Goodbye Deutschland: Umzug ins Ausland – richtig versichert auswandern
Jährlich verlassen mehr als 100.000 Deutsche ihre Heimat, um ihr privates und berufliches Glück im Ausland zu finden. Visum beantragen, Reise und Unterkunft organisieren, Transport von Hab und Gut planen, Abonnements und Mobilfunkverträge kündigen… – wer einen Umzug ins Ausland vor sich hat und seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlagern will, hat meist eine lange To-do-Liste. Dennoch sollte dabei das Thema Versicherungsschutz nicht vernachlässigt werden, denn auch in der neuen Heimat kann das Leben einmal unglücklich verlaufen. Selbstverständlich schießen Umzugswilligen dann viele Fragen in den Kopf, wie: Bin ich auch in einem anderen Land versichert? Gilt deutsche Haftpflicht auch im Ausland? Oder muss ich meine private Krankenversicherung bei Umzug ins Ausland kündigen? Dieser Ratgeber beantwortet die Fragen.
Das Wichtigste auf einen Blick:
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Privathaftpflichtversicherung: Unverzichtbar für Auswandernde; rechtzeitig klären, ob der deutsche Vertrag im neuen Land gilt. Mögliche Deckungslücken beachten.
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Krankenversicherung: Gesetzlich Versicherte verlieren bei unbefristetem Auslandsaufenthalt ihren Schutz; eine Anwartschaftsversicherung kann für eine Rückkehr sinnvoll sein. Private Versicherte können ihren Vertrag in EU/EWR-Staaten fortführen, außerhalb endet er in der Regel.
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Berufsunfähigkeitsversicherung: Oft weltweiter Versicherungsschutz. Zahlungen können im Ausland kompliziert sein.
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Unfall- und Risikolebensversicherungen: Weltweiter Schutz, kann fortgeführt werden. Bei Todesfall erfolgt die Auszahlung auch ins Ausland, jedoch tragen die Empfänger das Risiko bei Überweisungen außerhalb des EWR.
Inhalt:
Privathaftpflichtversicherung: Gilt deutsche Haftpflicht auch im Ausland?
Was passiert mit der Krankenversicherung, wenn man ins Ausland zieht?
Private Krankenversicherung in Deutschland bei Wohnsitz im Ausland – geht das?
Berufsunfähigkeitsversicherung im Ausland: Ist die Arbeitskraft auch im Ausland abgesichert?
Privathaftpflichtversicherung: Gilt deutsche Haftpflicht auch im Ausland?
Die Privathaftpflichtversicherung bietet einen unverzichtbaren Schutz, den ausnahmslos alle haben sollten. Daher sollten Auswandernde auch in der neuen Heimat auf diesen Versicherungsschutz auf keinen Fall verzichten. Die Versicherten sollten daher frühzeitig bei ihrem Haftpflichtversicherer nachfragen, ob und wie lange der bestehende Versicherungsschutz auch bei dauerhaftem Umzug ins Ausland beibehalten werden kann.
Für Auswandernde ist es in jedem Fall empfehlenswert, sich im Ausland umgehend neu zu versichern – selbst wenn der Vertrag fortgesetzt werden kann. Der deutsche Vertrag sollte lediglich als Überbrückung dienen, bis der neue Versicherungsschutz gilt. Denn im Schadenfall weist die Haftpflichtversicherung deutscher Prägung möglicherweise empfindliche Deckungslücken auf, da in anderen Ländern das Haftpflichtrecht komplett anders ausgestaltet sein kann.
Was passiert mit der Krankenversicherung, wenn man ins Ausland zieht?
Auch eine Krankenversicherung ist überall essenziell. Auswandernde sollten bereits frühzeitig vorm Umzug ins Ausland klären, ob sie in eine dort geltende allgemeine (staatliche) Krankenversicherungspflicht einbezogen werden. Denn wer beim Auswandern die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland behalten möchte, wird enttäuscht – das ist nicht möglich. Gesetzlich Krankenversicherte, die unbefristet ins Ausland gehen, verlieren in jedem Fall ihren Versicherungsschutz und müssen sich daher nach einer Alternative umsehen.
Wer in Erwägung zieht, doch einmal nach Deutschland zurückzukehren, sollte sich vor der Auswanderung bei der eigenen Krankenkasse über die Möglichkeit einer Anwartschaftsversicherung informieren. Durch den Abschluss einer solchen lassen sich mögliche Komplikationen bei der Rückkehr vermeiden. Denn trotz Krankenversicherungspflicht kann es bei einer Rückkehr zu Schwierigkeiten kommen – vor allem hinsichtlich der Vorversicherungszeiten für die Krankenversicherung der Rentner und der Wartezeiten für die soziale Pflegeversicherung.
Vor dem Kofferpacken: einmal alle Verträge durchsehen
Welche Police bleibt, welche kann weg, welche brauchen Sie neu? Der BdV sortiert die Versicherungen rund um den Umzug ins Ausland Stück für Stück – unabhängig, werbefrei und ohne Verkaufsinteresse. Unser Beraterteam ist die perfekte Anlaufstelle, bevor Sie den letzten Karton verschließen.
Private Krankenversicherung in Deutschland bei Wohnsitz im Ausland – geht das?
Auch bei der privaten Krankenversicherung stellt sich beim Auswandern die Frage nach der Fortführung: Versicherte in der privaten Krankenversicherung (PKV) können ihren Vertrag fortführen, sofern sich der neue dauerhafte Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) befindet und in der neuen Heimat keine gesonderte Pflichtversicherung besteht. Der Versicherer ist dann aber nur zu den Leistungen verpflichtet, die er auch in Deutschland zu erbringen hätte. Ziehen Privatversicherte dauerhaft in ein Land außerhalb von Europa, endet das Versicherungsverhältnis grundsätzlich. In diesem Fall stellt sich also für viele die Frage: Private Krankenversicherung kündigen bei Umzug ins Ausland – ja oder nein? Einige Versicherer bieten zwar die Möglichkeit, den Vertrag fortzusetzen, sind aber nicht verpflichtet, eine solche Vereinbarung einzugehen, und können Beitragszuschläge verlangen. Um mehr zu erfahren, sollten sich Auswandernde frühzeitig vor der Abreise aus Deutschland an ihren Versicherer wenden.
Wer die PKV im Ausland nicht nutzen kann, aber mit dem Gedanken spielt, später einmal nach Deutschland zurückzukehren, sollte eine Anwartschaftsversicherung in Betracht ziehen. Sonst besteht das Risiko, nach der Rückkehr bei entsprechendem Gesundheitszustand nur noch in den brancheneinheitlichen Basistarif der PKV aufgenommen zu werden.
Das Versicherungsverhältnis bei Kranken- und Pflegezusatzversicherung endet grundsätzlich, wenn Versicherte ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort dauerhaft ins Ausland verlegen. Mehr als die Hälfte der privaten Krankenversicherer sehen bei Pflegetagegeldtarifen aber die Möglichkeit der Fortsetzung vor. Auch hier empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Krankenversicherer.
Exklusive Versicherungslösungen für BdV-Mitglieder
Als Mitglied des Bund der Versicherten e. V. können Sie sich gut, fair und verbraucherorientiert über exklusive Mitgliederverträge absichern. Hierfür kooperiert der BdV mit zwei ausgewählten Versicherern und bietet besondere Lösungen unter anderem in den Bereichen Privathaftpflichtversicherung und Unfallversicherung an.
Berufsunfähigkeitsversicherung im Ausland: Ist die Arbeitskraft auch im Ausland abgesichert?
Zu den existenziellen Absicherungen zählt auch die der Arbeitskraft, zumindest für alle, die mit Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt verdienen. Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) bieten mittlerweile einen ortsungebundenen, weltweiten Versicherungsschutz an, der auch dann bestehen bleibt, wenn Versicherte ihren dauerhaften Wohnsitz ins Ausland verlegen. Ob das für ihren eigenen BU-Schutz gilt, sollten Auswandernde prüfen: Entweder schauen sie dafür in ihren Versicherungsvertrag oder fragen bei ihrem Versicherer nach.
Im Falle des Eintritts der Berufsunfähigkeit können die Versicherer eigene Ärzt*innen beauftragen, um die Leistungspflicht festzustellen. Versicherte, die im Ausland leben, müssen dann teilweise auf eigene Kosten zur Untersuchung nach Deutschland reisen. Die Berufsunfähigkeitsrente können Ausgewanderte auch im Ausland beziehen. Allerdings tragen bei Überweisungen in Länder außerhalb des EWR die Empfangsberechtigten das damit verbundene Risiko. Für Ausgewanderte kann es daher vorteilhaft sein, ein Konto in Deutschland zu behalten, um den Zahlungsverkehr darüber abzuwickeln.
Sind Unfall- und Todesfallrisiko weiterhin versichert?
Bei Unfallversicherungen besteht ebenso keine örtliche oder zeitliche Begrenzung, sodass Auswandernde sie in der neuen Heimat weiterführen können. Auch hier kann der Versicherer im Leistungsfall eigene Ärzt*innen beauftragen, um die Invalidität und somit seine Leistungspflicht festzustellen. So kann es sein, dass Versicherte dann für eine Untersuchung auf eigene Kosten nach Deutschland reisen müssen.
Vor der Auswanderung stellt sich für Familien außerdem die Frage: Welche Risikolebensversicherungen bieten Versicherungsschutz im Ausland? Bei Risikolebensversicherungen gilt grundsätzlich ein weltweiter Versicherungsschutz für die Dauer des Vertrages. Daher kann auch diese Versicherung im Falle einer Auswanderung fortgeführt werden. Verstirbt die versicherte Person, überweisen die Versicherer die Versicherungssumme auch ins Ausland. Bei einer Überweisung in Länder außerhalb des EWR tragen die Empfangsberechtigten das damit verbundene Risiko.
Versicherungen verständlich erklärt
Von Kfz- und Hausratversicherung bis Rechtsschutz und Altersvorsorge: Der Info-Wissenspool des Bund der Versicherten e. V. bietet kompakte Informationen, hilfreiche Erläuterungen und wichtige Regelungen für Verbraucherinnen und Verbraucher.
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