Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler*innen bereits ab 10 Jahren sinnvoll?
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung schon für Schüler*innen sinnvoll? Viele Eltern möchten frühzeitig vorsorgen, doch oft ist der Schutz für diese Altersgruppe begrenzt. Erfahren Sie, welche Klauseln relevant sind und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.
Das Wichtigste auf einen Blick:
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BU-Abschluss in jungen Jahren: Sinnvoll, um günstige Prämien und umfassenden Schutz zu sichern.
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Einschränkungen für Schüler*innen: Kein Beruf, keine Lebensstellung – Schutz ist oft begrenzt.
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Studentenklausel: Kann Unfähigkeit zum Studienfortschritt absichern, aber nur eingeschränkt hilfreich.
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Nachversicherung wichtig: Nachträgliche Anpassung ohne Gesundheitsprüfung sollte möglich sein.
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Beratung empfohlen: Komplexes Thema, daher unabhängige Beratung vor Abschluss notwendig.
So ist es ja meist: Solange es einem gut geht, ist die Welt in Ordnung, mit möglichen Problemen setzt man sich nicht auseinander. Aber bei einigen Themen sollte es trotzdem möglichst früh getan werden. Etwa, wenn es um die Absicherung der Arbeitskraft geht.
Denn eine Berufsunfähigkeit wirkt sich auf das weitere Leben aus. Wenn man nicht gerade einen Sechser im Lotto hatte, können die finanziellen Einschränkungen gewaltig sein, wenn man den eigenen Beruf dauerhaft nicht mehr auszuüben kann. Besonders junge Menschen können sich oft gar nicht vorstellen, dass dieser Fall bei ihnen einmal eintreten könnte. Dabei sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst früh abgeschlossen werden, solange man noch jung und gesund ist. Denn je älter man beim Abschluss ist, desto höher ist die Prämie.
Wie jung sollte man sein?
Doch wie jung sollte man sein? Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits für Schüler*innen sinnvoll? Diese Fragen werden den Kolleg*innen unserer Beratung häufig gestellt.
Meist setzt man sich mit der Absicherung seiner Arbeitskraft auseinander, wenn man ins Berufsleben einsteigt, also nach dem Studium oder zu Beginn einer Ausbildung. Und das ist auch völlig ausreichend.
Natürlich kann einem auch vorher schon etwas zustoßen, während man noch zur Schule geht oder studiert. Einige BU-Versicherer bieten daher auch für diese Lebensphasen Klauseln an, die dagegen versichern, dass aus gesundheitlichen Gründen das Studium, nicht mehr so wie bis dahin fortgesetzt werden kann oder bereits im Schüleralter eine Berufsunfähigkeit besteht.
Schülerklausel: Bei Berufsunfähigkeiten schon im Schüleralter besteht das Problem, dass Schüler*innen regelmäßig noch keine Lebensstellung erreicht haben, also noch kein Einkommen und die damit einhergehende soziale Wertschätzung. Um die somit umfänglich gegebenen Möglichkeiten einer Verweisung zu begrenzen, bieten einige Versicherer spezielle Schülerklauseln in ihren Verträgen an. Diese Klauseln sind allerdings noch sehr uneinheitlich und ein echter Mehrwert lässt sich daraus nur selten ableiten.
Begriff der „Verweisung“: Ein Versicherter gilt nicht als berufsunfähig, wenn er entweder eine andere Tätigkeit ausübt, die seiner vorherigen Lebensstellung entspricht (= konkrete Verweisung) oder gesundheitlich in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, die seiner vorherigen Lebensstellung entspricht (= abstrakte Verweisung).
Studenten-Klausel: Bei dieser Klausel sind Studierende ausdrücklich dagegen versichert, dass sie aus gesundheitlichen Gründen die Fähigkeit verlieren, das Studium - so wie es ohne gesundheitliche Einschränkung ausgestaltet war - fortzuführen. Bei Tarifen, die keine solche studentenspezifische Klausel aufweisen, kann es im Leistungsfall zu Schwierigkeiten kommen. Andererseits erhöht die Studenten-Klausel den Beitrag erheblich, denn damit ist auch ein späterer Berufswechsel mitversichert, der ggf. ein höheres Risiko einer Berufsunfähigkeit birgt. Durch eine Studenten-Klausel prüft der Versicherer die Berufsunfähigkeit auf Grundlage der bisherigen Studientätigkeit und nicht auf Grundlage eines fiktiven späteren Berufsbildes. Empfehlenswert ist, dass kein abstrakter Verweis auf einen anderen Beruf oder eine andere Studienrichtung möglich ist. Es kann vorteilhaft sein, wenn der Versicherer bei der Prüfung einer konkreten Verweisung – zumindest ab der zweiten Studienhälfte – die Lebensstellung (Vergütung und soziale Wertschätzung) berücksichtigt, die regelmäßig mit dem erfolgreichen Studienabschluss erreicht wird.
Wichtig dabei zu wissen: Bei den aktuell üblichen Studenten-/Schüler-Klauseln ist der Versicherungsschutz eingeschränkt. Der Sinn besteht vor allem darin, durch den Abschluss einer BU diesen Versicherungsschutz zu sichern, solange sich Vorerkrankungen noch in Grenzen halten. Denn Vorerkrankungen können den Abschluss einer BU erschweren, d.h. eine BU ist dann unter Umständen nur mit Leistungsausschlüssen möglich oder zu höheren Prämien oder aber ggf. auch gar nicht.
Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen für Schüler*innen und Studierende liegt ein Problem gerade in der Frage, wann ein Schüler oder ein Studierender berufsunfähig ist und wann gerade nicht.
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Problem: Was sichert eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab?
Wichtiges Leistungskriterium für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist, dass die versicherte Person außerstande ist, den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, zu mindestens 50 % auszuüben.
Aber: Die versicherte Person ist nicht berufsunfähig, wenn sie eine Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Damit sind vor allem das bisherige Einkommen und der soziale Status gemeint.
Die Tätigkeit als Student*in oder Schüler*in jedoch ist kein Beruf. Vor allem können diese Personengruppen keinen zuletzt ausgeübten Beruf vorweisen und haben insofern noch keine Lebensstellung erreicht.
Die Berufsunfähigkeitsversicherungen gehen mit diesem Sachverhalt unterschiedlich um, daher sollte beim Abschluss genau darauf geachtet werden, was der Versicherungsschutz für diese Lebensphase, auch perspektivisch, umfasst. Auch für die Prüfung durch den Versicherer im Leistungsfall ergeben sich Fragen.
Problem bei der Studentenklausel
Bei der „guten“ Studentenklausel ist der Versicherungsschutz erweitert, wenn auch die Unfähigkeit, das Studium fortzusetzen, so wie es ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, mitversichert ist und außerdem ab der zweiten Studienhälfte die Lebensstellung berücksichtigt wird, die regelmäßig mit dem erfolgreichen Studienabschluss erreicht wird.
Aber: Ein Student bezieht Bafög, Einkünfte aus geringfügigen oder Teilzeit-Beschäftigungen oder Unterstützung von den Eltern. Wann ist er dann nicht (mehr) berufsunfähig (wenn er in der zweiten Studienhälfte BU wird)? Hat er seine vorherige Lebensstellung wieder erreicht, wenn er während seiner BU eine Tätigkeit ausübt, bei der er geringfügig mehr verdient als während des Studiums? Und wie sieht es ab der zweiten Studienhälfte aus? Bei einem Studenten, einer Studentin der Tiermedizin oder Lehramtsstudent*in mag das möglich sein. Bei einem/einer BWL- oder Jurastudent*in dürfte die Leistungsprüfung sehr schwer sein -sowohl hinsichtlich des Einkommens als auch des sozialen Status, den er/sie bei erfolgreichem Studienabschluss erreicht hätte.
Die „weniger gute“ Studentenklausel hat ein späteres Berufsbild mitversichert. Wie prüft der Versichere das? Prüft er dann einen Beruf, den ein Studienabsolvent*in ausüben könnte (aber womöglich nicht ausüben würde)?
Schülerklauseln
Bei Schülerklauseln ist das Problem noch größer. Ein Schüler hat keine Lebensstellung. Heißt das, wenn er den Schulbesuch nicht mehr so fortsetzen könnte, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, dass der Schüler dann nicht mehr BU ist, wenn er eine Tätigkeit ausübt, bei der er ein minimales Einkommen hat (da er vorher überhaupt keins hatte)?
Diese Fragestellungen zeigen, dass der Schutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Studierende und Schüler*innen begrenzt ist. Dies sollten sich Versicherte klarmachen.
Fazit: Ein BU-Abschluss in gesunden Tagen ist sinnvoll, weil die spätere Berufstätigkeit abgesichert werden kann. Aber vor einer Berufstätigkeit und damit vor einer erreichten Lebensstellung ist der Schutz eingeschränkt.
Tipp: Wer einen BU-Vertrag in jungen Jahren abschließt, sollte darauf achten, dass eine möglichst umfangreiche Nachversicherung ohne eine erneute Beantwortung von Gesundheitsfragen möglich ist und bei einer Berufstätigkeit mit niedrigerem BU-Risiko nach Schulabschluss bzw. Studienende ein Wechsel in eine günstigere Berufsgruppeneinstufung (auch ohne eine erneute Beantwortung von Gesundheitsfragen) möglich ist.
Wie sich allein schon bei der Thematik der Schüler-/Studentenklauseln zeigt: Die Absicherung der Arbeitskraft ist ein komplexes Thema. Man sollte daher grundsätzlich sich Zeit dafür nehmen und sich vor dem Abschluss unabhängig beraten lassen. Zum Beispiel als Mitglied beim BdV.