückstauklappe) einbauen und funktionsfähig halten.


Fragen zu Starkregen, Hausrat oder Elementarschäden?

Unser Beratungsteam unterstützt Sie dabei, den passenden Versicherungsschutz für Ihre persönliche Wohn- und Risikosituation zu finden – verständlich, unabhängig und individuell.

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Und jetzt: Hausrat ohne Elementar – oder besser doch mit?

Die Fragen „Braucht man eine Hausratversicherung als Mieter?“ oder „Ist eine Elementarversicherung als Mieter sinnvoll?“ lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Ganz grundsätzlich ist die Hausratversicherung eine nachrangige Versicherung. Vorab sollte man deshalb Absicherungen prüfen, die wichtiger sind. Zudem hängt die Entscheidung von der eigenen finanziellen Situation sowie von der Wertigkeit der eigenen Hausratgegenstände ab, andererseits muss die Risikosituation des eigenen Wohnorts unter die Lupe genommen werden.

Herrscht im eigenen Wohnort eine hohe potenzielle Gefahrenlage, spricht viel dafür, sich um einen möglichst umfassenden Versicherungsschutz zu bemühen. Leider weigern sich viele Versicherer, Tarife für bestimmte betroffene Gebiete anzubieten, und orientieren sich dabei häufig an der sogenannten ‚ZÜRS Geo‘ des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) – einem Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Aufgrund des Klimawandels ist aber auch für bisher verschont gebliebene Gebiete nicht vorhersehbar, ob sie in naher oder ferner Zukunft von einem Unwetterereignis ereilt werden könnten. Letztlich spielt die eigene finanzielle Situation kombiniert mit einer realistischen Einschätzung der eigenen wirtschaftlichen Situation die maßgebende Rolle bei der Entscheidungsfindung.


Was sich politisch ändern müsste, um insbesondere Betroffenen in Risikogebieten Versicherungsschutz zu bieten, und welche Position der Bund der Versicherten e. V. vertritt, lesen Sie hier:

Positionspapier des Bund der Versicherten e. V. (BdV): Elementarer Schutz gegen Naturgefahren


Über mich

Ich bin Sarah und verstärke das Presseteam des BdV als Redakteurin. Neben meiner schreibenden Tätigkeit für die interne als auch externe Kommunikation mache ich Web-Controlling und setze mich mit SEO-Maßnahmen auseinander. Zuvor war ich knapp acht Jahre lang als Journalistin für verschiedene Fachmedien, insbesondere aus dem Marketing-und Wirtschaftsbereich, tätig. Privat begeistere ich mich für Verbraucherschutzthemen und habe mich in meinem politikwissenschaftlichen Studium vorzugsweise mit sozial- und gesellschaftskritischen Themen auseinandergesetzt. Im BdV möchte ich mich gemeinsam mit dem tollen Team für die Rechte der Versicherten einsetzen, ihnen zu sinnvollen Entscheidungen verhelfen und dank der Arbeit unserer hausinternen Strategen unfaire Klauseln öffentlich machen.