19.7.2022

Absicherung gegen Elementarschäden – auch Mieter*innen sollten sie erwägen!

In einer Mietwohnung zu leben, bringt so manchen Vorteil: Entsteht ein Schaden, muss der Vermieter oder die Vermieterin den Mangel beheben. Beispielsweise, wenn seit Längerem bekannt ist, dass ein Fenster beschädigt ist oder Risse in den Wänden aufgetreten sind. Auch bei Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, die das Wohnen beeinträchtigen, können Mieter*innen durchatmen – allerdings nur, solange eigene Hausratgegenstände nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.

Ist dies der Fall, hilft auch die Wohngebäudeversicherung für das Gebäude nicht, denn die leistet nicht für Schäden am Hausrat der Mieter*innen wie für eine komplett durchnässte Couch oder das vom Erdbeben zerstörte Mobiliar. Das ist Mietersache.

Teure Wertgegenstände machen Hausrat empfehlenswerter

Besitzt man teure Hausratgegenstände und hätte nach einem erheblichen Schaden keine ausreichenden finanziellen Rücklagen, sich alle Gegenstände neu zu kaufen, ist eine Hausratversicherung sinnvoll – auch, wenn sie eine grundsätzlich nachrangige Versicherung ist. Zudem sollte – insbesondere bei Wohnorten in Risikozonen wie Hochwasser-Gebieten – eine zusätzliche Absicherung gegen sogenannte weitere Naturgefahren (Elementargefahren) ins Auge gefasst werden.

Elementargefahren nicht unterschätzen!

Warum das vor allem in Risikogebieten wichtig ist, stellen immer wieder Unwetterereignisse wie unter anderem das Hochwasser im Ahrtal unter Beweis. Mieter*innen, die nur mit einer Hausratversicherung gewappnet waren, standen quasi ohne Versicherungsschutz da. Denn für Schäden nach Überschwemmungen und damit einhergehender Ausuferung stehender oder fließender Gewässer kommt die reine Hausratversicherung grundsätzlich nicht auf. Das gilt auch für Schäden durch Witterungsniederschläge wie Starkregenfälle. Somit sind vollgelaufene Keller mit teilweise erheblichen Folgeschäden für den Hausrat in aller Regel nicht versichert. Nur dann, wenn Mieter*innen eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Elementargefahren vereinbart haben, wäre ein Versicherungsschutz gegeben.

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Im Keller nichts auf dem Boden lagern!

Mieter*innen, die Gegenstände in ihrem Keller lagern, sollte darauf verzichten, diese auf dem Boden abzulegen. Denn in den meisten Versicherungsbedingungen wird gefordert, dass die Gegenstände über dem Boden gelagert werden.

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Zu den weiteren Elementargefahren neben Überschwemmung und Rückstau, die nicht von der marktüblichen Hausrat- und auch Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind, gehören: Erdbeben, Erdsenkung, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Verzichten Mieter*innen auf die Absicherung gegen Elementargefahren, würden sie im Schadenfall allein auf den Kosten sitzen bleiben.

Kein Schutz bei Sturmflut und Grundwasser

Worüber man sich unbedingt im Klaren sein sollte: Auch die Erweiterung um Elementargefahren bietet keinen hundertprozentigen Schutz (keine Allgefahrendeckung). So zum Beispiel üblicherweise im Falle von Schäden durch Sturmflut oder Grundwasser, zumindest, wenn dieses nicht an die Oberfläche gelangt, sondern von unten in das Mauerwerk eingedrungen ist.

Nicht mitversichert sind oftmals auch Schäden durch witterungsbedingten Rückstau aus der Kanalisation, sofern keine funktionsfähige Rückstauklappe eingebaut ist. Ist eine solche Klappe installiert und funktionsfähig, wird dennoch regelmäßig ein Selbstbehalt vereinbart. Auch bei Schäden durch Überschwemmung vereinbaren Versicherer häufig einen Selbstbehalt, meist 500 Euro bis 5.000 Euro. Auf jeden Fall müssen Versicherte die in den Versicherungsbedingungen geforderten Sicherungsmaßnahmen (Rückstauklappe) einbauen und funktionsfähig halten.

Und jetzt: Hausrat, ja oder nein?

Die Frage, ob eine Hausratversicherung inklusive Absicherung gegen Elementargefahren sinnvoll ist, kann leider nicht pauschal beantwortet werden, wobei sie grundsätzlich eine nachrangige Versicherung ist. Vorab sollte man deshalb Absicherungen prüfen, die wichtiger sind. Zudem hängt die Entscheidung von der eigenen finanziellen Situation sowie von der Wertigkeit der eigenen Hausratgegenstände ab, andererseits muss die Risikosituation des eigenen Wohnorts unter die Lupe genommen werden. Herrscht im eigenen Wohnort eine hohe potenzielle Gefahrenlage, spricht viel dafür, sich um einen möglichst umfassenden Versicherungsschutz zu bemühen. Leider weigern sich viele Versicherer, Tarife für bestimmte betroffene Gebiete anzubieten und orientieren sich dabei häufig an der sogenannten ‚ZÜRS Geo‘ des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) – einem Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Aufgrund des Klimawandels ist aber auch für bisher verschont gebliebene Gebiete nicht vorhersehbar, ob sie in naher oder ferner Zukunft von einem Unwetterereignis ereilt werden könnten. Letztlich spielt die eigene finanzielle Situation kombiniert mit einer realistischen Einschätzung der eigenen wirtschaftlichen Situation die maßgebende Rolle bei der Entscheidungsfindung.

Was sich politisch ändern müsste, um insbesondere Betroffenen in Risikogebieten Versicherungsschutz zu bieten, und welche Position der Bund der Versicherten e. V. vertritt, lesen Sie hier.


Sarah Sperling | © Achenbach 2021

Über mich

Ich bin Sarah und verstärke das Presseteam des BdV als Redakteurin. Neben meiner schreibenden Tätigkeit für die interne als auch externe Kommunikation mache ich Web-Controlling und setze mich mit SEO-Maßnahmen auseinander. Zuvor war ich knapp acht Jahre lang als Journalistin für verschiedene Fachmedien, insbesondere aus dem Marketing-und Wirtschaftsbereich, tätig. Privat begeistere ich mich für Verbraucherschutzthemen und habe mich in meinem politikwissenschaftlichen Studium vorzugsweise mit sozial- und gesellschaftskritischen Themen auseinandergesetzt. Im BdV möchte ich mich gemeinsam mit dem tollen Team für die Rechte der Versicherten einsetzen, ihnen zu sinnvollen Entscheidungen verhelfen und dank der Arbeit unserer hausinternen Strategen unfaire Klauseln öffentlich machen.